Bilder von Minderjährigen veröffentlichen

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)
Bilder von Minderjährigen veröffentlichen

Ein Kollege von mir hat vor einigen Jahren mal zwei Freundinen, eine 15 und die andere 17, einen Gefallen getan bei dem er von den beiden Fotos in seinem Fotostudio gemachat hat. Keine Akt-Fotos oder so, sondern nur ganz normale schöne Portrait-Bilder. Die Fotos wurden natürlich nie irgendwo veröffentlicht, die waren damals nur für die beiden Girls vorgesehen.

Mittlerweile sind beide volljährig. Dürften die nun meinem Kollegen ihr Einverständniss geben, diese Fotos von damals zu veröffentlichen, oder braucht es dazu dennoch das Einverständniss der Eltern, da die beiden ja damals noch nicht volljährig waren?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dürften die nun meinem Kollegen ihr Einverständniss geben <hr size=1 noshade>


Ja.

§108 III BGB :

"Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters. "

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