Bilder im Einsatztagebuch im Internet

10. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilder im Einsatztagebuch im Internet

Hallo und guten Abend allerseits.

Mich würde eure Meinung bzw. euer Wissen zum folgenden Sachverhalt interessieren.

Ich bin Vize im Feuerwehrförderverein Beilrode e.V. und habe für unseren Verein im März diesen Jahres eine HP erstellt.

Darin gibt es auch eine Rubrik Feuerwehr und dort wiederum die Rubrik Einsatztagebuch.

In dieses Einsatztagebuch setze ich die Bilder von den Einsätzen und den Einsatzorten. Natürlich zeige ich auch Bilder von den Unfallwagen usw...

Bevor man jedoch ins Tagebuch selbst gelangt, muss man sich den Text auf der -Startseite- durchlesen und auf -Habe ich verstanden- klicken, sonst passiert nix!

So, nun zu meiner Frage.
unter dem Link: http://www.feuerwehr-Foerderverein-Beilrode.de dort unter -Unsere Feuerwehr- dort unter -Einsatztagebuch- ist der Einsatz Nr.13 vom 06.08.2007 von mir dokumentiert. Dazu bitte auf das Satelittenfoto klicken.

Jetzt erhielten wir vom Sohn des Unfallopfers per Anwalt die Aufforderung, das Bild bis 18.12.2007 aus dem Netz zu nehmen. Wir würden damit Werbung machen, seine Gefühle verletzen etc. pp. Ausserdem werden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche vorbehalten.
Ich habe jedoch am Anfang den Hinweis und eine Erklärung abgegeben und man muss auf -Habe ich verstanden- klicken. Desweiteren sind keine Personen auf dem Foto und auch der Fahrzeugtyp wurde von mir unkenntlich gemacht. Desweiteren wurde das Foto von mir persönlich geschossen.

Muss ich das Foto wieder rausnehmen? Kann uns der Anspruchsteller wirklich verklagen?

Für eine Diskussion und einige Meinungen und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Ein Feuerwehrmann aus Beilrode

-- Editiert von Beilroder am 12.12.2007 00:46:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Rechtlich würde ich persönlich hier keine Ansatzpunkte finden
- keine Namen
- keine Bilder von Personen
- keine Anhaltspunkte aus dem Autowrack (Nummernschild, besondere Kennzeichnungen etc.) die auf bestimmte Personen schließen lassen
Alles recht allgemein gehalten also, keine personenbezogenen Daten, ggf. könnte man noch das konkrete Unfalldatum z.B. auf "Anfang August" oder so umschreiben.

Schadenersatz müßte monetär beziffert werden, also ein geldwerter Schaden, der dadurch für den Sohn entstanden ist.

Schmerzensgeld weiß ich jetzt nicht aber davor müßte zumindest eine rechtswidrige Handlung stehen. Sind in dem Schreiben irgendwelche Paragraphen diesbezüglich - oder überhaupt - genannt?

Eine Werbung sehe ich hier auch nicht direkt, hat doch die Feuerwehr in dieser Richtung gar nichts zu werben denn wenn's brennt kommt sie, wenn nicht dann nicht. Mehr Brände/Unfälle aufgrund von "Feuerwehrwerbung" wäre mir neu. ;)

Soweit zum rechtlichen Aspekt aus meiner Laiensicht und insofern natürlich unverbindlich und ich lass mich diesbezüglich gerne von rechtlich versierteren Usern korrigieren.

Abseits der rechtlicher Überlegungen kann ich die emotionale Befindlichkeit des Sohnes jedoch in gewisser Weise nachvollziehen. Mir wäre auch nicht wohl dabei, wenn das Autowrack, in dem ein Angehöriger ums Leben gekommen ist, im Internet für alle zu sehen ist.
Ich persönlich würd das also einfach rausnehmen ... der Feuerwehr schadet's nicht und den Angehörigen ist in ihrer Trauer geholfen.

Zu der "Erklärung" auf der Internetseite, die zuvor bestätigt werden muss, noch...

>> Ich habe jedoch am Anfang den Hinweis
>> und eine Erklärung abgegeben und man
>> muss auf -Habe ich verstanden- klicken.

Sowas ist für irgendwelche rechtlichen Betrachtungen völlig irrelevant.

Gruß
Xavienne

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
ich kenn zwar die genauen Bestimmungen nicht, aber gestattet es google dass du die Luftaufnahmen in dieser Form nutzt????

Ob das Bild vom Unfall verwendet werden darf, zumal es keinerlei Rückschlüsse auf den Besitzer gibt ist sicher fraglich. Nicht ganz zu verstehen ist warum Leute nicht einfach eine kurze nette Mail schreiben dass sie es nicht wollen. Warum man da sofort zum Anwalt rennt ist mir schleierhaft. Hat man bei solch einem Ereignis nichts anderes im Kopf...

Wenn du es drauf ankommen lässt und der Anwalt wirklich tätig wird ist das natürlich auch keine tolle Werbung für die Feuerwehr. Gerade in kleineren Städten spricht sich so was schnell rum....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Hallo und guten Abend allerseits.

Also die Bilder von Google darf ich verwenden, dass ist ausdrücklich erwünscht, solange man die "Zeichen" von Goole nicht entfernt.

Ich habe das Bild gestern rausgenommen, hab aber einen netten Spruch dazu geschrieben.

Vielen Dank für Eure Antworten und Euch allen ein friedliches Weihnachtsfest, sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

-----------------
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!

SHIT HAPPENS!!!"

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