Ärger mit Anwalt

11. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Ärger mit Anwalt

Hallo,
ich habe das Thema schon im Anwaltsrecht gepostet, aber das ich den Anwalt über das Internet und sogar über diese Seite beauftragt habe, schreibe ich es nicht einmal hier rein.

Ende Juni stellte ich bei fra.einen.anwalt.de eine Anfrage, ob es möglich ist, Versicherungsunterlagen zu prüfen, es Antritte mir eine Anwalt, das das 100 EUR kosten würde, aber die 20 EUR Einsatz davon abgezogen werden, ich war einverstanden und teilte das dem Anwalt mit.
Ich versande die Unterlage und ein paar Tage später erhielt ich einen Brief des Anwalt, darin bestätigt er mit den Eingang, außerdem war eine Rechnung dabei, die ich Anfang Juli überwies.
Dann passierte Wochenlang nichts, als es mir zu lange dauerte, setze ich den Anwalt eine Frist, diese verstrich ergebnislos, darauf hin wandte ich mich an die zuständige Rechtsanwaltskammer, die den Anwalt mit Datum von 20.9.2010 und einer Frist von 3 Wochen zu einer Stellungnahme auffordere, da ich wieder nichts hörte, fragte ich nach und erhielt von der Rechtsanwaltskammer folgende Antwort:

quote:
Herr Rechtsanwalt ... ist der Bitte des Kammervorstands um Stellungnahme bis heute noch nicht nachgekommen. Der Vorstand ist mit den ihm nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten weiterhin bemüht, noch eine Stellungnahme zu erreichen. Sie werden deshalb weiterhin um Geduld gebeten. Wir dürfen im Übrigen nochmals darum bitten, von weiteren Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.



Was muß ich nun tun, um mein Geld und meine Unterlagen zurück zu bekommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pizza2004
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frist setzen und diese ergebnislos verstreichen lassen ist nicht so toll. Das beste was Sie machen können, ist nochmal eine Frist setzen und bei Nichteinhaltung eine Kündigung des Vertrages androhen. Hält der Anwalt die Frist nicht ein, kündigen sie den Vertrag und forden im Anschluss Geld und Unterlagen zurück. 14 Tage sollten bei der Vorgeschichte reichen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

1. Gerichtsfest nachweisbar eine letzte Frist setzen, 14 Tage sind ausreichend

Bei eruneuter Ignoranz dürfte dann nur noch ein Gericht helfen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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