Berechtigung für Kreditkarten-Abbuchung bei Onlinekauf

7. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Berechtigung für Kreditkarten-Abbuchung bei Onlinekauf

Hallo,

gibt es bei regelmäßigen Kreditkarten-Abbuchungen (Monatsabos) ein Äquivalent zu einem Lastschriftmandat? Und falls ja wo kann ich diese einsehen? Wir wird es erteilt? Und wie kann es aufgehoben werden?

Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich hatte seinerzeit bei Abschluss des Kreditkartenvertrages die vom großen Fluss ermächtigt alle dort getätigten Käufe über die KK abzurechnen.

Aber es kann doch jeder selbst frei vereinbaren und auch gegenüber dem Vertragspartner für die Zukunft widerrufen.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
gibt es bei regelmäßigen Kreditkarten-Abbuchungen (Monatsabos) ein Äquivalent zu einem Lastschriftmandat?

So in der Art. Auch bei Kreditkarten bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung. Allerdings gibt es bei Kreditkarten nicht das strenge gesetzliche Korsett was die einfache Rückbuchung angeht.



Zitat (von absoluter_laie):
Und falls ja wo kann ich diese einsehen?

In den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner sowie die gesetzlichen im BGB



Zitat (von absoluter_laie):
Wir wird es erteilt?

Entweder schriftlich oder mündlich.



Zitat (von absoluter_laie):
Und wie kann es aufgehoben werden?

Normalerweise durch eine Kündigung.
In den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner sollte sich näheres finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke!

Kann grundsätzlich jeder, der über meine Kreditkartendaten verfügt, dort eine regelmäßige Abbuchung initiieren?

Mir liegt mir kein Vertrag vor. Es handelt sich um ein Membership zu einem Online-Training. Ich hatte es bereits vor 6 Monaten gekündigt, aber der Anbieter reagiert nicht auf meine mails / Anrufe.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31933 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
aber der Anbieter reagiert nicht auf meine mails / Anrufe.
Dann sollte man es mal nach der ganz altmodischen Methode versuchen.
Postalisch, schriftlich, mit Zustellnachweis.
Den Sachverhalt erklären.
Zitat (von absoluter_laie):
Kann grundsätzlich jeder, der über meine Kreditkartendaten verfügt, dort eine regelmäßige Abbuchung initiieren?
Ich meine, ja, das geht. Der Jemand hatte deine Karte/deine Karte und hat bei dem Anbieter mal *ein Häkchen* gesetzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke.

Ich meine findet seitens des Kreditinstituts irgendeine Art von Prüfung statt ob der Abbuchunde eine Berechtigung besitzt? Falls ja wie erfolgt dieser Nachweis?

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
Ich meine findet seitens des Kreditinstituts irgendeine Art von Prüfung statt ob der Abbuchunde eine Berechtigung besitzt? Falls ja wie erfolgt dieser Nachweis?


Nein, findet nicht statt. So funktionieren Kreditkarten nun mal nicht. Damit dir nicht weiter laufend diese Beträge abgebucht werden, würde ich der ausgebenden Stelle deiner Kreditkarte die unautorisierten Abbuchungen mitteilen. Daraufhin wird deine Kreditkarte normalerweise gesperrt werden und du bekommst eine neue.

Zitat (von absoluter_laie):
Mir liegt mir kein Vertrag vor. Es handelt sich um ein Membership zu einem Online-Training. Ich hatte es bereits vor 6 Monaten gekündigt, aber der Anbieter reagiert nicht auf meine mails / Anrufe.


Hast du noch irgendeinen Nachweis für die Kündigung? Und wenn es nur ein Screenshot von der Bestätigung ist (bei einer Online-Kündigung). Dann würde ich mich damit ebenfalls an die zuständige Stelle für deine Kreditkarte wenden und eine Rückbuchung beantragen. Je nach Institut machen die das dann auch und verlangen keine weiteren Gebühren dafür und für die neue Kreditkarte. Ansonsten ggf. mit der Schilderung versuchen, dass der Anbieter auf Kontaktversuche nicht mehr reagiert.

Zitat (von absoluter_laie):
Kann grundsätzlich jeder, der über meine Kreditkartendaten verfügt, dort eine regelmäßige Abbuchung initiieren?


Wie kommst du darauf? Gab es nach der Kündigung eine "Pause" bei den Abbuchungen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31933 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
seitens des Kreditinstituts
Wieso das denn? Was sollte der Kreditkartenausgeber (zB x-Bank) prüfen? Ob der Inhaber auch gut aufpasst auf seine Karte?
Wer die Karte hat, kann sie nutzen. Kann auch regelmäßig abbuchen lassen.

WIE hast du gekündigt? per mail? Oder telefonisch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
Kann grundsätzlich jeder, der über meine Kreditkartendaten verfügt, dort eine regelmäßige Abbuchung initiieren?

Ja, wenn er tatsächlich alle Daten hat.



Zitat (von absoluter_laie):
Ich meine findet seitens des Kreditinstituts irgendeine Art von Prüfung statt ob der Abbuchunde eine Berechtigung besitzt?

Eventuell.
Die einfachste Methode ist der CVC (Card Value Code). Dummerweise ist der auf der Rückseite gut lesbar aufgedruckt...


Dann gibt es noch Systeme wie "Verified by Visa" oder "Mastercard Identity Check" - die sind allerdings keine Pflicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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