Anbieten eines online Firmenmanagementtools

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
JohnFisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anbieten eines online Firmenmanagementtools

Guten Tag,

ich hoffe mir hier einen Eindruck zur rechtlichen Lage zu meinem Vorhaben machen zu können.

Ich plane, zusammen mit einem Freund, eine Onlineplattform für mittelständige Unternehmen zu erstellen.
Es soll eine Webseite sein, auf der die Personalplanung sowie die Zeiterfassung der Angestellten des Unternehmens stattfinden soll. Außerdem sollen aus den so generierten Daten die Rechnungen für die Kunden erstellt werden.
Beispiele für solche Seiten gibt es schon, wir haben aber einen Interessenten, der ein auf ihn zugeschnittenes Tool bevorzugt.
EIn ähnliches Beispiel (um sich einen Eindruck von dem Projekt zu machen) wäre z.B. PlanDay

Die Frage ist nun, welche Möglichkeiten wir haben ihm die Internetseite zur Verfügung zu stellen, und welche Plichten wir zwingend haben.

Eine Idee war, die Seite für einen einmaligen Preis zu verkaufen (natürlich einen bestimmten Zeitraum in dem Support angeboten wird, damit Kinderkrankheiten ausgetrieben werden können) und dann die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Ist das so möglich, oder haben wir aufgrund irgendwelcher Gesetzt die Pflicht einen dauerhaften Support anzubieten?

Wie wäre es in einem solchen Fall mit Fehlern der Seite, die zu Verdienstausfall führen? Könnte man da haftbar gemacht werden?

Wir würden das Projekt gerne abschließen, ohne danach weiterhin Arbeitsuafwand damit zu haben. Klar, sollten weitere Wünsche bestehen könnte man danach immernoch zusätzliche Finktionen integrieren, das sollte aber dann losgelöst von der Bereitstellung geschehen.

Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Ihr müsstet eigentlich euren Vertrag gestalten können, wie ihr wollt. Da kann sicher auch drin stehen, dass nach Abnahme sämtliche Rechte und Pflichten an eurer Software an den Käufer übergehen. Es gibt allerdings eine Produkthaftung für den Hersteller. Eine Software kann ja durchaus auch Schaden verursachen. Ob man sich dieser Haftung per Vertrag auch entziehen kann, weiß ich nicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit müsst ihr dann auch den Quellcode übergeben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von JohnFisch):
Wir würden das Projekt gerne abschließen, ohne danach weiterhin Arbeitsuafwand damit zu haben.

Das zeigt, das man das Pinzip von Online-Plattformen / Cloud-Software nicht wirklich verstanden hat.
Oder das man sehr schlecht formuliert hat.

Wer soll denn die Online-Plattform betreiben?



Zitat (von JohnFisch):
Ist das so möglich, oder haben wir aufgrund irgendwelcher Gesetzt die Pflicht einen dauerhaften Support anzubieten?

Klar ist das möglich.
Man hat eine geweisse Zeit (2 Jahre) in der man die gesetzliche Sachmängelhaftung erfüllen muss. Unternehmer untereinander können da zwar auch besondere Vereinabrungen treffen, das zu formulieren wäre aber was für einen Anwalt.
Zu einem über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgehenden Support ist man jedoch nicht verpflichtet.

Im übrigen wird kein vernünftiger Unternehmer bei einem Laden kaufen der nach dem Motto "fire-and-forget" arbeitet.
Das hat nicht mal Microsoft hinbekommen...

Es ist auch betriebswirtschaftlich unklug, keine Pflegeverträge abzuschließen, dann das bringt kalkulierbare Einnahmen und Kundenbindung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
JohnFisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele Dank für die ausfühliche Antwort!

Wir sind zwei Studenten und machen das für einen Bekannten. Daher haben wir kein Interesse daran ein Unternehmen zu gründen und Kundenbindung herzustellen.

Wir haben uns jetzt gedacht, dass es vielleicht möglich wäre dem Bekannten die Internetseite im Rahmen einer Betatestung zur Verfügung zu stellen.

Gibt es irgendwelche besonderen Bestimmungen/Gesetze für Betaversionen?
Sollte da was schief gehen müssten wir ja eigentlich abgesichert sein, oder?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von JohnFisch):
Sollte da was schief gehen müssten wir ja eigentlich abgesichert sein, oder?

Bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung (reiner Testeinsatz, keine Einsätze für produktive / kritische Aufgaben, ...) sollte man da recht sicher sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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