Hallo,
ich betreibe ein Kleinunternehmen. Ein Kunde hat mir eine Anfrage gesenden und ein Angebot für eine Diestleistung angefragt, die Diensleistung ist terminlich einzuhalten und findet in einem Monat statt. Ich habe in einer E-Mail
geschrieben, dass diese Dienstleistung ca. xxx Euro kosten würde. Ein weiteres Angebot, verbindlich oder unverbindlich hat er von mir nicht bekommen.
Nach langem hin und her bat mich der Kunde um eine Auftragsbestätigung. Diese hat er von mir per E-Mail erhalten. Wörtlich: "hiermit bestätige ich den Auftrag. Und die Auflistung der Diensleistungen..."
Nach drei Tagen habe ich den Auftrag ohne Angaben von Gründen wieder per Mail widerrufen. Woraufhin der Kunde folgende E-Mail geschrieben hat:
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"da wir nun nach einem Ersatz für Ihr Unternehmen suchen werden müssen, stellen wir Ihnen hiermit schon einmal sicher, dass alle Kosten die über Ihrem Betrag in Ihrer uns vorliegenden Auftragsbestätigung liegen, Ihrem Unternehmen (Ihrer Personalie) in Rechnung stellen werden.
Sollten diese Kosten dann Ihrerseits nicht übernommen werden, so werden wir unseren Rechtsbeistand mit der Übernahme des Mandats betrauen. "
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Meine Fragen wären: kann er das machen? Muss ich den Mehrwert wirklich bezahlen oder sind das leere Drohungen?
Soll ich ihm auf diese E-Mail antworten?
Auftragsbestätigung als Dienstleister widerrufen. Kunde droht mit Kosten
Probleme mit dem Gewerbe?
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Zitat:Nach drei Tagen habe ich den Auftrag ohne Angaben von Gründen wieder per Mail widerrufen.
Und warum hat man das gemacht? Magst du dem Forum deine Gründe nennen?
Zitat:Nach drei Tagen habe ich den Auftrag ohne Angaben von Gründen wieder per Mail widerrufen.
Und warum hat man das gemacht? Magst du dem Forum deine Gründe nennen?
Nach der Auftragsbestätigung kamen Details, die vom Kunden Verschwiegen bzw. nicht für wichtig befunden wurden. Z.B. dass die Dienstleistung im freien durchzuführen ist und das ich mit anderen Dienstleistern Absprache halten muss, dies war im Angebot nicht aufgeführt. Außerdem hat der Kunde meine Professionalität in Frage gestellt als ich mitteilte, dass das so nicht besprochen war, wörtlich "glauben Sie, dass das so professionell ist".
Also kann er mir die Mehrkosten in Rechnung stellen, obwohl in der Auftragsbestätigung das Wort verbindlich nicht aufgeführt war?
Klar. Ein Vertrag bedarf keiner Zauberworte.
Eher umgekehrt kann man hier keine Rabulistik der Form "ich habe aber nicht 'Simon says' gesagt" betreiben.
Ob nun relevante Umstände vom Kunden verschwiegen wurden und wie sich das ggfs. auf die Vertragsgrundlage auswirkt, ist eine andere Frage. Darüber kann man natürlich lange vor Gericht streiten, insbesondere, wenn diese Umstände durch die Verweigerung nie eingetreten sind. Ob das unbedingt die bessere Option ist?
Ein Vertrag wurde nicht gemacht. Zählt eine per E-Mail versendete Auftragsbestätigung als ein Vertrag?
ZitatZ.B. dass die Dienstleistung im freien durchzuführen ist :
Warum sollte das überhaupt relevant sein?
Zitatund das ich mit anderen Dienstleistern Absprache halten muss, dies war im Angebot nicht aufgeführt. :
Na und? Völlig normal, das man sich mit Auftraggebern / anderen Dienstleistern absprechen muss.
Zitatobwohl in der Auftragsbestätigung das Wort verbindlich nicht aufgeführt war? :
Eine Auftragsbestätigung ist verbindlich, von daher bedarf es des Wortes "verbindlich" gar nicht mehr.
Zitatass die Dienstleistung im freien durchzuführen ist und das ich mit anderen Dienstleistern Absprache halten muss :
Je nachdem um welche Dienstleistung es geht, ist das beides so selbstverständlich, dass man das nicht vorher erwähnen muss.
ZitatAlso kann er mir die Mehrkosten in Rechnung stellen, obwohl in der Auftragsbestätigung das Wort verbindlich nicht aufgeführt war? :
Das Wort "verbindlich" ist nicht notwendig, um einen Auftrag zu bestätigen. Und da du augenscheinlich ohne Grund die Erfüllung des Vertrages verweigert hast, musst du die Mehrkosten im Rahmen des Schadenersatz tragen.
Zitat:hiermit bestätige ich den Auftrag
Ist ein eindeutiges "Ja" zu einem Vertrag / einem Auftrag.
Zitat:dass die Dienstleistung im freien durchzuführen ist und das ich mit anderen Dienstleistern Absprache halten muss
Dafür gibt es AGB, die genau definieren was im freien und nicht im freien geht. Man kann sowas auch in ein Angebot und eine Auftragsbestätigung schreiben.
ZitatEin Vertrag wurde nicht gemacht. :
Doch wurde gemacht.
ZitatZählt eine per E-Mail versendete Auftragsbestätigung als ein Vertrag? :
In dem Falle nicht, das ist nur ein Teil eines Vertrages.
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