Auftragsbestätigung als Dienstleister widerrufen. Kunde droht mit Kosten

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
lenjka01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragsbestätigung als Dienstleister widerrufen. Kunde droht mit Kosten

Hallo,
ich betreibe ein Kleinunternehmen. Ein Kunde hat mir eine Anfrage gesenden und ein Angebot für eine Diestleistung angefragt, die Diensleistung ist terminlich einzuhalten und findet in einem Monat statt. Ich habe in einer E-Mail geschrieben, dass diese Dienstleistung ca. xxx Euro kosten würde. Ein weiteres Angebot, verbindlich oder unverbindlich hat er von mir nicht bekommen.
Nach langem hin und her bat mich der Kunde um eine Auftragsbestätigung. Diese hat er von mir per E-Mail erhalten. Wörtlich: "hiermit bestätige ich den Auftrag. Und die Auflistung der Diensleistungen..."
Nach drei Tagen habe ich den Auftrag ohne Angaben von Gründen wieder per Mail widerrufen. Woraufhin der Kunde folgende E-Mail geschrieben hat:
---
"da wir nun nach einem Ersatz für Ihr Unternehmen suchen werden müssen, stellen wir Ihnen hiermit schon einmal sicher, dass alle Kosten die über Ihrem Betrag in Ihrer uns vorliegenden Auftragsbestätigung liegen, Ihrem Unternehmen (Ihrer Personalie) in Rechnung stellen werden.

Sollten diese Kosten dann Ihrerseits nicht übernommen werden, so werden wir unseren Rechtsbeistand mit der Übernahme des Mandats betrauen. "
---
Meine Fragen wären: kann er das machen? Muss ich den Mehrwert wirklich bezahlen oder sind das leere Drohungen?
Soll ich ihm auf diese E-Mail antworten?

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11 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Nach drei Tagen habe ich den Auftrag ohne Angaben von Gründen wieder per Mail widerrufen.


Und warum hat man das gemacht? Magst du dem Forum deine Gründe nennen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Nach drei Tagen habe ich den Auftrag ohne Angaben von Gründen wieder per Mail widerrufen.


Und warum hat man das gemacht? Magst du dem Forum deine Gründe nennen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
lenjka01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach der Auftragsbestätigung kamen Details, die vom Kunden Verschwiegen bzw. nicht für wichtig befunden wurden. Z.B. dass die Dienstleistung im freien durchzuführen ist und das ich mit anderen Dienstleistern Absprache halten muss, dies war im Angebot nicht aufgeführt. Außerdem hat der Kunde meine Professionalität in Frage gestellt als ich mitteilte, dass das so nicht besprochen war, wörtlich "glauben Sie, dass das so professionell ist".
Also kann er mir die Mehrkosten in Rechnung stellen, obwohl in der Auftragsbestätigung das Wort verbindlich nicht aufgeführt war?

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Klar. Ein Vertrag bedarf keiner Zauberworte.
Eher umgekehrt kann man hier keine Rabulistik der Form "ich habe aber nicht 'Simon says' gesagt" betreiben.

Ob nun relevante Umstände vom Kunden verschwiegen wurden und wie sich das ggfs. auf die Vertragsgrundlage auswirkt, ist eine andere Frage. Darüber kann man natürlich lange vor Gericht streiten, insbesondere, wenn diese Umstände durch die Verweigerung nie eingetreten sind. Ob das unbedingt die bessere Option ist?

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#7
 Von 
lenjka01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Vertrag wurde nicht gemacht. Zählt eine per E-Mail versendete Auftragsbestätigung als ein Vertrag?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von lenjka01):
Z.B. dass die Dienstleistung im freien durchzuführen ist

Warum sollte das überhaupt relevant sein?



Zitat (von lenjka01):
und das ich mit anderen Dienstleistern Absprache halten muss, dies war im Angebot nicht aufgeführt.

Na und? Völlig normal, das man sich mit Auftraggebern / anderen Dienstleistern absprechen muss.



Zitat (von lenjka01):
obwohl in der Auftragsbestätigung das Wort verbindlich nicht aufgeführt war?

Eine Auftragsbestätigung ist verbindlich, von daher bedarf es des Wortes "verbindlich" gar nicht mehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von lenjka01):
ass die Dienstleistung im freien durchzuführen ist und das ich mit anderen Dienstleistern Absprache halten muss


Je nachdem um welche Dienstleistung es geht, ist das beides so selbstverständlich, dass man das nicht vorher erwähnen muss.

Zitat (von lenjka01):
Also kann er mir die Mehrkosten in Rechnung stellen, obwohl in der Auftragsbestätigung das Wort verbindlich nicht aufgeführt war?


Das Wort "verbindlich" ist nicht notwendig, um einen Auftrag zu bestätigen. Und da du augenscheinlich ohne Grund die Erfüllung des Vertrages verweigert hast, musst du die Mehrkosten im Rahmen des Schadenersatz tragen.

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
hiermit bestätige ich den Auftrag


Ist ein eindeutiges "Ja" zu einem Vertrag / einem Auftrag.

Zitat:
dass die Dienstleistung im freien durchzuführen ist und das ich mit anderen Dienstleistern Absprache halten muss


Dafür gibt es AGB, die genau definieren was im freien und nicht im freien geht. Man kann sowas auch in ein Angebot und eine Auftragsbestätigung schreiben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von lenjka01):
Ein Vertrag wurde nicht gemacht.

Doch wurde gemacht.



Zitat (von lenjka01):
Zählt eine per E-Mail versendete Auftragsbestätigung als ein Vertrag?

In dem Falle nicht, das ist nur ein Teil eines Vertrages.
Das Angebot so wie die Kommunikation zählen auch noch dazu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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