Anmahnung von Mitgliedsbeitragszahlung nach Sperrung im Forum

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)
Anmahnung von Mitgliedsbeitragszahlung nach Sperrung im Forum

Hallo, ich habe Probleme mit einem Forum. Ich war da Premiummitglied, habe auch im letzten Jahr meinen Beitrag in Höhe von 38 € bezahlt. Im August 2017 wurde ich wegen Meinungsverschiedenheiten mit einem Admin gesperrt, d.h. ich habe keinen Zugang mehr zu diesem Forum. Für eine Kündigung der Premiummitgliedschaft ist der Zugang aber notwendig. In diesem Jahr wurde wieder eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag erstellt. Da diese ausschließlich im Forum eingesehen werden kann, hatte ich darüber keine Kenntnis und konnte deshalb der Rechnung auch nicht widersprechen. Auf eine 1. Mahnung zu dieser Rechnung am 12.08.2018 habe ich umgehend geantwortet, dass ich diese Rechnung nicht bezahlen werde, weil mein Account bereits im August 2017 gesperrt wurde. Daraufhin kam am13.08.2018 per Email diese Antwort der Forumsbetreiber:
"Herzlichen Dank für Ihr Schreiben per Mail vom heutigen Tag.
Wir sind bemüht, Ihr Anliegen innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer letzten Nachricht zu bearbeiten.
In Einzelfällen kann es aufgrund von Rückfragen zwischen verschiedenen internen Stellen auch länger dauern.
Ein kurzfristiger Service übersteigt im Moment leider noch unsere finanziellen Möglichkeiten. Aber wir arbeiten daran.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ********* Team"

Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten, stattdessen kam gestern eine zweite Mahnung mit Androhung der Übergabe an ein Inkassobüro, wenn die Forderung nicht binnen 5 Tage beglichen ist.
Jetzt weiß ich nicht, was ich weiter tun soll. Noch Email schreiben erscheint mir als sinnlos, da ja bereits die erste nicht beantwortet wurde.
LG doneta

-- Editiert von doneta am 23.08.2018 10:57

-- Editiert von Moderator am 23.08.2018 11:39

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von doneta):
Für eine Kündigung der Premiummitgliedschaft ist der Zugang aber notwendig.

Nö, entgegen diverser Gerüchte existiert die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis auch heute noch. Die sollte man dann einfach nutzen.

Wobei man darauf achten sollte, dass es ein Zustellnachweis in Form mindestens eines Einwurf-Einschreibens gibt.



Ansonsten ist die Frist der 2. Manhnung unbeachtlich, die schreiben ja selber das sie unfähig sind Dein Anliegen angemessen schnell zu bearbeiten.



Zitat (von doneta):
Da diese ausschließlich im Forum eingesehen werden kann, hatte ich darüber keine Kenntnis

Je nach vertraglicher Vereinbarung ist das auch gar nicht nötig. Das wäre z.B. der Fall wenn sich Zeitpunkt und Betrag der Zahlung aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt und eine Rechnung nicht explizit vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat:
Nö, entgegen diverser Gerüchte existiert die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis auch heute noch. Die sollte man dann einfach nutzen.

Wobei man darauf achten sollte, dass es ein Zustellnachweis in Form mindestens eines Einwurf-Einschreibens gibt.


Na wenn es der Anbieter ist, den ich meine, sitzen die Anbieter zwar tatsächlich in Deutschland, haben ihre Firma aber in einem Briefkasten auf den Marschallinseln untergebracht. Ich bin mir relativ sicher, dass Kündigungen die nicht dem "offiziellen" Forenmuster entsprechen, da einfach "untergehen" oder "nicht ankommen".

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von doneta):
Für eine Kündigung der Premiummitgliedschaft ist der Zugang aber notwendig.


Nö, entgegen diverser Gerüchte existiert die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis auch heute noch. Die sollte man dann einfach nutzen.

Wobei man darauf achten sollte, dass es ein Zustellnachweis in Form mindestens eines Einwurf-Einschreibens gibt.


Wenn es denn irgendwo eine postfähige Anschrift gibt. Selbst im Impressum ist nur eine Emailadresse angegeben.


Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten ist die Frist der 2. Manhnung unbeachtlich, die schreiben ja selber das sie unfähig sind Dein Anliegen angemessen schnell zu bearbeiten.

