Mich interessiert Eure persönliche Meinung:
Wenn ein unzufriedener Kunde bei einem Anwalt, Pflegedienst o.ä. auf einem Bewertungsportal wahrheitsgemäß schreibt „Ich kann diesen Dienstleister nicht weiterempfehlen.", ist dies durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder kann der Kunde Ärger bekommen?
Bewertung im Internet
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Zitatist dies durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder kann der Kunde Ärger bekommen? :
2x ja
Ist „Ich bin mit dem Dienstleister unzufrieden." besser?
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ZitatIst „Ich bin mit dem Dienstleister unzufrieden." besser? :
Für mich gleichwertig.
In beiden Fällen fehlt die Begründung warum.
Zum obigen Satz würde ich bei der Frage aus 1 auch 2 mal ja antworten.
Ist diese Formulierung besser?
„Ich bin mit der Art und Weise, wie der Dienstleister mein Mandat bearbeitet hat, unzufrieden."
Du hast es nicht verstanden. Der Kunde kann IMMER Ärger bekommen wenn das Gegenüber es darauf anlegt.
All deine bisherigen Vorschläge sind, meiner Meinung nach, von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht zu beanstanden.
Genau so
Berry
Hallo,
wenn man keinen Stress will, gibt man einfach keine Bewertung ab, ganz einfach.
Die Welt wäre auch viel besser, wenn es keine Bewertungen über alles mögliche geben würde, finde ich allgemein...
Gab es da nicht mal ein Urteil, daß eine negative Bewertung ohne Begründung unzulässig ist (da ging es um die Formulierung "Wir werden hier nichts mehr kaufen")? Ich finde es leider gerade nicht...
Ja, es gab mal ein Urteil, dass eine schlechte Sterne-Bewertung ohne Begründung unzulässig ist, da nicht erkenntlich war, von wem die Bewertung abgegeben wurde.ZitatGab es da nicht mal ein Urteil, daß eine negative Bewertung ohne Begründung unzulässig ist :
Hat mit der Schilderung hier aber nichts zu tun.
LG Lübeck vom 13.06.2018, Az. 9 O 59/17
Zitatdass eine schlechte Sterne-Bewertung ohne Begründung unzulässig ist, :
Nein, das Urteil meine ich nicht. Es war eine eBay-Bewertung mit dem Tenor "Wir würden hier nichts mehr kaufen", die als unzulässig angesehen wurde, weil es an der Begründung fehlt.
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