Anzeige wegen Betrugs obwohl Ware geliefert.

8. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
titus123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrugs obwohl Ware geliefert.

Hallo, ich habe folgendes Problem
ich habe über eine Community ein China Iphone insereriert gehabt.
Daraufhin hat mich ein Interessent angeschrieben.
Ich habe es ihm dann mit folgendem Text angeboten:

"Ich habe dieses Iphone vor kurzem über privat gekauft, habe jetzt aber doch keine Verwendung dafür und gebe es wieder ab.
Es ist ab Werk unlocked und der Zustand ist NEU. Es unterstützt dualsim und ich gebe auch noch viel Zubehör dabei.
Im Lieferumfang enthalten sind folgende Sachen:

Iphone 32gb
Displayschutzfolie von Hama
Displayschutzfolie von Artwizz
Usb Kabel
Ladeadapter
zweites Netzteil
Plastik Hard Case der Marke Incipo
Silikon Gummi Case
Ersatzakku
Stylus Pen (Stift zur besseren Bedienung des Touchscreen)
Headset"

Ich habe jedoch leider nicht ausdrüklich beigeschrieben, dass es sich um ein China Iphone handelt, da ich davon ausgegangen bin, dass jemand der ein Apple Iphone kaufen will, weiß dass diese kein Dual Sim unterstüzten und auch keinen wechselbaren Akku haben.

Ich habe das Gerät für 380€ verkauft, also auch unter dem Preis den man für ein Apple Iphone bezahlt.

Ich habe auch ein Foto beigefügt und alles genauso wie es auf dem Foto war verschickt.
Ich habe es einen Tag bevor ich in den Urlaub gefahren bin zur Post gegeben.
Ich habe dem Käufer auch mittgeteilt dass ich für eine Woche in den Urlaub fahre und danach erst für Rückfragen erreichbar bin.

Als ich heute aus dem Urlaub wieder kam, fand ich eine email in meinem Postfach, dass er mich wegen Betrugs angezeigt hätte, da er geglaubt hat, dass ich ein Apple Gerät verkaufen würde.

Ich habe ihm nun angeboten mir das Gerät per Nachnahme zurück zu schicken, damit er sein Geld wieder bekommt, da es nicht meine Absicht war ihn zu betrügen.

Habe ich mich nun wirklcih des Betrugs schuldigt gemacht?

Was wird nun auf mich zukommen, falls er mich wirklcih angezeigt hat.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg

Titus


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo.

Betrug erfordert Vorsatz. Und dieser Vorsatz muss Dir bewiesen werden.

Nach einer Anzeige kommt die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei. Gehst Du nicht hin, wird das Verfahren oftmals eingestellt.

Gruß von badcobra18

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" Mit Geld geht alles!"

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#2
 Von 
titus123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es in meinem Fall denn vorteilig oder eher nachteilig zu einer Beschuldigtenvernehmung zu gehen?
Weil ich habe mir ja eigentlich nichts vorzuwerfen.

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#3
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Ist es in meinem Fall denn vorteilig oder eher nachteilig zu einer Beschuldigtenvernehmung zu gehen?
Weil ich habe mir ja eigentlich nichts vorzuwerfen.


Ich wurde auch einmal falsch wegen Betrug angezeigt. Ich ging zur Polizei, habe gesagt was war und es wurde ausschließlich gegen mich ermittelt. Letzten Endes wurde das Verfahren zwar eingestellt, aber erst nachdem ich mir einen Anwalt genommen habe. Auf den Kosten bin ich sitzen geblieben ...

Große Gedanken würde ich mir eh keine machen, da es mittlerweile zu so ner Art Volkssport wurde, dass jeder jeden egal wegen was anzeigt ...

Außerdem sollte man KEINESFALLS Aussagen OHNE Anwalt machen!

Hife dafür gibt unter http://www.beschuldigtenvernehmung.de/

Gruß von badcobra18

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" Mit Geld geht alles!"

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#4
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
da ich davon ausgegangen bin, dass jemand der ein Apple Iphone kaufen will, weiß dass diese kein Dual Sim unterstüzten und auch keinen wechselbaren Akku haben


Ja klar, und deine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad. Das glaubt dir kein Mensch.

