Auf Internetseite als Gründer genannt?

6. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
htw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Auf Internetseite als Gründer genannt?

Hallo liebes Forum,

folgender fiktiver Fall der mich interessieren würde:
A, B, C gründen ein Unternehmen. C scheidet zu einem Zeitpunkt aus. Investor 1 investiert in das Unternehmen und veröffentlicht auf seiner Webseite einen Beitrag über das Unternehmen. Es listet als Gründer A & B in diesem Beitrag. Verschweigt aber C als Gründer.

Ist der Investor 1 dazu verpflichtet auch Gründer C als Gründer zu nennen, da dieser das Unternehmen zwar mitgegründet hat aber bereits ausgeschieden ist?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von htw):
Ist der Investor 1 dazu verpflichtet auch Gründer C als Gründer zu nennen

Spontan fiele mir dazu keine Rechtsgrundlage ein ...

Was für eine Art von Artikel ist es denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
htw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Investor stellt seine Investments auf der Internetseite in einem Portfolio da. Dort existiert die Spalte Gründer in der die Gründer A,B genannt werden aber nicht C.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Ist der Investor 1 dazu verpflichtet auch Gründer C als Gründer zu nennen, da dieser das Unternehmen zwar mitgegründet hat aber bereits ausgeschieden ist?

Nein. Dafür gibt es weit und breit keine Rechtsgrundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Nicht jede faktische Unwahrheit ist auch unzulässig.

Auch über DSGVO sehe ich keinen Ansatzpunkt. Zwar sind fehlerhaften personenbezogene Informationen zu korrigieren, allerdings ist die Nichtnennung hier wohl keine Information im rechtlichen Sinne (auch wenn es ja immer heißt "auch Schweigen ist Kommunikation").

Das wäre hier auch absurd; dann müßte ich strenggenommen jedes mal, wenn ich erwähne "2003 habe ich eine Firma für ... gegründet", auch dazu sagen "zusammen mit X, Y, und Z".

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