Bestellung per Email

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dobner
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Bestellung per Email

Ich habe am 15.04. folgende Email an den Betreiber einer Homepage, die Porzelan Bilder für Grabsteine erstellt, geschrieben:

quote:
Guten Tag,

ich möchte 2 Grabbilder bei Ihnen bestellen.

schwarz / weiß , oval, 6 mal 8

Die Vorlagen finden Sie im Anhang.

Können Sie mir eine Voransicht zukommen lassen, bevor Sie die Bilder drucken, damit ich diese vor dem Druck prüfen kann ?

Kontakt bitte ausschließlich per Email.




Heute bekomme ich eine Email mit den Entwürfen für die Bilder. Ich habe aber mittlerweile die Bilder bei einer anderen Firma gekauft, da sich die angeschriebene Firma eine Woche lang nicht gemeldet hat. Dies habe ich dem Betreiber der Homepage heute per Email mitgeteilt. Daraufhin bekam ich jetzt einen Anruf, dass ich die Entwürfe bezahlen soll, Kosten 30 €. In meinen Augen habe ich keine Bestellung getätigt, ich habe keinerleit persönliche Daten angegeben, nur meine Email Adresse. Ich möchte die Entwürfe nicht bezahlen.

Wie ist die Rechtslage ?

-- Editiert Dobner am 23.04.2014 09:50

Probleme mit dem Gewerbe?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In meinen Augen habe ich keine Bestellung getätigt <hr size=1 noshade>


Kann man auch anders sehen. Wie eine Anfrage liest sich das nicht, wenn du bereits die Vorlagen mitlieferst und "vor dem Druck prüfen" schreibst. Das klingt nicht so als solle da noch ein Vorbehalt vor einer "wirklichen" Beauftragung folgen.

Die Frage wäre eher, wie schnell hier ein Angebot an Abwesende angenommen werden muß, um noch eine wirksame Annahme darzustellen, §147 II BGB .

Da wird man im Einzelfall auf die Verkehrsüblichkeit abstellen müssen.

(Der Vollständigkeit halber: Widerrufsrecht dürfte hier nicht bestehen, da die Vorlagen nach Kundenspezifikation angefertigt wurden.)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dobner
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Falls es sich also um eine Bestellung handeln sollte.
Wie kann ich diese widerrufen oder stornieren ?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sehe ich auch so, das war eine eindeutige Bestellung!

Oder wie soll man dieses sonst interpretieren: ich möchte 2 Grabbilder bei Ihnen bestellen.
???

quote:
Wie kann ich diese widerrufen oder stornieren ?
Gar nicht!!! Es handelt sich wie schon erwähnt um eine Kundenspezifische Anfertigung.

Sei froh, dass die nur auf die Zahlung für die Entwürfe bestehen, die könnten auch den ganzen Auftrag durchführen und dann auch auf diese Kosten bestehen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dobner
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Oder wie soll man dieses sonst interpretieren: ich möchte 2 Grabbilder bei Ihnen bestellen.
???


damit meinte ich, ich möchte die Bilder bestellen wenn die Entwürfe mir gefallen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

Sie haben doch um eine "Voransicht" gebeten (=Entwürfe). Sie haben genau das bekommen, was Sie zunächst verlangt haben. Die Verkäufer ist allerdings schön blöd, fertigt Entwürfe an, ohne die Adresse bzw. Rechnungsanschrift zu haben.

Grüße
pro_forma

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dobner
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Sie haben doch um eine "Voransicht" gebeten (=Entwürfe). Sie haben genau das bekommen, was Sie zunächst verlangt haben.


Es ist doch aber nicht üblich für einen Entwurf zu bezahlen, sondern wenn dann für die Bestellung. Der Verkäufer hätte mich doch vor der Erstellung des Entwurfs auf die Kosten hinweisen müssen. Ohne den Hinweis auf die Kosten könnte er ja jeden Preis für den Entwrf verlangen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

quote:
Es ist doch aber nicht üblich für einen Entwurf zu bezahlen, sondern wenn dann für die Bestellung. Der Verkäufer hätte mich doch vor der Erstellung des Entwurfs auf die Kosten hinweisen müssen. Ohne den Hinweis auf die Kosten könnte er ja jeden Preis für den Entwrf verlangen.


Nochmal, Sie haben bestellt!

Dieser Satz
quote:
Können Sie mir eine Voransicht zukommen lassen, bevor Sie die Bilder drucken, damit ich diese vor dem Druck prüfen kann ?

ist keine Einschränkung, sondern in dieser Branche völlig normal. Nennt sich Druckabnahme und daraufhin folgt normalerweise die Druckfreigabe.
Sie hätten diese Kosten auch nicht zahlen müssen, wenn Sie die Porzellanbilder abgenommen hätten, diese Druckvorkosten werden normal in das Produkt eingerechnet.

Sie haben die Firma beauftragt und diese hat einen Teil der geforderten Arbeit erledigt. Die Kosten dafür wurden Ihnen jetzt weiterbelastet, oder glauben Sie die Herrschaften dort arbeiten nur für Luft und Liebe?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
damit meinte ich, ich möchte die Bilder bestellen wenn die Entwürfe mir gefallen


Das hast du vielleicht gemeint, aber nicht gesagt. Geheime Vorbehalte sind unbeachtlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120104 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
damit meinte ich, ich möchte die Bilder bestellen wenn die Entwürfe mir gefallen.

Das steht aber nicht mal ansatzweise in dem Schreiben. Dort steht 'ich bestelle' nicht 'ich bestelle wenn ... '.

Es wurde auch keine Frist geannt, so das die Lieferung nach einer Woche auch nicht zu beanstanden ist.



quote:
Es ist doch aber nicht üblich für einen Entwurf zu bezahlen, sondern wenn dann für die Bestellung.

Es ist durchaus üblich für die bestellte Leistung zu bezahlen. Die bestellte Leistung wären hier die Grabbilder.
Die Firma könnte sogar auf Einhaltung des gesamten Vertrages klagen, insofern ist es schon kulant nur den Entwurf zu berechnen.



quote:
Der Verkäufer hätte mich doch vor der Erstellung des Entwurfs auf die Kosten hinweisen müssen.

Wenn jemand schreibt 'ich bestelle', dann darf der Verkäufer darauf vertrauen, das der Besteller weis was er macht. Er muss nicht damit rechnen das der Besteller vertragsbrüchig wird und für diese Fälle informieren.
Die Kosten für die Bilder waren ja bekannt, die Kosten für die Entwürfe sind entsprechend niedriger.



quote:
Ohne den Hinweis auf die Kosten könnte er ja jeden Preis für den Entwrf verlangen.

Stimmt. Deshalb hat der Kunde ja auch die Option, eine gerichtliche Prüfung des Betrages durchführen zu lassen.

Aber 30 EUR erscheinen mir jetzt angemessen als Aufwandsentschädigung im Rahmen des Schandensersatz.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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