DHL Packstation - Wann Unterschlagung?

29. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Storm08
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 44x hilfreich)
DHL Packstation - Wann Unterschlagung?

Hallo,

mal angenommen, ein per DHL verschicktes Paket wurde in eine Packstation umgeleitet. Der Empfänger bekommt das Paket aber nicht aus der Packstation heraus, da DHL den Empfänger entgegen früherer Verfahren mit Abholcode per Email neuerdings (?) dazu zwingt, zunächst ein Handy in der sogenannten Post&DHL App zu registrieren (was der Empfänger natürlich nicht wissen kann, wenn er zum ersten Mal damit konfrontiert wird). Der Aktivierungscode dazu kommt aber nicht per Email, nicht per SMS, nicht per Postident, sondern....per Brief, inklusive einer entsprechend zeitlichen Ankunftsverzögerung bis zu mehreren Tagen. Die DHL-Hotline bietet hierzu keinen brauchbaren Lösungsansatz an, man könne lediglich die Lagerfrist in der Packstation um 7 Tage verlängern.

Die Frage: Ist hier der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt? Es findet ja, wenn im Grunde vielleicht auch nur zeitlich begrenzt, eine Aneignung und Enteignung des Paketes durch DHL statt, da diese den Zugriff des Empfängers auf das Paket vorsätzlich behindert ohne Möglichkeiten zu offerieren, dem Empfänger umgehend sein Paket zukommen zu lassen.

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17716 Beiträge, 9694x hilfreich)

Zitat (von Storm08):
Die Frage: Ist hier der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt?

Nein.
Es fehlt am Zueignungswillen.
Im übrigen kann sich eine Packstation gar nichts zueignen, weil sie gar keine Person ist. In Deutschland können sich Maschinen (wie eine Packstation) gar nicht strafbar machen.
Und eine Person, die sich strafbar machen könnte, ist nicht erkennbar. Der Paketbote, der das Paket in die Packstation reinlegt, eignet sich nichts an. Der CEO von DHL mag zwar für die Packstation verantwortlich sein, eignet sich selbst aber auch nichts an und eignet auch keinem DHL-Mitarbeiter etwas zu.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Storm08
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 44x hilfreich)

Ok Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127103 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Storm08):
Die Frage: Ist hier der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt?

Nicht mal im Ansatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 133x hilfreich)

Die Frage ist vielleicht eher, ob sich DHL an den Vertrag zwischen Versender und DHL hällt, wenn er das Paket in einer Packstation lagert auf die der mögliche Empfänger keinen Zugriff hat. (Nicht jeder will/kann sich bei DHL für eine Packstation registrieren).

Schon traurig das so ein Konzern das Thema Packstation nicht anders in den Griff bekommt.... die Idee war doch super.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2480 Beiträge, 387x hilfreich)

Ich würde mich da an den Vesender wenden mit dem Tenor:

Dein Laufbursche hat mir das Paket immer nicht übergeben, hat es zur Abholung an einen mir nicht zugänglichen Ort verbracht und weigert sich mir Zugang zu diesem Abholort zu geben. Sieh zu, dass das Paket bei mir ankommt. {Zauberwort mit zwei T, aber nicht das, was mit B beginnt} drum kümmern.

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