Bild verwendet - Strafe - Frage zu Anwaltsschreiben

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
loki2016
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)
Bild verwendet - Strafe - Frage zu Anwaltsschreiben

Hallo Leute,
ich habe damals ein Bild verwendet von einem Fotografen,
dieses wurde mir zur Verfügung gestellt für ein Template.
3 Wochen später hat er sich bei gemeldet und forderte aus
dem nichts 700 € von mir weil ich angeblich mit dem Template
viel Geld verdient hätte.
Da das nicht der Wahrheit entsprochen hat und ich das nicht eingesehen
habe ging es dann vor Gericht, leider hat mein Anwalt ohne mein wissen
das Mandat niedergelegt, und habe auch nichts mehr gehört von ihm bis
auf einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand und 2000€ von mir
einfordern wollte.
(Das mit dem Anwalt ist eine eigene Geschichte, ich weiss das das
ein unding ist darum soll es bei meiner Frage nicht gehen)

Soweit so gut, lange rede kurzer Sinn, da das alles dumm gelaufen
ist für mich zahle ich den Betrag eben ab, ca. 170 € im Monat.
Bis hierhin war alles für mich auch wenn es für mich viel Geld ist
da ich artbeitslos bin in Ordnung, ich hab es als Lehrgeld gesehen
und wollte mich nicht weiter damit rum schlagen,
ich muss mir selbst das Geld zusammenleihen von Familie und bekannten
das ich das stemmen kann da der Anwalt mir bei der Summe kein Stück
entgegen kommen wollte, aber egal.

Nun bekomme ich auf einmal ein schreiben seines Anwalts, dieses
habe ich dem Beitrag angehängt.

http://sneakerboerse.net/image.png


Ich verstehe nicht ganz was sein Anwalt jetzt von mir möchte,
der Prozess ist doch schon vorbei, und ich zahle ja im Prinzip
schon meine Strafe, da der angesetzte Betrag weit über dem liegt
was ich damit verdient habe.
Woher soll ich jetzt noch wissen was von 7-8 Jahren war,
ich weiss garnicht mehr wieviel ich von diesen Templates verkauft
habe, nur das es wesentlich weniger waren als eingeklagt.
Was bringt ihm das wenn ich ihm jetzt darlege wieviele verkaufte
Exemplare es waren?


Vielleicht kann mich einer aufklären, ich verstehe seinen Gedankengang und seine
Intention dahinter nicht.

Danke schonmal im voraus.

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von loki2016):
Woher soll ich jetzt noch wissen was von 7-8 Jahren war,
ich weiss garnicht mehr wieviel ich von diesen Templates verkauft
habe,

Das sollte sich aus den Unterlagen der Buchhaltung ergeben.



Zitat (von loki2016):
Was bringt ihm das wenn ich ihm jetzt darlege wieviele verkaufte
Exemplare es waren?

Das ergibt sich eventuell aus dem Punkt 2 des genannten Urteils.
Ich vermute mal, das es um weiteren Schadenersatz geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
loki2016
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi,
erstmal Danke für deine Antwort,
welcher Punkt 2, ich bezahlte doch schon für
das verwenden des Bildes, für was soll ich denn noch zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
welcher Punkt 2, ich bezahlte doch schon für...


Woher sollen wir das wissen? Du hast doch das Urteil. Da sollte sich doch Punkt 2 finden lassen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von loki2016):
Woher soll ich jetzt noch wissen was von 7-8 Jahren war,
ich weiss garnicht mehr wieviel ich von diesen Templates verkauft
habe


Als gewerblich Handelnder mußt du schon nach AO deine Geschäftsunterlagen, inklusive "was wann für wieviel an wen verkauft" mindestens 10 Jahre aufheben. Das sieht also sehr schlecht aus, wenn du sagen mußt "hab ich aber nicht".

Zitat (von loki2016):
Was bringt ihm das wenn ich ihm jetzt darlege wieviele verkaufte
Exemplare es waren?


Normalerweise kommt sowas eher vor dem Einklagen von Schadensersatz, weil man damit den Umfang der unzulässigen Nutzung ermitteln möchte als Grundlage für die Höhe der Schadensersatzforderung. Das wäre also quasi das Pferd von hinten aufgezäumt, wenn Schadensersatz schon ausgeurteilt wurde.

Aber wir wissen ja nicht, was genau Gegenstand des Verfahrens war. Vielleicht war das ja nur über die Nutzung auf deiner Website und jetzt geht es um potentielle Nutzung durch Dritte, die einen eigenen Schadensersatz zur Folge haben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Vielleicht war das ja nur über die Nutzung auf deiner Website

Plus die Kosten der Abmahnung und des Verfahrens, das wäre auch meine Vermutung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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