Anwalt fordert Löschung von Google Rezension - einfach löschen?

25. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt fordert Löschung von Google Rezension - einfach löschen?

Hallo,

ich habe das erste Mal eine Mail erhalten in der mich Google um eine Stellungnahme bittet. Der Anwalt eines Lokals möchte meine Rezension löschen lassen:

"Das Bier war furchtbar. Alt und Schal. Dafür kalt. Das Vanilleeis war alt. Schmeckt man. Mischung aus Gefrierbrant und Erbsen die womöglich daneben liegen. Unfreundlich und könnte alles sauberer sein. Auf keinen Fall gehen wir nochmal hin und kann es auch absolut niemanden empfehlen. Schade um das Geld, worauf wir auch lange warten mussten um es zu geben. Daraufhin wird man dann auch unhöflich angegangen mit den Worten "Das heutzutage auch niemand mehr Zeit hat" was frech ist und komisch anmutet wo doch das Eis dafür umso länger im Tiefkühler lag. Gastfreundlichkeit war nicht zu finden dafür das Gefühl eine Last zu sein und das man gar keine Lust auf uns als Gäste hat. Wir waren die einzigen Gäste...3. war schon zu viel. Schade, Schlürfoma hatte wohl keine Lust auf Gäste.
"

Klar, keine nette Rezension allerdings habe ich folhende konkrete Fragen:
1. Ist die "Schlürfoma" rechtlich heikel in der Rezension?
2. Ist die gerenrelle Rezension rechtlich heikel?
3. Lt. Anwalt bestünde nach 4 Jahren das Recht auf vergessen und das die Bedeutung ohne hin kaum mehr ins Gewicht fällt.

Dazu dann aber die Frage:
Wenn eine Bewertung nach 4 Jahren an Wertigkeit verliert, warum dann nicht auch die positiven? Verstehe ich nicht.

Die Abmahnung des Rechtsanwalts:
Darf ich sie gesamte Abmahnung Mal Posten?

Inhaltlich ist alles total vage, ein paar Auszüge die sich für mich merkwürdig Lesen:
1. Die Bewertung ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Meine Mandantschaft muss unzutreffende Behauptungen nicht hinnehmen.

1.1 - ist ja nicht unzutreffend, war ganz furchtbar da. Das Eis hat nach Erbsen geschmeckt ><

2.Eine solche ist vorliegend gegeben, wenn es in der Bewertung heißt, meine Mandantschaft zeige keine Gastfreundlichkeit. Im gegenteil, meine Mandantschaft ist in der Region für ihre gut bürgerliche Küche und ihre freundliche, familäre Art, bekannt und geschätzt. Dies wäre sicherlich nicht der Fall, wenn die Behauptungen war wären.

2.2 hä?? Also er behauptet das ich behaupte....und er begründet das mit der Behauptung das das Lokal bekannt und geschätzt ist?!? Beweisen lässt sich das sicherlich schwer

3.Meine Mandantschaft verwendet für die Zubereitung ihrer Speisen, ausschließlich frische Zutaten. Auch das Bier wird vorschriftsmäßig gelagert. Keinesfalls werden verdorbene Speisen oder Getränke an Gäste herausgegeben. Die gegenteiligen Behauptungen sind rechtsverletzend und zu löschen.

3.3 also wenn es nicht schmeckt darf ich das nicht sagen? Ob das Bier nun vorschriftsmäßig gelagert war spielt keine Rolle. Es hatte keine Kohlensäure und Schal. Kann ich ja nichts dafür als Kunde.

4.Letztlich besteht auch bereits wegen des erheblichen Zeitablaufs von 4 Jahren kein rechtliches Interesse mehr die Bewertung vorzuhalten. Das Interesse der Öffentlichkeit sinkt mit dem Ablauf von Zeit wie das BVerfG in dem Beschluss des Ersten Senats vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 Recht auf Vergessen I ausführte...

4.4 das gilt also nur für negative Bewertungen? Also kann ich quasi keiner Bewertung mehr vertrauen? Schlechte werden gelöscht, gute bleiben stehen?

5.Nachdem die Bewertung rechtswidrig zumindest aber grundlos ist, stehen meiner Mandantschaft Ansprüche gegenüber dem Bewerter zu. Meine Mandantschaft ist aber einer Eskalation nicht interessiert, wenn sich diese vermeiden lässt. Sie wäre daher bereit bei einer unmittelbaren Löschung auf rechtliche Schritte zu verzichten und die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.

5.5 also was denn ? Ist sie rechtswidrig oder grundlos? Letzteres auf jeden Fall nicht ...


Das waren die mit wichtigsten Punkte.

Also sehe ich das so:
Ich habe keine. Kassenbeleg nach 4 Jahren, keine Beweise. Daher muss ich die Bewertung jetzt löschen obwohl es die Wahrheit ist oder ich muss mich Anwaltliche Beratung holen - was ja nichts daran ändert das ich es nicht mehr beweisen kann?

Also Ergebnis:
Bewertung löschen und gut ist ?

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
Alt und Schal.

Zitat (von IchLeseNur):
Das Vanilleeis war alt. Schmeckt man. Mischung aus Gefrierbrant und Erbsen die womöglich daneben liegen.

Und für diese Tatsachenbehauptungen hat man welche Beweise genau?



Zitat (von IchLeseNur):
Schlürfoma

Beleidigung nach § 185 StGB



Zitat (von IchLeseNur):
keine Beweise.

Man kann nicht mal beweisen, das man Gast war?



Zitat (von IchLeseNur):
Daher muss ich die Bewertung jetzt löschen

Nein, das ist freiwillige.
Das "muss" kommt erst wenn der Anwalt weitermacht.
Insofern dürfte das löschen mindestens des Textes anzuraten sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort



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