Hallo Zusammen!
Folgendes: Ich habe vor einigen Tagen von einer Bildergalerie eine Rechnung über 200 EUR erhalten. Sie behaupten, daß ich ein Bild eines Philosophen aus ihrer Datenbank verwendet habe, welches dem Copyright unterliegt. Sie stellen mir pauschal eine Nutzung dieses Bildes für ein Jahr in Rechnung, wobei Sie 100 EUR für die "ungenehmigte Nutzung" und weitere 100 EUR für einen "Aufschlag für den fehlenden Fotovermerk" haben wollen. (Anmerkung: Das Bild stand laut Veröffentlichungstermin höchstens 5 Monate im Netz. Außerdem ist die Person eine bekannte, öffentliche Persönlichkeit, von der es hunderte Bilder im Netz gibt.)
Das Bild stammt von einem Fremdautoren, wobei ich dessen Herkunft nicht recherchiert habe. Laut ihrer Webseite ist diese Firma eine digitale Bilddatenbank, die Bilder aus ihren Archieven verkauft. Soweit ich das beurteilen kann, haben Sie tatsächlich ein Copyright auf eine nicht-verfremdete Version dieses Bildes angesetzt. (Auf meiner Webseite war nur ein Ausschnitt des Originals)
Das Bild habe ich natürlich sofort entfernt.
Meine Frage: Muß ich diese Rechnung zahlen? Oder hätte mir diese Firma erst eine Mahnung senden müssen, daß auf meiner Webseite ein Bild von Ihnen verwendet wird - sprich mir die Gelegenheit dazu geben müssen, es nach Kenntnis der Sachlage selbst zu entfernen.
Falls jemand in diesem Forum Ahnung von dem Thema hat, wäre ich für ein Statement dankbar.
Persönlich halte ich derlei Geschäftspraktiken für reine Abzocke, zumal der geforderte Betrag IMO viel zu hoch angesetzt ist. Da ich immer wieder Artikel von Fremdautoren veröffentliche, käme dann für mich als Webmaster ein enormer Kontrollaufwand bei Veröffentlichungen hinzu. Bislang hatte ich die Bildvorschläge der Autoren unbesehen angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Sperber
Copyright für Bilder
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Also, das Foto genießt als Lichtbild iSd § 72 UrhG
urheberrechtlichen Schutz. Wenn Sie dieses Foto dann ohne Genehmigung auf Ihrer Internetseite veröffentlichen, verletzen Sie das dem Urheber (bzw. dem Lizenzinhaber) zustehende Recht aus § 19a UrhG
und machen sich nach § 97 UrhG
schadenersatzpflichtig. Das gilt übrigens auch, wenn Sie nur einen Ausschnitt des Fotos verwendet haben. Zur Höhe des Schadenersatzes kann man von hieraus nicht viel sagen - mE müsste sich dieser aber daran orientieren, was die Agentur ansonsten an Nutzungsgebühr für das Foto berechnet.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
die Firma ist nicht verpflichtet ihnen zuerst eine Mahnung zu schicken. Im Gegenteil, sie kann sie direkt über einen Anwalt abmahnen lassen, dann erhöht sich der Betrag um einiges. Mit 200 Euro sind sie ziemlich gut bedient, da es üblich ist bei unberechtigter Nutzung 100 % auf die eigentliche Lizenz drauf zu schlagen. Wenn sie das Bild über einen Dritten erhalten, können sie diesen regresspflichtig machen. Vorrausgesetzt dort ist was zu holen
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