Hallo an alle,
es besteht folgende Situation:
Ich habe mich bei einer Internet-Seite angemeldet. Ich dachte, dass alles kostenfrei wäre. Da hatte ich mich allerdings getäuscht. Ich bekam ein paar Tage später eine Rechnung über rund 70€. Als ich dann in die AGB´s dieser Seite geschaut habe, musste ich feststellen, dass dort eine Gebühr erwähnt wird.
Ich fand allerdings auch einen Absatz mit Angaben über einen möglichen Widerruf (2 Wochen).
Ich habe sofort nachgeschaut, wann genau ich mich dort angemeldet habe und sah, dass ich noch 3 Tage Zeit hatte zum kündigen. Also habe ich eine Brief (Einschreiben mit Rückschein) an die in den AGB´s angegebene Adresse geschickt.
Ich habe mich auch etwas schlau gemacht und habe erfahren, dass für eine Kündigung die fristgerechte Absendung eben dieser ausreichend ist. Da ich auch beweisen kann, wann ich mich angemeldet habe und wann ich den Breif abgeschickt habe, wähnte ich mich in Sicherheit, obwohl ich noch ein komisches Gefühl hatte, weil ich ebenfalls erfahren habe, dass genau die gleichen Betreiber schon eine Reihe von Abzocker-Seiten im Internet aufgezogen haben und nichts ahnende Bürger abzocken.
Jetzt habe ich auf einmal Post bekommen mit dem Brief meiner Kündigung und dem Vermerk "Annahme verweigert".
Ich bin jetzt etwas unsicher, was nun los ist. Ist meine Kündigung nun wirksam oder was bedeutet diese Annahmeverweigerung dieser Abzocker nun für mich?
Es kann doch nicht sein, dass DIE mit einer einfachen Annahmeverweigerung aus dem Schneider sind, zumal ich ja alles unternommen habe um den Brief fristgerecht (und auch noch Einschreiben) abzusenden!
Als nächstes kommt sicherlich irgendwas mit Inkassobüro!
Ich wäre für einen Rat sehr dankbar!
Annahme meiner Kündigung verweigert!
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Such doch mal nach dem Namen des Betreibers hier im Forum. Wenn es einer der bekannten Abzocker ist, dann sollte man sich entspannen und die
Post ignorieren.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Vorsicht mit der Formulierung bzw. der Darstellung hier im Forum!
Natürlich kannst Du nach 12/24 Monaten kündigen, sofort geht nur in Form des WIDERRUFS/Rücktritt.
Und es gibt bestimmt eine Begründung - oder?
Beispielsweise es wären angeblich Leistungen erbracht worden, die einen Widerruf verhindern????
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
-- Editiert von Mr.Cool am 19.09.2008 23:58:00
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hallo,
danke erstmal für die antworten. also wie ich ja geschrieben habe, habe ich keinerlei Dienstleistungen von denen in Anspruch genommen.
Für mich ist es einfach nur verwunderlich, dass die den Brief noch nicht mal annehmen. Das impliziert mir einfach ein gewisses Maß an "Abzocke".
Um einfach mal zur Kernfrage meines oben geschriebenen Textes zu kommen:
Gilt die Kündigung nun (siehe fristgerechte Absendung) oder nicht (siehe Verweigerung der Annahme des Briefes)?
Wenn "Unternehmen" wie dieses, ankommende Post noch nicht einmal annehmen, geschweige denn lesen, dann ist doch was im Busch!
--- editiert vom Admin
> Ist meine Kündigung nun wirksam oder was bedeutet diese Annahmeverweigerung dieser Abzocker nun für mich?
Die Kündigung ist wirksam.
Einschlägige BGH-Rechtsprechung: wer mit dem Zugang rechtserheblicher Mitteilungen zu rechnen hat (etwa wegen einer bestehenden Geschäftsbeziehung) und deren Annahme grundlos verweigert, muß sich die Zustellung als erfolgt anrechnen lassen.
Hi...
erstmal sorry, dass ich so lange nicht geantwortet habe, aber ich war eine Weile weg!
@meinefresseaberauch und Leibgerichtshof
vielen Dank für eure sehr hilfreichen Antworten. Bis jetzt is noch nichts weiter gekommen. Ich werde also, wie du gesagt hast (meinefreseaberauch), ruhig bleiben und abwarten. Wie mir Leibgerichtshof ja nun auch nochmal rechtlich elegant bestätigt hat, brauch ich mir keinerlei Sorgen machen.
@meinefresseaberauch (geiler name ;-))
- Der Preis war in den AGB´s versteckt.
- ich weiß nicht, ob es so clever ist, hier
den anbieter zu nennen, oder? was meint
ihr als erfahrene Forumsmitglieder?
Vielen Dank nochmal! Gerade an euch zwei!!!
Noch der Vollständigkeit halber den Urteilsverweis zu meinem Hinweis:
BGHZ 137, 205
ff
´Ein wiederholter Zustellungsversuch des Erklärenden ist allerdings dann nicht mehr sinnvoll und deshalb entbehrlich, wenn der Empfänger die Annahme einer an ihn gerichteten schriftlichen Mitteilung grundlos verweigert, obwohl er mit dem Eingang rechtserheblicher Mitteilungen seines Vertrags- oder Verhandlungspartners rechnen muß (BGH, NJW 1983, 929
[930] = LM § 346 BGB Nr. 10
). Gleiches wird zu gelten haben, wenn der Adressat den Zugang der Erklärung arglistig vereitelt.´
=>
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/NJW98_976.htm
@ Leibgerichtshof
vielen lieben Dank für deine Mühe!!!!!
Hast mir damit echt weitergeholfen!
Jetzt kann ich mich auch auf stichhaltige Urteile berufen, falls noch etwas kommt.
beste grüße
Gebühren die in den AGB versteckt sind , sind unwirksam. Gebühren müssen direkt und deutlich sichtbar sein.
Einfach nicht mehr reagieren. Mahnungen ignorieren. Inkasso und Mahnbescheid widersprechen. Mehr wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht kommen.
Viele Grüße, Michael
hallo micbu,
auch dir danke für deine anregung. hast du eventuell dafür eine stichhaltige aussage, wie z.b. ein urteil oder ähnliches?
Urteil über versteckten Kosten.
AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
Viele Grüße, Michael
super....echt. klasse forum hier. nicht nur das megaschnell geantwortet wird, sondern auch die qualität der antworten ist hervorragend!
danke micbu!!!
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