Bei Handykauf (ohne Vertrag) kein Widerrufsrecht w

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
dodel123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei Handykauf (ohne Vertrag) kein Widerrufsrecht w

Hallo

Ich habe mir ein Handy gekauft, dieses will ich jetzt doch nicht (gefällt nicht), Widerruf innerhalb 14 Tage.
Verkäufer sagt jetzt: kein Widerruf möglich, da bei Software ausgeschlossen, und auf dem handy ist Software...

Vielleicht weiß jmd. was dazu?

Gruß
Dominik

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Also noch weniger Infos waren nicht möglich?
Die Aussage ist zwar Quatsch, aber zu einer Beantwortung müsstest du mitteilen ob Ladengeschäft oder Fernabsatz. Direktversand, Ebay o.a.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dodel123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh sorry, doch mehr Infos sind möglich ;)
Dachte eigentlich dass klar ist, dass es sich um Fernabsatz handelt, wegen Widerruf innerhalb 14 Tage. Habs bei einem onlineshop bestellt.

Aussage ist Quatsch bezieht sich das darauf dass es sich um Software handeln soll?

Gruß
Dominik Haering

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Die Aussage des Verkäufers "Software in Handy verhindert Widerruf" ist völliger Quatsch! Das soll er mal belegen mit Bestimmungen aus dem BGB.

Er meint ausserdem Firmware (interne Software) und die ist heute sogar in Staubsaugern, Mixer etc. - damit wäre Widerruf ja komplett ausgehebelt. Das ist Verar....

Wenn du allerdings nur Software kaufst, dann würde es schwieriger. Das führt hier aber zu weit.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Entsiegelte Software als Nebenbestandteil rückgabefähig

Der Ausschluss des Widerrufsrechts ergebe sich auch nicht aus § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB . Danach besteht das Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

„Bei dem Vertrag handelt es sich nicht um einen solchen über die Lieferung von Software im Sinne der Norm. Der Schwerpunkt der vertraglichen Leistung lag eindeutig auf der Lieferung der Hardwarekomponenten. Dass die zugleich erfolgte Mitlieferung von Software in allen diesen Fällen das gesetzlichen Widerrufsrecht für den gesamten Vertrag ausschließen sollte, erscheint nach dem Sinn und Zweck der Regelungen der §§ 312 ff. BGB ausgeschlossen.

Gesetzgeberischer Zweck der Regelung ist es vielmehr, einen unredlichen kostenfreien Erwerb der Software zu verhindern, etwa, indem man diese bestellt, nach Erhalt kopiert und sodann von dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und den Kaufpreis trotz Erhalts des Produkts zurückverlangt oder gar nicht entrichtet."

Dieses Schutzbedürfnis bestehe nicht in Fällen, in denen die Lieferung von Software dazu dient, die ebenfalls erworbenen Hardwarekomponenten zur Funktion gelangen zu lassen; denn maßgeblich für den Käufer sei hier nicht der Erhalt der Software, sondern der Erhalt eines funktionierenden Computersystems, das neben den Hardware- auch aus Softwarekomponenten besteht, so das Gericht.


http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/12/29/amtsgericht-vom-kunden-konfigurierter-pc-mit-installierter-software-kann-zurueck-gegeben-werden/

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen