Aufrechnung bei möglicherweise abgetretener Forderung

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Auorus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 9x hilfreich)
Aufrechnung bei möglicherweise abgetretener Forderung

Hi Leute,

ich habe eine Frage zum Thema Aufrechnung. Folgender Sachverhalt:

1. Es wurden zwei Bestellungen bei einem Onlineshop getätigt. Bei beiden wurde Zahlung per Rechnung über Klarna vereinbart.

2. Von Bestellung 1 wurde der Rechnungsbetrag bezahlt, jedoch teilweise Waren zurückgesendet, weshalb nun eine Erstattung erwartet wird.

3. Von Bestellung 2 wurde der Rechnungsbetrag noch nicht bezahlt.

4. Bestellung 2 wurde getätigt und ist bei mir angekommen, bevor der Widerruf und die Rücksendung von Bestellung 1 stattgefunden hat.

Das Problem:
Obwohl alle gesetzlichen Fristen eingehalten wurden (Widerruf binnen 14 Tagen, Rücksendung binnen 14 Tagen) meint der Händler die Rücksendung sei nicht rechtzeitig angekommen und mir wird ein zu geringer Betrag erstattet (Klarna hat dies angekündigt, die Zahlung geht wahrscheinlich morgen auf meinem Konto ein).

Da der Betrag, den ich noch an Klarna zahlen müsste höher ist, als der fehlende Betrag, könnte ich vollumfänglich aufrechnen und einen geringeren Betrag überweisen. Die Frage ist, ob ich das überhaupt kann. Ob eine Abtretung der Forderung an Klarna stattgefunden hat weiß ich nicht, ich weiß nur, dass ich den Betrag von Bestellung 2 an Klarna zahlen muss und Klarna mir auch den (zu geringen) Erstattungsbetrag von Bestellung 1 überweist.

Gruß und vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Obwohl alle gesetzlichen Fristen eingehalten wurden (Widerruf binnen 14 Tagen, Rücksendung binnen 14 Tagen) meint der Händler die Rücksendung sei nicht rechtzeitig angekommen und mir wird ein zu geringer Betrag erstattet
Der Händler sollte nochmal Nachhilfe bezüglich Abwicklungen eines Wiederrufes bekommen.Du hast rechtzeitig wiederrufen und auch zurückgesendet. Dass heisst keinesfalls, dass die Ware dann auch in diesen 14 Tagen beim Händler ankommen muss. Du musst nur ordentlich wiederufen aben, dass genügt. Dies berechtigt zu keinem Abzug...

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