Bei Internetseite mit falschen Daten angemeldet...

5. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
KPatrick
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Bei Internetseite mit falschen Daten angemeldet...

Hallo zusammen,

habe mich bei einer Internetseite über meinen Anschluß angemeldet, allerdings nicht mit meinen richtigen Daten. Hatte eine Adresse von früher noch im Kopf, habe diese einfach angegeben. Dummerweise war bei dieser Anmeldung anscheinend was von einem Zeitungsabo geschrieben. Der Herr, dessen Adresse ich angegeben habe, hat wohl Post bekommen und sollte für das Abo zahlen, was er natürlich nicht gemacht hat.

Nun bekomme ich diese Woche Post: Vorladung wegen Betrugs. Nächste Woche..


Frage:

Was soll ich machen? Einfach zugeben und Abo selber zahlen (es ist ja offensichtlich, dass ich es war (anhand der ip adresse))? Trage ich dann auch zu 100 % die Anwaltskosten des Mannes, der mich anzeigte (vorrausgesetzt er hat sich einen genommen)? Droht mir eine andere Strafe?

Erfährt der Anzeigenerstatter, wer ich bin? Also Name etc.? Kann man der Polizei sagen, dass mein Name anonym bleiben soll?

Ich muss dazu sagen, es ist das erste mal, dass ich überhaupt mit der Polizei zu tun habe..


Vielen Dank schonmal für eure Mühe und Antworten!

Gruß

Patrick



-- Editiert am 05.11.2009 15:48

-- Editiert am 05.11.2009 15:56

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19 Antworten
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#1
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)

Hi,

na herzliche Glückwunsch. Wie kann man den Namen eines anderen versehentlich eingeben? Denn dies ist ja offensichtlich geschehen, da er ein ABO-Vertrag erhalten hat.

Da du vor hast, einzuräumen, dass du es gewesen bist, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass du die Kosten des Verfahren und eventuelle finazielle Schäden begleichen musst.

Denn das Gericht und die Anwälte setzen sich ja nicht für lau hin und verhandeln eine Sache vor Gericht.

Da du denke ich mal Post vom Staatsanwalt bekommen hast, kann sich der Geschädigte als Nebenkläger im Prozess vertreten lassen.

Gehe am besten zu einem RA mit dem Schwerpunkt Strafrecht.



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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Anhand der IP Adresse könnte man rausfinden wo der Rechner steht und von wem der Internetanschluss ist. Damit ist noch lange kein Täter ermittelt. Das könnte ja genausogut ein Familienangehöriger gewesen sein. Da man dann ein Zeugnisverweigerungsrecht hat müsste man nicht aussagen wer es war und die Ermittlung verliefe im Sande.

Nimm dir nen Anwalt, mach keine Aussage, da könntest du drumrum kommen.

Ansonst zahlt du alle Kosten und das Abo und bekommst eine Strafe.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#3
 Von 
KPatrick
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

@ braveheart-sls: Es ist nicht offensichtlich, dass der Abo-Vertrag enthalten war. Gebe aber auch zu, dass ich nicht die AGB´s durchgelesen habe. Aber wer macht dies schon??? Ich habe bis jetzt nur eine Vorladung zum Kriminalkommissariat bekommen, dass ich mich dort äußern kann/soll.

@mustermann2000: Denken Sie wirklich, dadurch könnte man rumkommen? Denke eher, dass dann der Besitzer des Internetanschlußes dafür bestraft wird, korrigiert mich, wenn ich falsch liege!

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
dass dann der Besitzer des Internetanschlußes dafür bestraft wird


Nein, eine Mitstörerhaftung wie beim Fileshaaring gibts im Falle eines Betrugs nicht.
Frage mich weshalb du und nicht der Anschlussinhaber geladen wurdest. Kann doch keiner wissen wer du bist und das es dich überhaupt bist. Deine Geschichte stimmt so nicht ?? Oder wie soll das gehen.

Zum Polizei muss man nicht, man sollte das ohne Anwalt auch nicht tun. Es sei denn man kann sich eh keinen leisten und will gestehen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#5
 Von 
KPatrick
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich bin doch der Anschlußinhaber.

Warum sollte ich nicht zur Polizei müssen? Wenn ich eine Vorladung wegen Betrugs bekomme, muss ich doch hin. Wenn nicht, kommen die bald zu mir!

Ich denke, dass ich hingehen werde, keine Aussage mache und dann abwarte was die sagen, wies weitergeht etc. Danach nehme ich mir einen Anwalt.

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na könnte es auch deine Frau oder Kinder gewesen sein, oder die Schwester oder Eltern. ?
Du kannst es dir sparen hinzugehen, ruf an uns sag das du die Aussage verweigerst. Oft verplabbert man sich mal

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Also Name und Vorname stimmten und nur die Straße, PLZ und Ort waren von einer früheren Wohnanschrift?
Oder woher kamen die Straße, PLZ und Ort?
War die E-Mail korrekt?

Oder welche Daten genau waren falsch?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
KPatrick
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Harry_van_Sell: Nachname und Ort habe ich nur eingegeben, habe vorhin nachgesehen und festgestellt, dass es diesen Nachnamen in meiner Stadt nur einmal gibt! Email habe ich angegeben.. den Rest aber nicht!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

War die E-Mail korrekt?

