Sehr geehrte Forumsmitglieder,
es geht um eine Forderung der "1&1 Mail & Media Gmbh" die durch die "BFS risk & collection" GmbH gegen mich geltend gemacht werden soll. Zu diesem Thema habe ich hier zwar schon einige Beiträge gelesen, jedoch treffen diese nicht 100%ig auf mein Anliegen zu.
Laut der Behauptung soll ich am 26.03.2014 einen Vertrag
mit der"1&1 Mail & Media Gmbh" eingegangen sein. Aus den mir geschickten Unterlagen geht hervor das es sich bei der "bestellten" Dienstleistung um einen "GMX TopMail Vertrag" handelt.
Der Schriftverkehr begann mit:
Weil mir das Ganze etwas schleierhaft war anwortete ich:
quote:
Betreff: Ihre Mahnung vom 24.09.2014, Aktenzeichen 2-249900450647-0
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf die o.g. Mahnung. Hiermit bestreite ich die von Ihnen geltend gemachte Forderung. Mir ist nicht bekannt, dass Ihre Auftraggeberin über eine Forderung gegen mich verfügen sollte. Auch ist mir nicht bekannt, dass eine laufende Geschäftsbeziehung zwischen Ihrer Auftraggeberin und mir bestehen sollte.
Für den Fall, dass Ihre Auftraggeberin tatsächlich meint, dass ein Fernabsatzvertrag zwischen ihr und mir zustandegekommen ist, erkläre ich rein vorsorglich den Widerruf aller vermeintlichen Verträge. Ihre Auftraggeberin soll bitte den Nachweis erbringen, dass ein Vertragsabschluss erfolgt ist und dass mir die notwendige Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Bis zum vollständigen Nachweis eines rechtsgültigen Vertragsabschlusses betrachte ich Ihre Mahnungen als gegenstandslos.
Ich gehe davon aus, dass Sie die hiermit bestrittene Forderung nicht an die Schufa Holding AG oder andere Auskunfteien melden werden. Falls Sie doch eine rechtswidrige Meldung vornehmen, müssen Sie damit rechnen, dass ich die notwendigen rechtlichen Schritte hiergegen ergreifen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Als letztes Schreiben erhielt ich:
Mir ist somit nicht ganz klar ob die Forderung soweit gerechtfertigt ist oder ich weiterhin widersprechen soll.
Außerdem, sofern ich das richtig versteh, ist ein Beweis für einen rechtsgültigen Vertragsabschluss ja immernoch nicht vorhanden?! Vielen Dank für eure Bemühungen!
Mfg
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