Zitat (von doneta):
Da diese ausschließlich im Forum eingesehen werden kann, hatte ich darüber keine Kenntnis

Je nach vertraglicher Vereinbarung ist das auch gar nicht nötig. Das wäre z.B. der Fall wenn sich Zeitpunkt und Betrag der Zahlung aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt und eine Rechnung nicht explizit vereinbart wurde.


Dazu gibt es keine expliziten Vereinbarungen. Die Rechnung gibt es nur im Forum. Im Übrigen habe ich ja nach der Sperrung des Accounts keine Rechnung mehr erwartet.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von doneta):

Wenn es denn irgendwo eine postfähige Anschrift gibt. Selbst im Impressum ist nur eine Emailadresse angegeben.

Das wäre dann schon mal gesetzeswidrig... ;-)

Fristlose Kündigung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage per E-Mail schicken und alle Zahlungen stornieren. Sollte der Betreiber dann "mucks" werden, muss er aus der Höhle kommen, und man kriegt ihn zu fassen. Im Prinzip müsste nämlich sogar anteilig der Mitgliedsbeitrag erstattet werden, wenn der Account gesperrt wird.

Sollten die tatsächlich so blöd sein, die Sache an ein Inkasso-Büro zu übergeben, gibt man die Sache an einen Anwalt. Der regelt den Rest, auf Kosten des Inkasso-Büros.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Zitat:
Nö, entgegen diverser Gerüchte existiert die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis auch heute noch. Die sollte man dann einfach nutzen.

Wobei man darauf achten sollte, dass es ein Zustellnachweis in Form mindestens eines Einwurf-Einschreibens gibt.


Na wenn es der Anbieter ist, den ich meine, sitzen die Anbieter zwar tatsächlich in Deutschland, haben ihre Firma aber in einem Briefkasten auf den Marschallinseln untergebracht. Ich bin mir relativ sicher, dass Kündigungen die nicht dem "offiziellen" Forenmuster entsprechen, da einfach "untergehen" oder "nicht ankommen".


Genau der ist es!

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von doneta):

Wenn es denn irgendwo eine postfähige Anschrift gibt. Selbst im Impressum ist nur eine Emailadresse angegeben.

Das wäre dann schon mal gesetzeswidrig... ;-)

Fristlose Kündigung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage per E-Mail schicken und alle Zahlungen stornieren. Sollte der Betreiber dann "mucks" werden, muss er aus der Höhle kommen, und man kriegt ihn zu fassen. Im Prinzip müsste nämlich sogar anteilig der Mitgliedsbeitrag erstattet werden, wenn der Account gesperrt wird.

Sollten die tatsächlich so blöd sein, die Sache an ein Inkasso-Büro zu übergeben, gibt man die Sache an einen Anwalt. Der regelt den Rest, auf Kosten des Inkasso-Büros.


Danke, genauso werde ich es machen. Die anteilige Rückzahlung ist in den Regeln ausgeschlossen, aber das ist auch nicht mein Problem. Ich will nur nicht weiter für etwas zahlen, für das ich keine Leistung bekomme.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Oder man wartet entspannt auf die Post vom Inkasso, ignoriert diese, wartet dann auf die Post des nachgeschalteten Anwalts, ignoriert diese und dann auf die Post vom Gericht, falls es überhaupt jemals soweit gehen sollte.
Spätestens mit der Gerichtspost sollte es dann auch eine ladungsfähige Anschrift geben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von doneta):
Ich will nur nicht weiter für etwas zahlen, für das ich keine Leistung bekomme.


Braucht man ja auch nicht.
Fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung, aber dafür braucht man halt erstmal eine Adresse....

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von doneta):
Wenn es denn irgendwo eine postfähige Anschrift gibt. Selbst im Impressum ist nur eine Emailadresse angegeben.

Nun, wenn die Herrschaften Zustellvereitelung betreiben, dann ist das deren Problem



Zitat (von spatenklopper):
Spätestens mit der Gerichtspost sollte es dann auch eine ladungsfähige Anschrift geben.

Genau.
Wird zwar nur die des Anwaltes sein, aber der fungiert dann ja als Vertreter dieser ominösen Firma.