Es war nur der Ort falsch ?



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#10
 Von 
KPatrick
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein! Ort + Nachname und Email waren richtig. Das reichte aber, das es diesen Nachnamen nur einmal in meiner Stadt gibt. Wahrscheinlich wurden die Daten selber vervollständigt?

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#11
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Warum sollte ich nicht zur Polizei müssen?


Weil du dazu gesetzlich nicht verpflichtet bist.

quote:
Wenn ich eine Vorladung wegen Betrugs bekomme, muss ich doch hin.


Nein, nur zu einer Vorladung der *Staatsanwaltschaft*. Eine von der Polizei darfst du ignorieren, wenn du das taktisch für besser hältst.

quote:
Wenn nicht, kommen die bald zu mir!


Nein, allenfalls wird dich als nächstes der Staatsanwalt vorladen. Da mußt du dann hin, aber auch dort mußt du keine Angaben machen außer zu deiner Person.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Wahrscheinlich wurden die Daten selber vervollständigt?

Eigentlich jeder Browser hat diese Funktion, sie nennt sich 'Autovervollständigen'.

Damit wäre es dann ein Irrtum, ein Versehen.

Betrug setzt jedoch einen Vorsatz vorraus, an dem es bei so einer Unachtsamkeit dann mangeln würde.




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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Da ist die beste Verteidigung: Das Autovervöllständigenprogramm hat das Formular abgeschickt !!! Leider macht es das nicht - das macht man immer noch selber.

Dann kommt der nächste Dieb im Laden mit: Die Tasche ist schuld die hat die Waren gefressen.


K.

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#14
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Eigentlich jeder Browser hat diese Funktion, sie nennt sich 'Autovervollständigen'.


Ein Browser wird kaum mit fremden Daten vervollständigen, wo sollte er die denn her haben?

Im übrigen klappt Autocomplete üblicherweise nur in genau dem Formular, in dem schon mal diese Daten eingegeben wurden.

Was ich bei Amazon eingetragen habe, wird nicht automatisch bei eBay eingefüllt.

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#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Im übrigen klappt Autocomplete üblicherweise nur in genau dem Formular, in dem schon mal diese Daten eingegeben wurden.


Es reicht wenn das Forumal die Felder gleich benannt hat (Intern)

Spielt aber keine Rolle denn absenden tut er eh nicht alleine

K.

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#16
 Von 
KPatrick
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

So war das eigentlich auch nicht gemeint mit Autovervollständigen.. Dachte eher, dass eventuell die Seite, auf der ich mich angemeldet habe, die Daten komplettiert hat. Habe ja nur Nachname, Ort und Mail angegeben. Anhand dieser Daten kann man jemanden ja noch keinen Brief nach Hause schicken. Vermutung: Abo-Firma hat Straße, Hausnummer, PLZ etc. anhand des Nachnamens und der Stadt herausgefunden. Gibt diesen Nachnamen ja leider nur einmal in meiner Stadt. Wäre damit kein Problem...

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Hatte eine Adresse von früher noch im Kopf, habe diese einfach angegeben. Dummerweise war bei dieser Anmeldung anscheinend was von einem Zeitungsabo geschrieben. Der Herr, dessen Adresse ich angegeben habe, hat wohl Post bekommen und sollte für das Abo zahlen,

Erst hat du eine Adresse von irgend einem Herren eingegeben, dann ...



quote:
Vermutung: Abo-Firma hat Straße, Hausnummer, PLZ etc. anhand des Nachnamens und der Stadt herausgefunden.

... soll die Abofirma die Adresse komplettiert haben ...



quote:
Gibt diesen Nachnamen ja leider nur einmal in meiner Stadt.

... und nun gibt es den Namen nur einmal in deiner Stadt.


Da sind einige Widersprüche ....

Warum sollte die Adresse komplettiert werden wenn du sie eingegeben hat?

Warum sollte die Abo Firma den Falschen beliefern können, wenn die Adresse nicht eingegeben wurde?

Wie sollte die Abo Firma überhaupt irgendjemandem was liefern können, wenn die Adresse nicht eingegeben wurde?



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#18
 Von 
KPatrick
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

und nochmal: Ich habe angegeben Ort, Nachname und die Mailadresse. (erwähne ich nun schon zum dritten mal?!).
Meine Vermutung ist: Abo-Firma hat sich Straße und Hausnummer selber rausgesucht, damit der vermeintliche Kunde beliefert werden kann. Dies ist ja nicht schwer, da es den Namen nur einmal in meiner Stadt gibt. Wenn ihr einen Nachnamen habt und nen Ort, dann kann man doch ins Internet gehen und z.b bei www.dasoertlic.... eingeben. Dann hat man die komplette Adresse und die hat diese Abo-Firma vielleicht vervollständigt?

Deutlicher geworden?

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#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Und das passt immer nich nicht

Du hast feherhaft bestellt

Die Firma hat die fehlenden Daten erraten und geliefert.

Jetzt musst du nur noch zahlen. Betrug wäre es nur wenn du nicht zahlen kannst und dir das beim bestellen klar war....
Zahlst du nicht ist das ein Zivilverfahren an dessen Fluss der Gerichtsvollzeiher dein Konto pfänden wird

K.



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