Automarke und Modell als Domain

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Automarke und Modell als Domain

Wie ist das denn, wenn ich eine Domain (Beispiel) á la www.automarke-modell.de benutze um dort ein Automarke Forum / Portal zu nutzen.

Das Portal wäre kostenlos und informiert unter anderem über das Modell und rund um die jeweilige Marke und die Benutzer tauschen sich dort über die jeweiligen Ereignisse aus.

Beide Namen sind ja dann geschützt.

Ich verdiene zwar kein Geld mit den Usern, aber ich könnte doch theoretisch über Sponsoren die Seite finanzieren. In dem Moment bin ich doch dann gewerblich oder nicht? Oder wenn ich dann Werbeartikel anbiete oder zusätzliche kostenpflichtige Funktionen?

Oder wenn ich die Domain: www.automarke-forum.de hätte. Wie ist es dann? Davon gibt es ja schon viele, aber dürfen die das auch?

Und als letztes. Wie ist es wenn ich einen Slogan (Beispiel) abwandle von der jeweiligen Automarke.

Z.B. der Originalslogan lautet: "Die Zuverlässigkeit siegt"

und ich nutze dann z.B. den Slogan: "Die Portalseite siegt"

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

... die Frage dürfte hier weniger die sein, ob Sie Markenrechte verletzen, sondern eher, ob Sie den folgenden Rechtssteit mit absichtlich hoch angesetzem Streitwert in Kauf nehmen wollen.

Kennen Sie die Website von <a href="http://www.gravenreuth.de/" target="_blank">RA FvG</a>?.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Kennen Sie die Website von RA FvG?."

...und seinem aktuell wegen Verstosses gegen das UrhG beschuldigten Partner, RA Syndikus?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Im Zweifel würde ich da lieber bei dem Autohersteller anfragen.
Das hat nichts mit "schlafende Hunde soll man nicht wecken" zu tun, denn herausfinden wird die Firma das mit der Domain früher oder später auch so.

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#4
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

@Bob.Vila
>"Syndikus"

Ein Fest! :) :) :) :) Offensichtlich war dem Herrn S. der karge Lohn eines Rechtsanwalts doch nicht genug. Ich konnte es kaum fassen: So viel Gerechtigkeit gibt´s doch gar nicht! Aber jetzt wollen wir doch erst einmal den Prozess abwarten :)


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#5
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

@ mareike

die Idee ist nicht schlecht, aber warum auf etwas hinweisen und dann am Ende nur das Resultat vorfinden, dass der Hersteller sich die Domain selbst krallt. Nein das möchte ich vermeiden.

Ich meine es muss doch eine Art Lücke geben. z.B. würde ich meine Wunschseite als "Fanpage" darstellen. Denn auch Fanpages von Stars beinhalten sehr oft die Namen der gleichen innerhalb der Domain und benutzen urheberrechtlich geschütze Fotos und trotzdem sind sie zulässig.

Zwar eher im grauen Bereich, aber mir fehlt dabei die Begründung zum Übergang ins gewerbliche.

Ich habe nichts dagegen, ein eigenes "Produkt" anzubieten, dass ohne jegliche Markenorientierte Domain auskommt. Als Beispiel nenne ich mal das Portal "Motor Talk". Dieses kommt auch ohne jegliche Markendomain aus. Da es schon eher einen eigenen Status genießt.

Aber wenn ich ein rein auf eine Marke bezogenes Portal entwickeln möchte, fehlt mir da die Domainstärke. Denn ich zähle jetzt schon über 10 Foren, die die gleiche Marke "portalisieren" und dazu auch Domains nutzen, die Markennamen beinhalten.

Wenn die Nutzung nicht erlaubt ist, dann würde ich entsprechend auch mein Recht dazu fordern, die anderen Domains zu verbieten, die meine "Mitstreiter" darstellen.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Denn auch Fanpages von Stars beinhalten sehr oft die Namen der gleichen innerhalb der Domain und benutzen urheberrechtlich geschütze Fotos und trotzdem sind sie zulässig.

Das halte ich schon für eine sehr gewagte Aussage.

Zum einen ist nicht alles, was man im Netz so findet, auch "zulässig". Nur weil jemand noch nicht verklagt wurde, heißt das nicht, daß dafür keine Grundlage vorhanden ist.

Zum anderen wissen Sie ja auch gar nicht, ob die jeweilige Fanseite nicht doch die Erlaubnis der jeweiligen Rechteinhaber eingeholt hat.

Ein "andere machen es ja auch so" hat schon viele in unnötige rechtliche Schwierigkeiten gestürzt.

dann würde ich entsprechend auch mein Recht dazu fordern, die anderen Domains zu verbieten, die meine "Mitstreiter" darstellen

Keine Gleichheit im Unrecht.
Mal als Beispiel: wenn der Herr A unter "britneyspears.de" und der Herr B unter "britneyspears-online.de" jeweils eine Fanseite betreibt, könnte Frau Spears (oder deren Plattenfirma) durchaus entscheiden, nur gegen Herrn B vorzugehen. Und der könnte gar nichts dagegen machen und auch nicht dafür sorgen, daß auch gegen Herrn A vorgegangen wird.

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#7
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

sauerei ;)

aber britney spears kommt es doch auch zu gute, dass es seiten über sie gibt...

daher wird sie nicht klagen.. außer sie hat interesse diese domain selbst zu nutzen.. aber mich stört daran immer der gedanke, dass alles mit nur eine handhabe zerstört werden kann.

daher müsste es doch zumindest irgendein recht geben oder ist es einfach so, dass ich damit leben muss?

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#8
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

da muß ich die (leider) enttäuschen norbert.
syndikus ist wieder auf freiem fuß. der haftbefehl wurde nicht nur ausgesetzt sondern sogar aufgehoben.
scheint so aus als ob er sich da "rauswieseln" kann

mfg
chronoton

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#9
 Von 
Tapped
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn der Autokonzern dich Abmahnen will kann er das ohne Probleme tun. Bei einer Domainanmeldung versicherst du das du keine Markenrechte verletzt. D.h das eingetragene Marken nicht als Domain eingetragen werden dürfen (auch nicht von Privatpersonen) selbst wenn sie nichts mit dem Produkt zu tun haben.

Es gab zum Beispiel den Fall eines "Computerspiel-Clans" der "...Allianz" hieß. Sie hatten sich eine Domain in der Richtung geholt. Haben einige Zeit diese Domain als "Clan-Homepage" genutzt und wurden schließlich von der Versicherung "Allianz" abgemahnt. Streitwert wurde hoch angesetzt. Dadurch hohe Anwaltskosten/Gerichtskosten und sie mussten schließlich die Domain abgeben.

Bei Namen von "Stars" ist das noch etwas anderes. Das sind erstens (meistens) keine eingetragenen Markennamen; und zweitens hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf Informationen dieser "Stars"- Ein Problem wirds damit vermutlich erst geben wenn Geld damit verdient werden soll. Aber selbst das ist Fraglich denn auch die "Bild-Zeitung" verdient Geld damit, dass sie Artikel über "Stars" verfasst.

Ein anderer Fall der mir Bekannt ist, sind die Domains zu Blizzard-Computerspielen. Wie z.B. Warcraft.de oder Diablo2.de. Diese sind jahrelang die berühmtesten Fanpages zu dem Spiel gewesen und nun von einem Tag zum anderen mussten diese Domains abgegeben werden. Allerdings hat Blizzard nicht abgemahnt sondern den Fanpage-Betreibern nur eine Frist gesetzt um diese Domains frei zugeben.

Sollten Sie einen Domainnamen registrieren möchten, der durch Markenrecht geschützt ist, würde ich das entsprechende Auto-Unternehmen anschreiben und sie bitten mir dieses zu erlauben. Natürlich freundlich fragen und Beweggründe erklären. Wenn Sie dann eine schriftliche Erlaubnis haben können Sie ohne Probleme sich die Domain sichern.

Ich würde das ganze aber nicht per E-Mail machen. Ein Brief ist da schon praktischer weil eine E-Mail evtl. später angefochten werden kann und es schwerer zu Beweisen ist, dass diese wirklich von dem entsprechenden Autokonzern ist.

MfG

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#10
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja, da bleibt dann nur das Problem mit dem:

Was keiner weiß macht keinen heiß ;)

Ich glaube nämlich, das eine seriös geführte Seite allemal die Chance dazu hat, die Erlaubnis zu erhalten.

Aber wenn die Domain noch frei ist und das Portal nicht existiert sieht es schon etwas anders aus.

Ich habe mich mit mehreren Eigentümern solche Domains unterhalten. Keiner von denen hat eine Erlaubnis eingeholt. Ich habe es Ihnen nach diesem Tipp hier mal geraten, aber sie meinen es wäre eine "bekannte" Seite und es hätte noch niemand was dagegen gesagt.

Einer sagte sogar, dass die Seite dem Hersteller zusagt.

Na dann ;)

Vielleicht schaffe ich es sogar eine "offizielle" Seite zu erbauen. Obwohl, so parteiisch wollte ich die Seite ja auch nicht gestalten ;)

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#11
 Von 
Tapped
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 9x hilfreich)

Sicherlich kann es funktionieren... aber man überlege nur das es in dem entsprechenden Autohaus eine Umstellung gibt. Neuer Vorstand / neues Konzept / neu entdeckung der Möglichkeiten im Netz oder einfach nur eine gelangweilte Rechtsabteilung in dem Unternehmen, die einfach mal was für Ihr Geld tun wollen und dir deswegen einen reinwürgen.

Die Kosten würden sich in deinem Fall vermutlich auf den Preis einer netten Karibikreise belaufen...

But... no risk... no fun :)

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#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Bei Namen von "Stars" ist das noch etwas anderes.

Nein.

Das sind erstens (meistens) keine eingetragenen Markennamen;

Da muß man gar nicht das Markenrecht bemühen, sondern nur das gute alte Namensrecht des §12 BGB .
Und das steht einer Britney Spears genau so zu wie einem Fritz Schmitz aus Hinterzarten.

und zweitens hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf Informationen dieser "Stars"

Aber nicht unbedingt unter "NAME_DES_STARS.de".
Die Bild-Zeitung heißt ja auch "Bild" und nicht "Dieter-Bohlen-Postille". ;)

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#13
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

nochmal danke für die rege Teilnahme. Aber probiert ruhig mal rum.

Also Automarkeforum.de bzw. com es sind echt unglaublich viele. Und ich glaube nicht, dass da auch nur einer ne Erlaubnis zu hat.

Aber gut. Meine Hauptdomain nenne ich dann lieber anders. Besser als in einem Jahr das ganze Projekt umbennen zu müssen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ Mareike: "Dieter-Bohlen-Postille" ist gut...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
caoz
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

moin,

nur kurz zu dem vergleich mit dem domain-namen eines künstlers/einer künstlerin. ich wurde für das registrieren einer domain die sich aus dem namen einer in deutschland fast unbekannten künstlerin abgemahnt(!). zwar hab ich bis dato noch nix zahlen muessen(hab zwar ne unterlassungserklärung unterschrieben, aber den kostenpassus durchgestrichen), aber trotzdem waehre ich damit sehr vorsichtig!
greetz
caoz

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#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zustimmung.
Man denke an US-Rapper "50 Cent", der erfolgreich die 50cent.de herausgefordert hat. Und das zu einem Zeitpunkt, wo er in DE noch völlig unbekannt war.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

also der autohersteller hat geantwortet, dass er erstmal keine schritte in diese richtung unternehmen wird. bei bereits bestehenden modellen wäre die wahrscheinlichkeit ziemlich gering. sie würden die seite in jedem fall dulden falls keine negativen inhalte verbreitet werden und sie nicht in irgendeiner weise missbraucht wird.

bei bmw weiß ich aber z.b., dass sie foren nicht dulden.. da kann sich schonmal selbst gedanken zu machen, warum sie es nicht wollen ;)

also werde ich mir einen alias aussuchen, der markenunabhängig ist, und unterstützen markenorientierte domains buchen um auf nummer sicher zu gehen.

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