Anzahlung zurück erhalten?

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz599718-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung zurück erhalten?

Hallo, ich hoffe, dass mir meine Frage beantwortet werden kann.
Ist es möglich, eine Anzahlung für ein echtes Schmuckstück zurück zu bekommen?
Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Die Möglichkeit besteht durchaus...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amz599718-22):
Ist es möglich, eine Anzahlung für ein echtes Schmuckstück zurück zu bekommen?

Klar.

Sogar wenn es unecht wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz599718-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Die Möglichkeit besteht durchaus...


Gibt es diesbezüglich auch rechtliche Grundlagen, die man anführen kann sollte der Verkäufer sich nicht darauf einlassen wollen?

Vielen Dank und liebe Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz599718-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Die Möglichkeit besteht durchaus...


Gibt es diesbezüglich auch rechtliche Grundlagen, die man anführen kann sollte der Verkäufer sich nicht darauf einlassen wollen?

Vielen Dank und liebe Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz599718-22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.

Sogar wenn es unecht wäre.


Meine Frage ziehlt darauf ab, ob es ein dazu entsprechendes Gesetz gibt, oder Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann.

Es handelt sich um die Anzahlung für einen Anhänger in einem lokalen Geschäft.

Vielen Dank.
Liebe Grüße und einen schönen Abend.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amz599718-22):
Meine Frage ziehlt darauf ab, ob es ein dazu entsprechendes Gesetz gibt, oder Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann.

Da kommt es auf die konkreten Umstände an, ohne die zu kennen wird man das nicht beantworten können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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