Mal abgesehen davon, daß es ein "China iPhone" gar nicht gibt, es gibt nur Plagiate. Du kannst froh sein, wenn dein K nicht auch noch Apple informiert, dann könnte dir eine sauteure Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ins Haus stehen, das wird viel ärgerlicher als das bißchen Strafrecht.

quote:
Habe ich mich nun wirklcih des Betrugs schuldigt gemacht?


Zumindest wird das auf Außenstehende ganz eindeutig so wirken, auch wenn du es vielleicht subjektiv nicht gewollt hast (wobei ich das kaum glauben kann). Solange du also noch nicht offiziell für doof erklärt worden bist, wird man wohl eher annehmen, du hättest die Beschreibung völlig bewußt so gestaltet, um ein Plagiat teuer zu verkaufen, und nicht etwa, daß du aus reiner Naivität vielleicht ein wenig ungeschickt formuliert hast.

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#5
 Von 
titus123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ich bin wirklich wohl etwas naiv an die Sache heran gegangen.
Aber ich wollte wirklich niemanden übers Ohr hauen. Das sieht man ja auch schon daran, dass ich sofort angeboten habe es zurückzunehmen, nachdem der mir gesagt hat er wäre davon ausgegagnen es hätte sich um ein Apple Gerät gehandelt.

Der Käufer hat mir jetzt geschrieben, dass er bei der Polizei gewesen ist um die Anzeige zurück zu nehmen und dass dies nicht möglich gewesen sei.
Gleichzeitig hätte die Polizei das Gerät beschlagnahmt.

Desweiteren wäre ihm nahegelegt worden, dass ich das Geld zurücküberweisen soll, da sich dies strafmildernd auswirken würde.

Soll ich das Geld jetzt wirklich zurück überweisen oder mache ich mich dadurch nur verdächtigt wirklich betrügerisch gehandelt zu haben.

Um das Geld geht es mir noch nichtmal wirklich ich will nur ohne Ärger aus der Sache rauskommen.

Sehe ja auch ein, dass das doof von mir war nicht ausdrücklich bei zu schreiben, dass es kein Apple Gerät war.

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#6
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Der Käufer hat mir jetzt geschrieben, dass er bei der Polizei gewesen ist um die Anzeige zurück zu nehmen und dass dies nicht möglich gewesen sei.
Gleichzeitig hätte die Polizei das Gerät beschlagnahmt.

Desweiteren wäre ihm nahegelegt worden, dass ich das Geld zurücküberweisen soll, da sich dies strafmildernd auswirken würde.


Da ist eindeutig etwas faul! Die E-Mail, in der das stand, würde ich mir auf jeden Fall aufheben. Ich will mal was behaupten: der Käufer war nicht bei der Polizei - der versucht nur Dich einzuschüchtern...

An Deiner Stelle würde ich jetzt auf Funkstille setzen und sehen was noch kommt...

Gruß von badcobra18

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" Mit Geld geht alles!"

-- Editiert am 08.07.2010 14:11

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#7
 Von 
titus123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

also er hatte mir das Aktenzeichen durchgegeben und ich habe bei der Polizeistation angerufen und unter dem Aktenzeichen ist auch eine Anzeige aufgegeben worden.
Deswegen denke ich schon, dass das stimmt.
Kann mich Apple denn abmahnen wegen Markenrechtsverletzung.
Ich dachte das geht nur bei gewerblichen Verkäufern.
Ich habe das Gerät ja lediglich über privat verkauft.

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#8
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Normalerweise wird bei Betrugs-Anzeigen die Ware als Beweis von der Polizei gesichtert. War bei mir damals auch so, als mir jemand wissentlich Blech anstatt Edelmetall geschickt hatte.

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#9
 Von 
titus123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich dem Käufer den Betrag zurückerstattete, habe ich dann ein Recht das Telefon nach dem Verfahren wieder zu bekommen oder wird das vernichtet?