Dem würde ich dann mitteilen das man sich schon darauf freut, vor Gericht die Sache mit der Zustellvereitelung und den fehlenden Pflichtangaben zu klären. Er möge seinen Mandanten doch man fragen, ob bei dem die Freude auch so groß wäre... :devil:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke Euch schon mal für Eure Beiträge. Habe noch etwas im Impressum gefunden, ist leider nicht gerade leserlich. Für mich aber ersichtlich, ob das eine ladungsfähige Anschrift ist.
Es steht sehr unleserlich folgendes:
Media Community Corporation
MH96960 Marshall.Islands, Majuro
TC Complex, Ajeltake Road, Aljetake

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Im Prinzip müsste nämlich sogar anteilig der Mitgliedsbeitrag erstattet werden, wenn der Account gesperrt wird.


Nicht, wenn er *berechtigt* gesperrt wird. Man kann sich nicht durch Verletzung des Vertrages eine fristlose Kündigung eines eigentlich noch weiterlaufenden Vertrages erzwingen.

"Wegen Meinungsverschiedenheiten mit einem Admin" läßt ja nun weiten Interpretationsspielraum. War es ein trivialer Streit oder ging die Meinungsverschiedenheit darüber, ob man im Forum den Holocaust leugnen oder bei Verkäufen das Impressum weglassen darf?

-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.08.2018 14:24

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von eh1960):
Im Prinzip müsste nämlich sogar anteilig der Mitgliedsbeitrag erstattet werden, wenn der Account gesperrt wird.


Nicht, wenn er *berechtigt* gesperrt wird. Man kann sich nicht durch Verletzung des Vertrages eine fristlose Kündigung eines eigentlich noch weiterlaufenden Vertrages erzwingen.

"Wegen Meinungsverschiedenheiten mit einem Admin" läßt ja nun weiten Interpretationsspielraum. War es ein trivialer Streit oder ging die Meinungsverschiedenheit darüber, ob man im Forum den Holocaust leugnen oder bei Verkäufen das Impressum weglassen darf?

-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.08.2018 14:24


Es war eine triviale Meinungsverschiedenheit, bei der es darum ging, in welche Kategorie ein Foto einzuordnen ist.
Es gibt da doch oft mehrere Kategorien, wo eine Einordnung möglich wäre. Da ich nicht der selbstherrlichen Meinung der Admina zustimmen wollte, wurde ich eben gesperrt.

-- Editiert von doneta am 23.08.2018 14:40

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von doneta):
Da ich nicht der selbstherrlichen Meinung der Admina zustimmen wollte, wurde ich eben gesperrt.


Da wird dann wohl der Admin von seinem "Hausrecht" gebrauch gemacht haben.

Ist für die Mitgliedschaft der Zugang zum Forum absolut nötig, oder ist der Zugang zum Forum eher Beifang?

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von doneta):
Da ich nicht der selbstherrlichen Meinung der Admina zustimmen wollte, wurde ich eben gesperrt.


Da wird dann wohl der Admin von seinem "Hausrecht" gebrauch gemacht haben.

Ist für die Mitgliedschaft der Zugang zum Forum absolut nötig, oder ist der Zugang zum Forum eher Beifang?

Berry


Ja, der Zugang ist absolut nötig. Die Mitgliedschaft besteht ja darin, dass man in dem Forum einen Account hat.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von doneta):
Danke Euch schon mal für Eure Beiträge. Habe noch etwas im Impressum gefunden, ist leider nicht gerade leserlich. Für mich aber ersichtlich, ob das eine ladungsfähige Anschrift ist.
Es steht sehr unleserlich folgendes:
Media Community Corporation
MH96960 Marshall.Islands, Majuro
TC Complex, Ajeltake Road, Aljetake


Wenn Du mit denen eine Brieffreundschaft anfange willst, dann ist die korrekte Adresse folgende (Gross/Kleinschreibung beachten):

Media-Community Corporation
c/o The Trust Company of the Marshall Island
Trust Company Complex
Ajeltake Road
Ajeltake Island
MAJURO, MH 96960
MARSHALL ISLANDS

Nicht das man grosse Hoffnung auf eine Antwort haben sollte, aber mindestens hat man seine Schuldigkeit getan: https://www.register-iri.com/index.cfm?action=page&page=23

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Zitat (von doneta):
Danke Euch schon mal für Eure Beiträge. Habe noch etwas im Impressum gefunden, ist leider nicht gerade leserlich. Für mich aber ersichtlich, ob das eine ladungsfähige Anschrift ist.
Es steht sehr unleserlich folgendes:
Media Community Corporation
MH96960 Marshall.Islands, Majuro
TC Complex, Ajeltake Road, Aljetake


Wenn Du mit denen eine Brieffreundschaft anfange willst, dann ist die korrekte Adresse folgende (Gross/Kleinschreibung beachten):

Media-Community Corporation
c/o The Trust Company of the Marshall Island
Trust Company Complex
Ajeltake Road
Ajeltake Island
MAJURO, MH 96960
MARSHALL ISLANDS

Nicht das man grosse Hoffnung auf eine Antwort haben sollte, aber mindestens hat man seine Schuldigkeit getan: https://www.register-iri.com/index.cfm?action=page&page=23


Danke Dir, ich werde mit denen bestimmt keinen Biefwechsel beginnen. Wenn überhaupt, dann benutze ich die Adresse im Irptessum. Ich denke nicht, dass ich das ganze I-Net nach einer korrekten Adresse durchsuchen muß.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein, musst du definitiv nicht. Wer aktiv die Kündigung erschwert durch solche Hürden, der hat als Anbieter einfach keinerlei Argumente mehr.

Zitat:
Da wird dann wohl der Admin von seinem "Hausrecht" gebrauch gemacht haben.

Vermutlich wird er versuchen mit genau so etwas zu argumentieren. Aber ich kann auch nicht in einem Fittnessstudio vom Hausrecht Gebrauch machen, jemanden lebenslang rauswerfen und gleichzeitig aber die Kündigung verweigern, weil man nur nach Betreten des Studios kündigen dürfe, und so den Vertrag ewig weiterlaufen lassen.

Das wäre meiner Meinung nach grober Rechtsmissbrauch.

Klar muss man zwischen einer temporären Sperre und einer fristlosen Kündigung bzw. einem (virtuellen) Hausverbot unterscheiden. Aber der TE hatte nach seiner Schilderung 0 Chancen, regulär zu kündigen und 0 Chancen, sein Fehlverhalten abzustellen. Ihm wurde nicht mal eine bedingung gestellt, wann seine Sperre zurückgenommen würde. Insofern ist das, was damals passiert ist, auch meiner meinung nach eindeutig als fristlose Kündigung seitens Anbieter auszulegen.

Beim Brief unbedingt vermeiden, dass man selbst nun eine ordentliche Kündigung o.ä. ausspricht. Beispielsweise nur darauf verweisen, dass der Anbieter seinerseits den Vertrag fristlos gekünidgt hat (in 2017), Ihm wegen der permanenten Sperre sowieso kein geld zustünde und man ihm viel Spaß vor gericht wünscht.


-- Editiert von mepeisen am 24.08.2018 09:45

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von doneta):
. Wenn überhaupt, dann benutze ich die Adresse im Irptessum.

Kann man, muss aber dann nicht erwarten, dass der Brief dann irgendwo ankommt oder an der anderen Seite in Empfang genommen wird. Die von mir angegebene Adresse ist das Unleserliche aus dem Impressum in ein leserliches Format gebracht, dass den Vorschriften des Weltpostvereins (damit ist sicher gestellt, dass es zu den Marschall Inseln gelangt), den Vorschriften der Post der Marschall Inseln entspricht, damit die Post auch entsprechend verteilt wird, und schliesslich an einen Ort gelangt wo der Empfang gegengezeichnet wird und der Eigentümmer der Firma Notiz vom Eintreffen der Post bekommt. Das ganze am besten mit "Rückschein International" versenden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Solche Unternehmen klagen idr nicht.
Kennen die Ihre Postanschrift?

Briefkasten im Auge behalten - Mahnbescheid widersprechen!

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Solche Unternehmen klagen idr nicht.
Kennen die Ihre Postanschrift?

Briefkasten im Auge behalten - Mahnbescheid widersprechen!


Ich hoffe ja auch, dass es nur leer Drohungen waren.
Postanschrift weiß ich nicht. Den ersten Beitrag hatte ich mit Paypalkonto bezahlt. ich weiß nicht, ob meine Adresse für die ersichtlich war. DasKonto ist inzwischen auch wieder gelöscht.

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich danke Euch für Eure Ratschläge. Habe inzwischen noch mal eine Email geschrieben, deren Eingang mit genau der gleichen standardisierten Email (siehe meine Eingangspost) bestätigt wurde. Jetzt warte ich ab. Ich werde berichten, wie es weitergeht.
Liebe Grüße
Doneta

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
doneta
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
nochmals danke für Eure Ratschläge, es hat geholfen!
Heute habe ich auf meine Email die Antwort bekommen, dass die Rechnung storniert wurde. Gleichzeitig ist der Account gekündigt.
Grüße an alle
Doneta

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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