Guten Tag,
ich wurde letztens bei der Polizei vorgeladen wegen Betrug.
Mir wird unterstellt ich soll unter einem Falschen Namen, zb Thomas, einer Person etwas verkauft haben, und zwar über das Internet. Ebay kann es nicht gewesen, sein da ich da nie aktiv bin.
Ich soll das Geld auf meine Emailadresse, die mir bei der Polizei gezeigt wurde bekommen haben und zwar per Paysafecard. Es handelt sich um 100€
Ich weiß nicht was für Beweise sie haben.
Nehmen wir einmal an ich hätte es getan, kann ich verurteilt werden? Es gibt doch keinen Kaufvertrag oder so, und was kann ich dafür, wenn er mir 100€ an meine Email schickt.
Wenn ich verurteilt werde, mit was für einer Strafe kann ich rechnen? Bin 16 und bis jetzt noch nie ne Strafe oder Anzeige bekommen.
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Betrug
19. August 2009
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Frage vom 19. August 2009 | 12:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug
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#1
Antwort vom 19. August 2009 | 22:15
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 38x hilfreich)
quote:
Nehmen wir einmal an ich hätte es getan, kann ich verurteilt werden?
Solltest du es getan haben, selbstverständlich.
quote:
Es gibt doch keinen Kaufvertrag oder so, und was kann ich dafür, wenn er mir 100€ an meine Email schickt.
Sofern du etwas übers Netz (auf welcher Plattform auch immer) angeboten hast und das Geld mit der Absicht die Ware nie zu liefern kassiertest, ist wohl von einem Betrugsdelikt auszugehen.
Wie die Beweislage in deinem Fall sich darstellt, kann man natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.
Der Vorladung der Polizei als Ermittlungsbehörde musst du nicht nachkommen, solltest du dich allerdings noch zur Sache äussern wollen, bevor dir ggf. die Anklageschrift ins Haus flattert, ist dringend zu raten diesen Termin, evtl. mit fähigem Rechtsbeistand, wahrzunehmen.
Viele Grüsse
Sebastian Triebenbacher
-- Editiert am 19.08.2009 22:16
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