Bei Online Gewinnspiel gewonnen, Gewinn wird aber nicht geliefert

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
knownname
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei Online Gewinnspiel gewonnen, Gewinn wird aber nicht geliefert

Guten Tag!

Ich habe beim Online Gewinnspiel einer Internetplattform für Musik & Lifestyleprodukte mitgemacht. Nach Ende der Aktion bekam ich über Twitter eine private Mitteilung vom Twitterkonto dieser Internetplattform, die mir mitteilte, dass ich bei diesem Gewinnspiel gewonnen habe. Der Gewinn besitzt einen Warenwert von über 700 Euro.

Ich hatte nun mit dem Chefredakteur dieser Plattform Emailkontakt bezüglich den Austausch meiner Daten (natürlich keine Bank/Kreditkartendaten o.ä.). Hier wurde mir beglückwünscht und mein Gewinn nochmal bestätigt.

Dies war vor etwa 4 Wochen. Seitdem habe ich in mehreren Emails nach Neuigkeiten zu meinem Gewinn gefragt. Mir wird allerdings mehr oder minder nur mitgeteilt es liege am "Partner" der für dieses Gewinnspiel verantwortlich sei, sie sich aber darum kümmern werden.

Die Internetseite selber scheint mir relativ seriös zu sein. Sie bringt mehrmals am Tag neue Artikel raus, nutzt Twitter und Facebook und hat laut Google-Suche seit 2009 schon einige Gewinnspiele mit ähnlichen Preisen veranstaltet. Schlechte Erfahrungsberichte o.ä. habe ich auch nach langem Suchen nicht finden können.

Was kann ich nun tun? Es wäre kein Weltuntergang sollte ich den Gewinn nicht erhalten, nur wenn mir dieser schon so dermaßen angeboten wird und man mir mitteilt, ich hätte diesen gewonnen, möchte ich diesen auch (wenigstens versuchen) zu bekommen.

Muss ich dabei irgendwelche Fristen einhalten bzw. wie sollte ich nun weiter vorgehen?

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Muss ich dabei irgendwelche Fristen einhalten

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre,musst dich also nicht beeilen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
knownname
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag und danke für eure Antworten!

Ich denke bei mir ist Fall b.) treffend. Die Teilnehmer mussten einen von der Plattform ausgedachten Werbespruch via Twitter weiterverbreiten und sozusagen "Werbung" machen. Aus allen Leuten die mitgemacht haben wurde dann ein Gewinner bestimmt.

Im Gewinnspieltext war nur einmal "... in Zusammenarbeit mit XY..." zu lesen. Ansonsten wurde nur die Plattform selber als Veranstalter genannt.

Wie lange nachdem ich informiert wurde, dass ich gewonnen habe, sollte ich dem Portal Zeit lassen, mir den Gewinn zuzustellen, ehe ich weitere Schritte ausüben würde...? Sind zwei Monate zu kurz?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

14 Tage sollten genügen, dann anschreiben und 14 Tage Frist setzen, rät diese Broschüre: Eintreiben von Forderungen.

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

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