Ein Kollege von mir hat vor einigen Jahren mal zwei Freundinen, eine 15 und die andere 17, einen Gefallen getan bei dem er von den beiden Fotos in seinem Fotostudio gemachat hat. Keine Akt-Fotos oder so, sondern nur ganz normale schöne Portrait-Bilder. Die Fotos wurden natürlich nie irgendwo veröffentlicht, die waren damals nur für die beiden Girls vorgesehen.
Mittlerweile sind beide volljährig. Dürften die nun meinem Kollegen ihr Einverständniss geben, diese Fotos von damals zu veröffentlichen, oder braucht es dazu dennoch das Einverständniss der Eltern, da die beiden ja damals noch nicht volljährig waren?
-----------------
" "
Bilder von Minderjährigen veröffentlichen
15. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2010 | 08:41
Von
Status: Praktikant (712 Beiträge, 114x hilfreich)
Bilder von Minderjährigen veröffentlichen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. März 2010 | 11:57
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Dürften die nun meinem Kollegen ihr Einverständniss geben <hr size=1 noshade>
Ja.
§108 III BGB :
"Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters. "
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.666
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten