Bewertung im Internet

6. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Bewertung im Internet

Mich interessiert Eure persönliche Meinung:

Wenn ein unzufriedener Kunde bei einem Anwalt, Pflegedienst o.ä. auf einem Bewertungsportal wahrheitsgemäß schreibt „Ich kann diesen Dienstleister nicht weiterempfehlen.", ist dies durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder kann der Kunde Ärger bekommen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
ist dies durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder kann der Kunde Ärger bekommen?

2x ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Ist „Ich bin mit dem Dienstleister unzufrieden." besser?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Ist „Ich bin mit dem Dienstleister unzufrieden." besser?


Für mich gleichwertig.

In beiden Fällen fehlt die Begründung warum.

Zum obigen Satz würde ich bei der Frage aus 1 auch 2 mal ja antworten.

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#4
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Ist diese Formulierung besser?

„Ich bin mit der Art und Weise, wie der Dienstleister mein Mandat bearbeitet hat, unzufrieden."

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Du hast es nicht verstanden. Der Kunde kann IMMER Ärger bekommen wenn das Gegenüber es darauf anlegt.
All deine bisherigen Vorschläge sind, meiner Meinung nach, von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht zu beanstanden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Genau so

Berry

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wenn man keinen Stress will, gibt man einfach keine Bewertung ab, ganz einfach.

Die Welt wäre auch viel besser, wenn es keine Bewertungen über alles mögliche geben würde, finde ich allgemein...

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Gab es da nicht mal ein Urteil, daß eine negative Bewertung ohne Begründung unzulässig ist (da ging es um die Formulierung "Wir werden hier nichts mehr kaufen")? Ich finde es leider gerade nicht...

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Gab es da nicht mal ein Urteil, daß eine negative Bewertung ohne Begründung unzulässig ist
Ja, es gab mal ein Urteil, dass eine schlechte Sterne-Bewertung ohne Begründung unzulässig ist, da nicht erkenntlich war, von wem die Bewertung abgegeben wurde.
Hat mit der Schilderung hier aber nichts zu tun.
LG Lübeck vom 13.06.2018, Az. 9 O 59/17

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
dass eine schlechte Sterne-Bewertung ohne Begründung unzulässig ist,


Nein, das Urteil meine ich nicht. Es war eine eBay-Bewertung mit dem Tenor "Wir würden hier nichts mehr kaufen", die als unzulässig angesehen wurde, weil es an der Begründung fehlt.

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