Peron A ersteigert etwas auf Ebay , und zahlt diese direkt per PayPal inkl. Posto gebühren, der Artikel kam an und es war der Falsche Artikel, also Käuferschutzfall eröffnet etc. Die Ware natürlich umgehend zurückgesendet (Auf eigen Kosten).
Nun schreib der Verkäufer dass Peron A das Porto nochmal zahlen müsste. Natürlich widersprach Person A dem ganzen und forderte den Bestellten Artikel an. Da Person a den Artikel dringend brauchte lies Person A sich kleinschlagen und Zahlte nochmal das Posto (Per PayPal, mit vermerk) Allerdings kam der Artikel nicht an, der Verkäufer reagierte auch nicht mehr.
Das Ende von Lied, das Geld für die Ware hat Person A von PayPal wieder bekommen, jedoch nicht die 3 mal Versandkosten. Laut PayPal fällt dies nicht in den Käuferschutz.
Hat Person A wirklich keinen Anspruch auf die Erstattung des Portos?
Was kann Person A nun machen?
Beim Porto abgezockt ! (zahlung per Paypal)
28. Juni 2018
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Frage vom 28. Juni 2018 | 16:51
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 4x hilfreich)
Beim Porto abgezockt ! (zahlung per Paypal)
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2018 | 18:01
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatHat Person A wirklich keinen Anspruch auf die Erstattung des Portos? :
Doch.
ZitatWas kann Person A nun machen? :
Die Erstattung des Portos von dem fordern, der es ihm schuldet. Das ist nicht Paypal.
#2
Antwort vom 28. Juni 2018 | 18:45
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
man sollte hier erstmal wisen, handelt es sich bei dem Verkäufer um eine ngewerblichen VK, oder einen vaten VK?
Sollte es ein gewerblicher VK sein, ja dann hast du auch anrecht auf die gezahlten Versandosten.
Sollte es allerdings ein privater K sein, dann solltest du dich schonmal darauf gefasst machen, den Betrag zurückzahlen zu dürfen, evtl auch mit Anwaltsgebühren etc...
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