Artikel 13 wurde nun von unserer netten Regierung durchgewunken.
Kann ich als Privatperson die Regierung verklagen?
Gründe dazu:
1. Nicht eingehaltene Wahlversprechen
2. Bruch des Koalitionsvertrages (klare Aussprache gegen Uploadfilter)
3. Nicht Beachtung der Meinung des Volkes (zahlreiche Petitionen und Proteste)
Artikel 13 und die Regierung
16. April 2019
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Frage vom 16. April 2019 | 00:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel 13 und die Regierung
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#1
Antwort vom 16. April 2019 | 00:42
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
"Die Regierung" sicherlich nicht, aber grundsätzlich kann jede Person jede Person verklagen. Viel Erfolg.
#2
Antwort vom 16. April 2019 | 00:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatNicht eingehaltene Wahlversprechen :
Versprechen kommt von versprochen ... wie "da habe ich mich versprochen"
Solche Versprechen einzuklagen ist relativ ausischtslos.
ZitatBruch des Koalitionsvertrages :
Es gibt gar keinen "Koalitionsvertrag". Auch wenn die Zettel mit den Absichtserklärungen fälschlicherweise landauf landab so genannten werden.
Und selbst wenn es einen solchen Vertrag gäbe - man ist nicht Vertragspartner. Also Pech gehabt.
ZitatNicht Beachtung der Meinung des Volkes :
Meinungen muss man nicht beachten.
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#3
Antwort vom 16. April 2019 | 14:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32282 Beiträge, 5677x hilfreich)
Bitte nicht in meinem Namen klagen. Ich bin da anderer Meinung.Zitat3. Nicht Beachtung der Meinung des Volkes :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 17. April 2019 | 11:30
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:1. Nicht eingehaltene Wahlversprechen
Welches konkrete hast du da im Sinn? (Nicht daß es eine Rolle spielt. Wahlversprechen sind keine Auslobungen i.S.d. §657 BGB o.ä.)
Zitat:2. Bruch des Koalitionsvertrages (klare Aussprache gegen Uploadfilter)
"Koalitionsverträge" sind Vereinbarungen zwischen den Parteien über eine gemeinsame Politik. Es handelt sich aber nicht um Verträge im Rechtssinne, deren Einhaltung von irgendwem einklagbar wäre, sondern lediglich um unverbindliche Absichtserklärungen. Sanktioniert sind die schon mit dem Bruch der Koalition. Abgesehen davon wäre alles andere ein unzulässiges Eingreifen der Judikative in den Bereich der Legislative.
Und letztlich kann ein Nicht-Vertragspartner die Erfüllung eines Vertrages Dritter schon mal gar nicht erzwingen.
Zitat:3. Nicht Beachtung der Meinung des Volkes (zahlreiche Petitionen und Proteste)
Der Sinn unserer Demokratie ist gerade, daß das Volk sich Vertreter wählt, damit nicht jede Entscheidung der Tageslaune der (Laien-)Masse unterworfen ist.
Würde das funktionieren, was du dir vorstellst, wäre damit die parlamentarische Demokratie abgeschafft und durch eine reine "mob rule" ersetzt, da jedermann jederzeit eine Durchsetzung der "Mehrheitsmeinung" einklagen könnte.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 17.04.2019 11:31
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