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#10
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Soll ich das Geld jetzt wirklich zurück überweisen oder mache ich mich dadurch nur verdächtigt wirklich betrügerisch gehandelt zu haben. <hr size=1 noshade>


Das hat in beiden Richtungen keine Präjudiz. Genau so gut könnte man argumentieren, du machst dich erst dadurch verdächtig, daß du nun vehement darauf bestehst, der K hätte gar keinen Anspruch auf Rückabwicklung.

quote:<hr size=1 noshade>Da ist eindeutig etwas faul! <hr size=1 noshade>


Ach Schmarrn, natürlich kann es sich strafmildernd auswirken, wenn man den entstandenen Schaden wieder gut macht.

quote:<hr size=1 noshade>Kann mich Apple denn abmahnen wegen Markenrechtsverletzung.
Ich dachte das geht nur bei gewerblichen Verkäufern. <hr size=1 noshade>


Nein, das Markenrecht kann man auch als Privatperson verletzen. Es bedarf nur des "geschäftlichen Verkehrs", das ist weit unter den Anforderungen an Gewerblichkeit. Ob das bei

quote:<hr size=1 noshade>habe ich dann ein Recht das Telefon nach dem Verfahren wieder zu bekommen oder wird das vernichtet <hr size=1 noshade>


Das wird mit Sicherheit schon deswegen vernichtet, weil es ein Plagiat ist, §18 MarkenG oder §143 V MarkenG , such's dir aus. Dafür wird im Zweifel schon der Rechteinhaber sorgen. Den wird die Polizei vermutlich ebenfalls verständigen.



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#11
 Von 
titus123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

aber ich habe doch nur das eine Telefon versucht privat wieder los zu werden weil ich es nicht gebrauchen konnte...
kann man darin schon den geschäftlichen Verkehr sehen?
muss ich jetzt wirklch mit einer Abmahnung von Apple rechnen, oder ist das eher unwahrscheinlich?
habe im internet bis jetzt nur Fälle gefunden wo Apple gewerbliche Verkäufer solcher Telefone abgemahnt hat.

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#12
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
muss ich jetzt wirklch mit einer Abmahnung von Apple rechnen, oder ist das eher unwahrscheinlich?


Man weiß es nicht. Apple ist jedenfalls relativ aggressiv, wenn es darum geht, die eigenen Marken und Patente zu verteidigen.

Kann sein, daß die bei jedem allergisch reagieren, der Asienfakes so dreist anbietet. Kann auch sein, daß private VK durchrutschen. Kann auch sein, daß die gar nicht erst davon erfahren. Glaskugel.

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#13
 Von 
titus123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

oke..
also ich habe jetzt dem käufer das geld zurück überwiesen.
Es ist also quasi durch das ganze "Missverständnis" kein Schaden entstanden.

Von der Polizei habe ich noch keine Anzeige oder ähnliches zugestellt bekommen.

Wie gut stehen wohl meine Chancen, dass die Anzeige mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird.

Ich habe den Käufer gebeten mir schriftlich zu erklären, dass er kein Interesse an einer weiteren Verfolgung der Sache hat.



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#14
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Wie gut stehen wohl meine Chancen, dass die Anzeige mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird.


Wie bei Apple: man weiß es nicht.

Vielleicht ist dem Staatsanwalt die ganze Sache nur lästig; vielleicht hat er aber auch in den letzten 14 Tagen 50 Anzeigen wegen solcher Nummern hereinbekommen und möchte jetzt mal ein paar Exempel statuieren, damit das mal aufhört.

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#15
 Von 
titus123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

der Käufer hat am 5.juli behauptet, dass er mich angezeigt hat.
Heute haben wir den 31. Juli und ich habe noch nichts von der Polizei bekommen.
Ist das üblich, dass das so lange dauert oder war das vielleicht von dem Käufer nur ein Bluff?

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#16
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Ist das üblich, dass das so lange dauert


Es ist durchaus nicht unüblich. Vielleicht war es auch nur ein Bluff, vielleicht wurde das Verfahren auch schon wieder eingestellt. Mein Lieblingsspruch: man weiß es nicht.

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