Bearbeitungsgebühr/Versandkosten bei Rückgaberecht

23. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
marc484
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Bearbeitungsgebühr/Versandkosten bei Rückgaberecht

Hi,

ich habe kürzlich einen Subwoofer im Internet bestellt und auch zeitnah geliefert bekommen. Nun habe ich aber gemerkt, dass er für meine Bedürfnisse doch etwas ungeeignet ist und möchte daher vom 14-tägigem-Rückgaberecht Gebrauch machen. Das Ganze läuft über einen Zwischenhändler im Rahmen "Amazon". Ich habe also einen entsprechenden Antrag gestellt und bekam auch promt eine Antwort, die mich allerdings etwas verwirrt:

"Wir möchten darauf hinweisen, dass im Falle einer Rücksendung, die Versandkosten werden nicht zurückerstattet werden und es wird eine Bearbeitungsgebühr verursachen. Vielen Dank für Ihr Verständnis,"

Hier im Forum habe ich des öfteren gelesen, dass zumindest die Bearbeitungsgebühr nicht fällig sein sollte. Allerdings hat der Händler mir das Gerät im original-Karton verschickt (aufgeklebtes Versandetikett). Ich weiß nicht in wie weit das relevant ist?!

Danke schon einmal für die Hilfe!

Gruß,
Marc

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16436 Beiträge, 9267x hilfreich)


In welchem Land sitzt denn der Händler?
Die sprachlich etwas holperige Antwort lässt darauf schließen, dass der Händler evtl. in einem Land beheimatet ist, wo die deutsche Justiz wenig ausrichten kann.

Wurde schon bezahlt? Wenn ja: Womit?
Evtl. lässt sich über den Zahlungsdienstleister eine Lösung erreichen, die mit deutschem Recht kompatibel ist.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marc484
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort!

Der Händler sitzt in Deutschland. Bezahlt wurde das Ganze über Amazon per Lastschrift.

Auf der Übersichtsseite (http://goo.gl/QMhQqq) steht auch sowas holpriges wie:


"Wenn Sie nach Ihren Artikel geliefert wurde entscheiden, dass Sie es nicht wollen können Sie den Artikel innerhalb der ersten 10 Tage, die nur die Versand zurückzukehren. Manchmal ist ein 8 € Gebühr für die Wiederbelegung angewendet werden. Bitte kontaktieren Sie uns, um Details des Rück kennen."

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Der Verkäufer hat den kompletten Kaufpreis inkl. Kosten für den Hinversand zu erstatten (außer etwaigen Expresszuschlägen o.ä.). Pauschale Bearbeitungsgebühren sind nicht zulässig, er könnte nur einen Abzug für eine Verschlechterung der Ware vornehmen, wenn diese nicht auf eine Prüfung der Ware zurückzuführen ist.

Die Rücksendekosten könnte er dem Verbraucher auferelegen, hat er aber in seiner "Widerrufsbelehrung" nicht getan, schlichtweg weil keine vorhanden ist. Also muss er die auch tragen.

Aufgrund der Angabe einer USt. ID erübrigt sich auch die Frage, ob er evtl. privat verkauft.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16436 Beiträge, 9267x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Der Händler sitzt in Deutschland. <hr size=1 noshade>

Woher nimmt man diese Gewissheit?
Die Rücksendeadresse führt "nur" zu einer Postagentur - verdächtigerweise in ziemlicher Grenznähe zum Nicht-EU-Ausland..
Das entspricht etwa dem früheren "postlagernd", wo man anonym Postsendungen empfangen konnte.
Es handelt sich offensichtlich nicht um die ladungsfähige Adresse des Verkäufers.

Natürlich ist der Käufer im Recht - und in der Sache stimme ich JogyB völlig zu.
Aber ich sehe derzeit das praktische Problem, dass man für einen Rechtsstreit die "echte" Adresse des Verkäufers haben muss (und nicht nur die eines Postlagerservices) und die sich auch noch in Deutschland befinden sollte.



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Er hat eine deutsche Umsatzsteuernummer, darüber sollte sich eine ladungsfähige Adresse finden lassen.

