Amazongutschein gestohlen?

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
gitti123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazongutschein gestohlen?

Hallo, ich hatte bei Amazon zusammen mit einem Kindle auch einen Geschenkgutschein zum Selbstausdrucken gekauft und mit Kreditkarte bezahlt. Dieser wurde mir per E-Mail zugesandt; den Gutschein habe ich sofort ausgedruckt, da er zwei Tage später verschenkt werden sollte. Als der Beschenkte den Gutschein einige Wochen später auf seinem Amazon-Konto einlösen wollte, war der Code nicht einlösbar. Nach div Telefonaten und Mails mit Amazon wurde mir mitgeteilt, dass der Code von einer anderen Person in einem anderen Bundesland bereits eingelöst bzw seinem Kundenkonto gutgeschrieben wurde, das Geld aber noch nicht verbraucht sei. Meine Anzeige gegen unbekannt lief ins Leere. Text der Staatsanwaltschaft: Der Gutscheincode sollte für den Kauf eines Notebooks eingesetzt werden, es kam jedoch zur Stornierung des Kaufs, sodass der unbekannte Täter die Empfängeradresse nicht mitteilte. Die Daten der genutzten Internetverbindung wurden gelöscht. Zudem hatte sich der Täter von einer anonymen Internetadresse angemeldet.
Da ich ja den Originalgutschein noch in Händen halte (ein per E-Mail zugesandter Gutschein kann nur einmal geöffnet werden) und mein Kundenkonto bei Amazon nicht gehackt wurde muss ich annehmen, dass der Code zweimal vergeben wurde? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und lohnt es sich etwas gegen Amazon zu unternehmen?
Danke

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2 Antworten
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gitti123 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von gitti123
#2

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass wir selbst bisher keinerlei entsprechende Erfahrungen gemacht bzw ein Mandat diesbezüglich noch nicht hatten.

Grundsätzlich haben Sie gegen Amazon einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Aus diesen Gründen wäre es ratsam Amazon unter Schilderung des Sachverhaltes mit einer Fristsetzung von 2 Wochen zum Bereitstellen eines erneuten Gutscheincodes aufzufordern.

Verweisen Sie hierbei auch auf das Ermittlungsverfahren und dessen Ergebnisse.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens wären aber ungewiss, da hier grundsätzlich von Ihnen zu beweisen wäre, dass der Gutscheincode nicht in fremde Hände geraten konnte.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

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