Bestellung sofort nach Kauf storniert. Händler will trotzdem liefern

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
RichardEb
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 18x hilfreich)
Bestellung sofort nach Kauf storniert. Händler will trotzdem liefern

Hallo,

mal angenommen jemand bestellt etwas online. 5min danach ruft die Person den Händler an und bittet um Stornierung, da sie einen Fehler bei der Bestellung gemacht hat. Der Händler sagt, dass er die Ware trotzdem senden wird und die Person sie auf eigene Kosten zurücksenden muss.

Wie ist da die Rechtslage?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Der Händler hat Recht. Es besteht ein Vertrag und er kann auf Erfüllung bestehen.

Ich würde versuchen, mich mit dem Händler zu einigen.

-- Editiert von teador am 07.01.2016 00:26

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es besteht ein Vertrag und er kann auf Erfüllung bestehen.

Und weshalb sollte das Widerrufsrecht in diesem Fall nicht möglich sein?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

@ mepeisen

Ist es doch. Nur legt der Händler es sehr seltsam aus ;)

@ TE

Das Erste was Sie nun machen, ist SCHRIFTLICH den Widerruf erklären,
Darin können Sie in Bezug auf das vorherige Telefongespräch noch etwa folgendes schreiben:

""Sehr geehrte Firma XYZ,

hiermit widerrufe ich den Vertrag vom xx.xx.xxx
In Bezug auf unser geführtes Telefongespräch, teile ich Ihnen vorsichtshalber mit, dass ich die Ware, sollte Sie trotz Widerruf versendet werden, nicht annehmen werde.
Bei einer Annahme durch Dritte, werde ich die Sendung zur Abholung durch Sie bereithalten.

Ebenso weise ich Sie auf ein Urteil des OLG Koblenz vom 17.06.2009, Az.: 9 U 120/09 hin, welches Sie dringend lesen sollten um zukünftig teure "Missverständnisse" zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von teador):
Der Händler hat Recht.


Hust....
Nö, ganz und gar nicht!
Das UWG hat da einige §, die eine solche Handlung ausdrücklich untersagen.

-- Editiert von spatenklopper am 07.01.2016 10:06

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Es gibt da so etwas wie eine Schadensminderungspflicht. Wenn der Händler der Meinung ist die Ware versenden zu wollen, dann darf er die Rücksendekosten schön selbst bezahlen. Abgesehen davon handelt es sich dann um unbestellte Ware und der Empfänger braucht diese dann auch nur zur Abholung bereit zu halten.
!!! Auf jeden Fall die Bestellung nachweisbar widerrufen !!! Sonst ist Ärger vorprogrammiert.

1x Hilfreiche Antwort

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