Artikel mit Bilder und Texten von Verkaufsanzeigen auf eigener Webseite veröffentlichen legal?

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
HelgeMattig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel mit Bilder und Texten von Verkaufsanzeigen auf eigener Webseite veröffentlichen legal?

Hi,

Eins meiner Hobbys sind amerikanische Oldtimer, vorwiegend aus den 60er und 70er Jahren.
Da ich sowieso den Automarkt in USA und Kanada diesbezüglich ständig selbst im Auge behalte ist mir
die Idee gekommen mir eine Webseite mit Blog einzurichten und dann dort Artikel zu interessanten Angeboten zu veröffentlichen.

Mit Bildern und Texten (komplett oder ausschnitte) aus den Inseraten.
Diese Inserate stammen von verschiedenen Portalen und vorallem (aber nicht nur) privaten Verkäufern.

Hier mal ein paar Beispiele die verdeutlichen was mir in etwa vorschwebt:
https://barnfinds.com/snakeskin-1973-plymouth-gold-duster/
https://barnfinds.com/parts-car-project-1980-pontiac-trans-am/
https://barnfinds.com/affordable-luxury-1973-lincoln-mark-iv/

Wie die Seite oben verdeutlicht scheint das wohl zumindest in USA kein Problem zu sein.
Da ich allerdings deutscher bin und auch in deutschland lebe wollte ich bevor ich jetzt loslege sicher gehen wie die Rechtslage hier aussieht?

Darf ich derartige Artikel veröffentlichen oder nicht?
Wichtig ist hierbei das ich nicht bei jedem Verkäufer einzeln nachfragen müsste, der Aufwand würde sich nicht lohnen.

Die Seite wäre erstmal nur ein Hobby. Derzeit sind keine bezahlten Zusatzangebote geplant.
Sollte die Seite wirklich populärer werden kann sich dies natürlich ändern, wie gesagt fürs erste jedoch ein reines Hobby.

Also ist das so machbar oder nicht?

Probleme mit dem Gewerbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Kurzfassung:
Für die Fotos benötigt man Nutzungsrechte.

Für Texte auch, sofern sie eine Schöpfungshöhe haben und nicht nur die reine Aufzählung technischer Daten darstellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HelgeMattig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

auf barnfinds.com findet sich in den terms folgende Klausel

Zitat:

Copyright

We always link back to the source when using content found on other websites. If you feel your copyright has been violated please contact us.

When you provide content to us (image, text, etc.), you grant us a royalty-free right to use the content on print material and online.


Das ist ja quasi eine DMCA Klausel:
Wenn der Rechteinhaber nicht einverstanden ist wird der Beitrag entfernt.

Kann ich das dann auch so machen?
Oder geht das nur in USA?

Weil wenn das hier so nicht geht kann ich die Seite ja eigentlich sein lassen.
Ich kann nicht jede Woche 100 Leute anschreiben und fragen ob ich deren Bilder und Texte benutzen kann.

Die Inserate stammen übrigens nur von Leuten die in USA und Kanada leben.
Ich benutze also keine Bilder und Texte von deutschen inseraten und Bürgern. :)

-- Editiert von HelgeMattig am 25.05.2020 22:16

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Die Inserate stammen übrigens nur von Leuten die in USA und Kanada leben.
Ich benutze also keine Bilder und Texte von deutschen inseraten und Bürgern.


Das ist Google und anderen Suchmaschinen egal. Die werfen Deine kopierte Anzeige ber Suche mit aus. Du kannst ja bei Barnfinds und anderen Seiten anfragen ob du deren Material kopieren darfst.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von HelgeMattig):
Kann ich das dann auch so machen?

Ja, kann man.

Man hat halt nur in D das Risiko das das Prinzip "erst klauen und wenn einer meckert lass ich es" hier absolut nicht funktioniert.



Zitat (von HelgeMattig):
Die Inserate stammen übrigens nur von Leuten die in USA und Kanada leben.

Es mag sein, das die generell toleranter sind und aus Kostengründen nicht gleich Anwalt und Gericht bemühen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von HelgeMattig):

Wie die Seite oben verdeutlicht scheint das wohl zumindest in USA kein Problem zu sein.

Das würde ich nicht so pauschal unterstellen.

Zitat:
Da ich allerdings deutscher bin und auch in deutschland lebe wollte ich bevor ich jetzt loslege sicher gehen wie die Rechtslage hier aussieht?

Darf ich derartige Artikel veröffentlichen oder nicht?

Nein. Nicht ohne Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers der Fotos, denn die sind immer zumindest als "einfache Lichtbilder" (§72 UrhG) geschützt, im Regelfall aber als "Lichtbildwerke" (§2 UrhG).
Bei den Texten muss man gucken, wie hoch die Schöpfungshöhe im Einzelfall ist, und auch das Layout der Seiten kann urheberrechtlich geschützt sein.
Zitat:
Wichtig ist hierbei das ich nicht bei jedem Verkäufer einzeln nachfragen müsste, der Aufwand würde sich nicht lohnen.

Will man gesetzestreu vorgehen, wird sich das nicht vermeiden lassen.

Zitat:
Die Seite wäre erstmal nur ein Hobby. Derzeit sind keine bezahlten Zusatzangebote geplant.
Sollte die Seite wirklich populärer werden kann sich dies natürlich ändern, wie gesagt fürs erste jedoch ein reines Hobby.

Das ändert nichts an der Rechtslage, sondern höchstens nur etwas an der Höhe der Schadensersatzzahlungen, die fällig werden können.

Zitat:
Also ist das so machbar oder nicht?

In Deutschland legal? Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von HelgeMattig):
auf barnfinds.com findet sich in den terms folgende Klausel

Zitat:

Copyright

We always link back to the source when using content found on other websites. If you feel your copyright has been violated please contact us.

When you provide content to us (image, text, etc.), you grant us a royalty-free right to use the content on print material and online.


Das ist ja quasi eine DMCA Klausel:
Wenn der Rechteinhaber nicht einverstanden ist wird der Beitrag entfernt.

Das ist eine Vertragsklausel, mit dem die Uploader dem Betreiber der Seite ein Nutzungsrecht für diese Seite einräumen, und zwar ein kostenloses.

Dort steht aber weder, daß der Betreiber an Dritte unterlizensieren darf, noch daß die Inhalte der gesamten Weltöffentlichkeit zur kostenloses Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Zitat:
Die Inserate stammen übrigens nur von Leuten die in USA und Kanada leben.
Ich benutze also keine Bilder und Texte von deutschen inseraten und Bürgern. :)

Das verringert theoretisch das Risiko, daß ein Rechtsverstoß entdeckt und verfolgt wird. Und praktisch auch. Ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit.

Und nur am Rande: es gibt eine Menge Möglichkeiten und auch Dienstleister dafür, von den USA aus das WWW zu durchsuchen, um seine Fotos aufzufinden, die auf anderen Websites widerrechtlich genutzt werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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