Artikel bei Onlineshop per Vorkasse gekauft & in zwischen widerrufen - Händler meldet sich nicht.

28. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)
Artikel bei Onlineshop per Vorkasse gekauft & in zwischen widerrufen - Händler meldet sich nicht.

Hallo, ich habe bei einem Onlineshop Ware per Vorkasse bezahlt am 23.11.18. Dieser antwortet jedoch nicht, und im Shopsystem steht, dass noch nichts bearbeitet wurde. Ich habe den Vertrag widerrufen (28.11.18) per e-mail. Was nützt mit das ein Einschreiben mit Rückschein, könnte ja auch ein leeres Blatt Papier im Brief gewesen sein. Oder mit einem Zeugen den Brief eintüten und dann zusammen in den Briefkasten werfen? Erhalte ich den Betrag vom Einschreiben und die Kosten für den Zeugen vom Betrüger zurück?

Ich habe hier im Forum bei einem ähnlichem Fall folgendes gelesen:
"Denen schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen, daß sie im Verzug sind.

Wenn die sich dann nicht bewegen, Anzeige wegen Betrug und zivilrechtlich das Mahnverfahren einleiten.

Am besten setzt du ein Brief an die STA auf, daß du dich betrogen fühlst, und verwendest keine rechtsnormen etc. Und bittest den STa alle Strafrechtlichen Normen die hier berührt sind, anzuwenden. Der hat das Studiert, der macht das täglich. "

1.
Wann sind sie denn in Verzug. Die Ware sollte direkt lieferbar sein. Den Widerruf habe ich heute per e-mail abgesendet. Wie schnell müssen die darauf reagieren?

2.
Einen Rückholauftrag per BANK aufgeben? Das kostet ein paar Euro, - wie hoch sin die Chancen?
Bei Bewertungen zu diesem Shop, lese ich, dass es ohnehin Betrüger sind, die nie Geld zurückzahlen. Bringt dann ein Bankrückholauftrag überhaupt etwas?

3.
Was benötige ich für die Anzeige? Den E-Mail-Verkehr (samt Rohdaten?) oder reicht der Text einfach & die E-Mail-Adressen. Die Internet-Adresse des Shops, den Geldbetrag, die Warenbezeichnung die bestellt wurde. Und den Kontoauszug. Die Daten aus dem Impressum. Das wars? Gehe ich da einfach zur Polizei und sage, ich möchte ein Anzeige aufgeben, wegen Betrug? Rufe ich da vorher an, oder geht man einfach so zur Wache? Was ist wenn der Händler sagt, er hätte das nur übersehen. Und mich dann anzeigt wegen Verleumnung, weil ich ja eine Anzeige wegen Betrug gemacht habe. Kann ich da irgendwie Probleme mit bekommen? Kostet eine Anzeige generell etwas? Bekomme ich das Geld vom Betrüger dann zurück? Was hat die Anzeige für eine Folge? Schreibt die Polizeit dann den Händler an?

4.
Wo leite ich ein zivilrechtliches Mahnverfahren ein? Beim Amtsgericht? Auch dort, einfach hingehen zu den Öffnugnszeiten und die gleichen Papiere mitnehmen wie zur Anzeige bei der Polizei? Wieviel kostet das Verfahren und muss ich das bezahlen oder der Betrüger? Auslegen sicherlich ich. Aber ist das im Mahnverfahren mit drin, dass der Betrüger es dann am Ende zurückzahlen muss an mich?

5.
STA = Staatsanwalt? Reicht es den Brief dorthin zu schicken? "Guten Tag, ich fühle mich betrogen, ich habe am xy bestellt und bezahlt, und widerrufen - aber nichts zurück erhalten. Kontoauszug über die Überweisung beifügen. Was macht dann der Staatsanwalt? Ist das sehr teuer? Bezahlt der Betrüger den dann, wenn das Gericht entschieden hat, dass er betrogen hat? Was ist, wenn der Händler sagt, dass er es nur vergessen hat?

6. Anzeige, Mahnverfahren & Staatsanwaltschaftsbrief dürfen und sollten parallel gemacht werden?

lieben Dank!

Julia :)

-- Editiert von o0Julia0o am 28.11.2018 15:00

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120223 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Wann sind sie denn in Verzug.

Für was? Lieferung? Rückzahung? ... ?



Zitat (von o0Julia0o):
Die Ware sollte direkt lieferbar sein.

Genauer Wortlaut der Zusicherung?



Zitat (von o0Julia0o):
Den Widerruf habe ich heute per e-mail abgesendet. Wie schnell müssen die darauf reagieren?

Die ist sicherlich nicht angekommen.

Und selbst wenn: die müssen darauf gar nicht reagieren.



Zitat (von o0Julia0o):
Einen Rückholauftrag per BANK aufgeben? Das kostet ein paar Euro,

Lastschriftenstorno ist doch kostenfrei?



Zitat (von o0Julia0o):
Was benötige ich für die Anzeige?

1. einen guten Grund
2. alle Beweise derer man habhaft werden kann



Zitat (von o0Julia0o):
Gehe ich da einfach zur Polizei und sage, ich möchte ein Anzeige aufgeben, wegen Betrug?

Ja



Zitat (von o0Julia0o):
Rufe ich da vorher an, oder geht man einfach so zur Wache?

Nö, einfach hingehen.



Zitat (von o0Julia0o):
Was ist wenn der Händler sagt, er hätte das nur übersehen.

Das wird es wohl eingestellt werden, wenn es glaubwürdig ist.



Zitat (von o0Julia0o):
Und mich dann anzeigt wegen Verleumnung, weil ich ja eine Anzeige wegen Betrug gemacht habe. Kann ich da irgendwie Probleme mit bekommen?

Ja, könnte passieren.



Zitat (von o0Julia0o):
Kostet eine Anzeige generell etwas?

Ja, Zeit und eventuell auch Nerven.



Zitat (von o0Julia0o):
Bekomme ich das Geld vom Betrüger dann zurück?

Nö, Zum einen ist das nicht Aufgabe des Gerichtes. Zum anderen betrügen Betrüger in der Regel nicht weil sie Geld im Überfluss haben.



Zitat (von o0Julia0o):
Was hat die Anzeige für eine Folge? Schreibt die Polizeit dann den Händler an?

In der Regle ja.



Zitat (von o0Julia0o):
Wo leite ich ein zivilrechtliches Mahnverfahren ein? Beim Amtsgericht?

Das macht man per elektronischem Mahnverfahren.



Zitat (von o0Julia0o):
Wieviel kostet das Verfahren und muss ich das bezahlen oder der Betrüger?

Das wird einem im Formular angezeigt.



Zitat (von o0Julia0o):
5.
STA = Staatsanwalt?

Ja.



Zitat (von o0Julia0o):
Reicht es den Brief dorthin zu schicken?

Wenn man 3. abgehakt hat, kann man sich das sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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