Account-Sharing untersagen erlaubt?

15. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Th3Dan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Account-Sharing untersagen erlaubt?

Guten Tag,

ein großer One-Click-Hoster (Name nenne ich jetzt bewusst nicht) macht sein Geschäft mit Premium-Accounts.
Ohne Premium-Account ist der Dienst fast nicht benutzbar (Sehr langsame Geschwindigkeit, lange Wartezeit, Limits etc).

Die Premium-Accounts haben Premium-Traffic. Diesen Traffic kann man nutzen, um Dateien mit voller Geschwindigkeit ohne Einschränkungen herunterladen zu können.

Dieser Traffic geht bis 800GB pro Tag, also eine Menge, die ein einzelner User selbst mit einem schnellen Internetanschluss auch nicht annährend aufbrauchen kann.

In den AGBs steht, dass Account-Sharing (also das teilen eines Premium-Accounts mit mehreren Leuten) verboten ist. Es gibt auch technische Schutzmaßnahmen, die den Account bei mehr als X verschiedenen IPs innerhalb der letzten 24h automatisch sperren.

Jetzt meine Frage: Ist dieses Verbot rechtens?

Weil eigentlich kaufe ich mit dem Premium Account ja den Traffic - somit wäre es mein Eigentum, und das kann ich ja belibig verschenken oder verkaufen.

Oder ist das hier ein bisschen anders, da ich ja eine Dienstleistung kaufe?
Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn ich einen Freiseur-Gutschein kaufe und den verschenke, dann verschenke ich auch eine Dienstleistung, und der Friseur entwertet deswegen nicht meinen Gutschein..

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-- Editiert Th3Dan am 15.07.2012 22:07

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Weil eigentlich kaufe ich mit dem Premium Account ja den Traffic

Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen kaufst du den Premium Account mit Traffic zur ausschlieslich eigenen Verwendung.

Und gegen eine solche Vereinbarung scheint nichts zu sprechen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Um das Extrembeispiel zu nennen:

ich habe eine Flatrate bei meinem DSL-Anbieter.
Nun hab ich mir gedacht, 100 Mbit nutze ich eh nie aus, teile ich mir den Anschluß doch mit meinen 500 Nachbarn.

Da werde ich auch nicht mit durchkommen..........

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Ist dieses Verbot rechtens?


Individualvertraglich ist nahezu alles aushandelbar.

Du könntest auch einen Benz kaufen mit der Maßgabe, in nie auf Autobahnen zu fahren und nie irgendwelche Beifahrer mitzunehmen, das wäre auch zulässig vereinbarbar (das Wort wollte ich schon immer mal benutzen ;) ).

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