Anfrage über die Erlaubniss zum senden von Werbung per Email stellen

9. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
D.T.Schneiderlein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfrage über die Erlaubniss zum senden von Werbung per Email stellen

Ich möchte gerne (als Einzelunternehmer) eine einmalige Werbung an eine bestimmte Gruppe per EMail versenden. Die EMail-Adressen sind öffentlich zugänglich. Ist es rechtlich im grünen Bereich die Kunden per Email anzuschreiben und um Erlaubniss zu bitten Ihnen in einer weiteren EMail Werbung zuzusenden? Also etwa so: "Sehr geehrte D. und H. ich möchte Sie gerne einmalig mit meiner Werbung beglücken bitte geben Sie mir Ihr Okay dafür per Antwort Email."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120115 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von D.T.Schneiderlein):
Die EMail-Adressen sind öffentlich zugänglich.

Und direkt daneben steht so was wie "Wenn sie und Werbung zusenden wollen, nehmen sie bitte diese E-Mail"? Dann wäre das in Ordnung.

Anderenfalls müsste man einen Brief senden und um Erlaubnis zur Nutzung der E-Mail für Werbung fragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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