Bestellung Matratze - Rücktritt vor Lieferung - Ausschluß weil angebl Maßanfertigung

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
HUNDKATZEPFERD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung Matratze - Rücktritt vor Lieferung - Ausschluß weil angebl Maßanfertigung

Hallo,

ich habe eine Matratze in den Maßen 120x200cm bestellt. Die Matratze wird in diesem online Shop als "verfügbar" und in "2 Wochen lieferbar" angezeigt. Nun hat sich die Lieferung dermaßen verzögert dass ich vom Kauf zurücktreten wollte - der Online Shop verweist nun auf seine AGBs in denen nur das Maß 90x180 als Standardgröße definiert ist und es handle sich um eine Sondergröße und Maßanfertigung weshalb ich nicht vom Kauf zurücktreten könne.

Anfangs war ich mit dem Lieferverzug einverstanden, aber langsam dauert es mir doch zu lange. Nun soll die Ware angeblich morgen ausgeliefert werden.

Kann von einer Maßanfertigung geredet werden wenn die Größe im Shop als "verfügbar" und "in 2 Wochen lieferbar" angezeigt wird?

Wie kann ich hier reagieren?

OMG.....

Vielen Dank

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
Kann von einer Maßanfertigung geredet werden wenn die Größe im Shop als "verfügbar" und "in 2 Wochen lieferbar" angezeigt wird?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
das Maß 90x180 als Standardgröße


Das ist wohl eher ein exotisches Maß, Betten mit 1,80 Länge sind in unseren Breitengrade eher eine Ausnahme, sofern es keine Kinderbetten sind....

Davon abgesehen gibt es bei Matratzen schlicht keine Standardmaße, sondern ganz einfach verschiedene Größen.
Das sind in den seltensten Fällen Sondergröße oder Maßanfertigungen, aber eine Matratze mit 120 x 200 cm garantiert nicht.

Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
verweist nun auf seine AGBs ..... es handle sich um eine Sondergröße und Maßanfertigung weshalb ich nicht vom Kauf zurücktreten könne.


Ich würde den Händler nun noch ein letztes Mal freundlich fragen, ob er nicht den Widerruf akzeptieren möchte, oder ob das sein Ernst ist und er bei seiner Meinung bleibt und man ihm die Nichtigkeit seiner AGB auf seine Kosten per Anwalt erklären muss.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
Kann von einer Maßanfertigung geredet werden wenn die Größe im Shop als "verfügbar" und "in 2 Wochen lieferbar" angezeigt wird?


Hier auch für den Fall der Fälle Beweise sichern (Screenshot ausdrucken, von einem Zeugen unterschreiben lassen, dass er mit dem Inhalt der Seite übereinstimmt).

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
Nun soll die Ware angeblich morgen ausgeliefert werden.
Würdest du sie denn morgen endlich haben wollen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Es kommt auf den Bestellprozess an. Weniger die Lieferzeit und Verfügbarkeit (Theoretisch könnte es ja sein, dass der Händler für Sonderanfertigung jeglicher Maße einfach eine Maschine vorhält und dann nach Kundenwunsch herstellt - das muss nicht zwingend ewig dauern)

Wurde beim Bestellprozess die Matratze aus einer Auswahl ausgewählt, oder explizit diese Größe per Formular bspw. angefragt und bestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Wurde beim Bestellprozess die Matratze aus einer Auswahl ausgewählt, oder explizit diese Größe per Formular bspw. angefragt und bestellt?

Siehe dazu den ersten Post:
Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
....die Größe im Shop als "verfügbar" und "in 2 Wochen lieferbar" angezeigt wird?

Keine Maßanfertigung => Es besteht ein Widerrufsrecht

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von NaibaF123):
Wurde beim Bestellprozess die Matratze aus einer Auswahl ausgewählt, oder explizit diese Größe per Formular bspw. angefragt und bestellt?

Siehe dazu den ersten Post:
Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
....die Größe im Shop als "verfügbar" und "in 2 Wochen lieferbar" angezeigt wird?

Keine Maßanfertigung => Es besteht ein Widerrufsrecht

Nö, ich kann schreiben "alles bis 3x3m ist verfügbar und in 14 Tagen lieferbar" und dennoch ist es eine Maßanfertigung, wenn ich dein 147x110,38cm Matratze aufschäume.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Nö, ich kann schreiben "alles bis 3x3m ist verfügbar
Klar, aber
1. schreibt er (hervorhebung durch mich:
Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
....die Größe......

und
2. wenn dort "verfügbar" steht wird der Durchschnittsbürger dies wohl als "vorrätig" verstehen => keine Sonderanfertigung

Er hat also wohl nicht 1,11m x 2,22m selbst eingetragen.

-- Editiert von -Laie- am 15.09.2020 16:37

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HUNDKATZEPFERD):
Wie kann ich hier reagieren?

Man widerruft gerichtsfest und verweigert im Falle der Lieferung die Annahme.



Bezahlt wurde schon?



Zitat (von Flo Ryan):
Das der Anbieter diese Grösse vielleicht nur auf Bestellung fertigt und im Gegensatz zum eigenen Standardmass nicht auf Lager hat, macht die Matratze noch lange nicht zu einer Sonderanfertigung, für die ein Ausschluss des Widerrufsrechts nach §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB greifen könnte.

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HUNDKATZEPFERD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank soweit!

Es geht in die nä. Runde:

Bezahlt wurde schon, der Shop weigert sich meinen Rücktritt zu akzeptieren und gibt die Matratze heute in den Versand. Was nun???

Annahme verweigern - und dann?????

*sigh*

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Will maN die Matratze denn noch?
Oder ist die Verweigerung jetzt "aus Prinzip"?


Hat man denn nun widerrufen oder nur Rücktritt wegen Lieferverzug erklärt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen