Bilder bearbeiten und ausstellen

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Herr der Zeit
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilder bearbeiten und ausstellen

Seid gegrüßt!

Ich bitte euch die Frage nur zu beantworten, wenn ihr euch 100%ig sicher seid, dass eure Antwort stimmt!

Wenn ich ein Bild (mit Copyright) von einem anderen nehme und etwas hinzufüge, darf ich dann das Bild als mein eigenes ausgeben?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

nein, dürfen Sie nicht.
Urheberrecht bleibt Urheberrecht. Sie schaffen damit kein eigenes Werk
Ich empfehle folgende Lektüre:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Die Ausführungen meines "Vorredners" sind leider unkorrekt: Richtig ist, dass Sie (zumindest sofern Ihre Bearbeitung die vom UrhG geforderte Schöpfungshöhe erreicht) ein eigenes Werk schaffen (vgl. § 3 S. 1 UrhG ), an dem Sie das Urheberrecht besitzen. Allerdings dürfen Sie diese Bearbeitung nur mit Zustimmung des Urhebers des Ausgangswerks verwerten/veröffentlichen (vgl. § 23 UrhG ).

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

bob, das sehe ich etwas anders.
Ich zitiere aus:
UrhG § 3 Bearbeitungen

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

Zu einem Bild etwas hinzufügen ist für mich eine unwesentliche Bearbeitung

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#4
 Von 
Herr der Zeit
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich folgenden Satz ausstelle:

"Dies ist die weltgrößte Bilderdsammlung unter der Domain www.0815.de"
(www.0815.de und Bildersammlung sind nur Beispiele)

Darf ich das oder gibt´s da auch rechtliche Unstimmigkeiten?

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ Dreamer66:

Nagut, dann stellt sich natürlich die Frage, wie die vom Fragesteller geplante "Bearbeitung" konkret aussieht - da aber im Urheberrecht ja keine allzu hohen Anforderungen an die Schöpfungshöhe gestellt werden (Stichwort: "kleine Münze"), bin ich davon ausgegangen, dass eine Bearbeitung iSd § 3 S. 1 UrhG gegeben ist.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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