Das Risiko, dass er in der Schweiz sitzt, ist natütlich gegeben.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marc484
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

danke erstmal für die Antworten!

Schließt eine Erstattung des "kompletten Kaufpreises" auch die Versandkosten mit ein? Wenn er die Rücksende-VSK übernehmen soll, müsste ich ja erstmal ein entsprechendes Versand-Etikett bekommen. Hab bisher lediglich die E-Mail mit dem zitierten Inhalt - was schreibe ich ihm denn bzw worauf verweise ich?
Ich bin etwas verwirrt... :-)

Gruß,

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16436 Beiträge, 9267x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Er hat eine deutsche Umsatzsteuernummer, darüber sollte sich eine ladungsfähige Adresse finden lassen. <hr size=1 noshade>

Aber wie?

Tante Guhgel sagt, dass die Umsatzsteuernummer zur Volksbank "Dreiländereck" (Lörrach) gehört. Also nicht zu irgendeinem Elektronikversender.
http://www.wer-zu-wem.de/firma/dreilaendereck.html
http://jazz-auf-der-burg.de/impressum.htm

Mysteriös ...



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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16436 Beiträge, 9267x hilfreich)


Nachtrag:

quote:<hr size=1 noshade>Schließt eine Erstattung des "kompletten Kaufpreises" auch die Versandkosten mit ein? <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn er die Rücksende-VSK übernehmen soll, müsste ich ja erstmal ein entsprechendes Versand-Etikett bekommen. <hr size=1 noshade>

Nein. Ein Versandetikett für den Rückversand muss nicht zur Verfügung gestellt werden.
Es reicht, wenn der Verkäufer die Rück-Versandkosten nachträglich erstattet.


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
marc484
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

ich glaube das Ganze eskaliert etwas, ich hatte Amazon angeschrieben und denen die Problematik geschildert. Daraufhin haben sie den Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mir den vollen Kaufpreis mitsamt der Versandkosten erstatten und mir einen Rückschein zukommen lassen soll..

Daraufhin habe ich von dem Verkäufer folgende E-Mail bekommen:


quote:
"Leider können wir nicht unterstützen Sie, diese Frage zu klären. Da der Fehler war nicht unsere, wie Sie es bei Amazon gelistet, können wir nicht für die Kosten, die die Rückkehr verursacht zu decken.. Wir werden nicht in der Lage, die Versandkosten zu erstatten oder um eine Prepaid-Porto für die Rücksendung zu liefern. Es zeigt sich deutlich in unserem Rückgaberecht, das wir die Kosten nur, wenn der Fehler für die Rückkehr ist unser angegeben. Wir werden auch abziehen einer Bearbeitungsgebühr für die Amazon Gebühren zu decken."


Dazu einen Rückschein, der nicht frankiert ist. Da steht nur "bitte ausreichend frankieren CP" drauf. Nix von Retour oder dergleichen. Echt nervig...

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-- Editiert marc484 am 24.02.2015 08:38

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich würde ihm nochmal deutlich schreiben, dass Dir seine Bedingungen herzlich egal sind und er sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat. Wenn ihm das nicht passt, dann kann man das auch gerne gerichtlich klären.

Im Übrigen riecht das mit der falschen Steuernummer nach Steuerhinterziehung. Unabhängig von der anderen Geschichte könnte man sich durchaus überlegen, das zuständige Finanzamt mal darauf hinzuweisen. Damit würde ich aber nicht drohen, da bewegt man sich schnell in den Bereich der Nötigung.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16436 Beiträge, 9267x hilfreich)


Die Antwort sieht stark danach aus, als ob sie mit einer Übersetzungssoftware gemacht wurde. Sowas kenne ich eigentlich nur von chinesischen Händlern.

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde ihm nochmal deutlich schreiben, dass Dir seine Bedingungen herzlich egal sind und er sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat.
<hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ihm das nicht passt, dann kann man das auch gerne gerichtlich klären. <hr size=1 noshade>

Sehr lustig. Wie will man jemanden vor Gericht ziehen, von dem man keine ladungsfähige Adresse hat?

Natürlich ist der Käufer im Recht. Aber im Moment sieht es so aus, als ob er sein Recht nicht wird durchsetzen können.



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