Clever-gefunden.com / Deal Up

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Clever-gefunden.com / Deal Up

Hallo zusammen,

folgender Fall:

meine Eltern haben ein kleines Unternehmen. Heute kam ein Anruf von der Firma Deal Up. Mein Vater, war zu dem Zeitpunkt bei einem Kunden, hat am Telefon alles bestätigt, weil er gar nicht wusste um was es geht. Der Mitarbeiter von Deal Up hat alle Daten abgeglichen und mein Vater hat alles bestätigt. Um den Internetauftritt kümmere ich mich, meine Eltern haben davon gar keine Ahnung. Der Anruf wurde aufgezeichnet.

Ich habe mich jetzt über die Firma erkundigt. Diese "Masche" und die Firma sind wohl sehr bekannt.
Abgeschlossen hat mein Vater jetzt ein Abo für einen Eintrag in einem Branchenverzeichnis über drei Jahre für knapp 1000€.

Meine Frage ist jetzt, in wie weit ist der Abschluss gültig wenn mein Vater nur Angestellter auf Minijobbasis ist? Meine Mutter ist Inhaberin der Firma. Mein Vater kann doch als Mitarbeiter gar keine Verträge abschliessen ohne Einverständnis meiner Mutter, oder?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Lassen Sie es mich so sagen. Ich weiß aus sicherer Quelle, dass solche Firmen ihren "Anspruch" ziemlich sicher nicht gerichtlich durchsetzen werden.

Stimmt, in der Regel scheuen sich diese Firmen ihr Konstrukt und die AGB einer gerichtlichen Wertung zu unterziehen.



Zitat (von JesLil):
Mein Vater kann doch als Mitarbeiter gar keine Verträge abschliessen ohne Einverständnis meiner Mutter, oder?

Doch, kann er.



Zitat (von JesLil):
Mein Vater, war zu dem Zeitpunkt bei einem Kunden, hat am Telefon alles bestätigt, weil er gar nicht wusste um was es geht.

Sowas kenne ich aus dem Altenheim, solche Leute stehen normalerweise unter gesetzlicher Betreuung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das was ich über die Firma gelesen habe, sind die sehr schnell was Inkasso angeht und danach gehts direkt zum Anwalt.
Ich weiss ja nicht in wie weit man das ignorieren sollte.

Ich würde gerne versuchen aus dem Vertrag rauszukommen mit dem Verweis das mein Vater nur Mitarbeiter ist und gar nicht befugt Verträge abzuschließen.
Zumal er auch gerade bei einem Kunden war und es sich bei dem Anruf auch um einen Cold Call handelte.

Vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas genauer aus?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?39387-clever-gefunden-com-Spamanrufe-f%FCr-Internet-Branchenbuch&highlight=deal

Meine Meinung:
Abwarten und wenn eine Rechnung kommt nicht zahlen
Dann kommen Mahnungen, vielleicht allerletzte Mahnungen und allerletze letzte Mahnungen - auf diese nicht antworten
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid (der den Abzockern erstmal Geld kostet) widerspricht man diesem
Klagt die Firma nimmt man sich einen Anwalt

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Cabel für die ausführliche Antwort.

Ich könnte also alles was demnächst kommt ignorieren und bis zum gerichtlichen Mahnbescheid warten, falls es dazu kommt, und erst dann einen Anwalt einschalten?

Ich hätte ja schon Lust mal zu gucken wie weit die gehen, wenn ich halt sicher bin das ich, bzw. meine Eltern, aus der Sache rauskommen.

Könnte es denn passieren das mein Vater als Privatperson auf den Kosten sitzenbleibt?
Falls das so ist, hat er als Privatperson doch ein Widerrufsrecht, macht es Sinn den Vertrag in seinem Namen zu widersprechen, um auf Nummer sicher zu gehen?

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von JesLil):
Der Anruf wurde aufgezeichnet.

Wenn der Vater den Anruf aufgezeichnet hat, ohne Zustimmung des Gegenüber, ist das eine Straftat.



Zitat (von cabel):
Fordern Sie die Firma auf Ihnen nachzuweisen dass hier ein Vertrag mit einer vertretungsberechtigten Person auf Ihrer Seite getroffen wurde.

Und das nicht jetzt sofort, sondern erst wenn die sich melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wenn der kommt, ist der falscheste Zeitpunkt zum Anwalt zu gehen. Entweder jetzt gleich oder erst wenn es zu einer Verhandlung kommt. Wenn der gerichtliche Mahnbescheid (falls er kommt) bei Ihnen einflattert einfach das Kreuzchen machen, dass Sie der Forderung widersprechen und zurück mit dem Mist. Muss allerdings innerhalb von 14 Tagen geschehen, sonst wird es rechtskräfitg.


Dann kann ich immer noch einen Anwalt einschalten?

Zitat:
Es gibt keine 100% Sicherheit hierbei und vor allem braucht man eben starke Nerven.


Die habe ich, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt einen Anwalt einschalten kann, habe ich ja immer noch die Hoffnung da raus zu kommen. Ist es denn leichter jetzt direkt da rauszukommen oder spielt das keine Rolle?
Geht schliesslich nicht um mein Geld und ich möchte meinen Eltern ja helfen.

Ich habe das Vorgehen übrigens schon bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Das schützt mich zwar jetzt nicht, aber vielleicht kommt ja raus das die in irgendeiner Weise gegen Richtlinien verstoßen.

Zitat:
Wenn der Vater den Anruf aufgezeichnet hat, ohne Zustimmung des Gegenüber, ist das eine Straftat.


Dummerweise hat mein Vater sich nix dabei gedacht und am Anfang des Gespräches zugestimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ahso. Die haben also den Anruf aufgezeichnet, nicht der Vater?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
JesLil
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat es so verstanden das es um den bestehenden Vertrag ihrer Internetseite geht. Ich muss aber dazu sagen das er und meine Mutter auf dem Gebiet null Ahnung haben.
Er hat auch immer wieder nachgefragt ob er das widerufen kann falls das nicht richtig ist, darauf ist der Mitarbeiter aber nicht eingegangen. Er hat im Endeffekt eigentlich nur die Daten bestätigt das die richtig sind.
Ich hab schon dort angerufen und die haben mir gesagt das ein Vertrag zustande gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von JesLil):
Ich hab schon dort angerufen

Das ist natürlich schlecht, da hat man sich selbst ins Knie geschossen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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