DJ Mixer auf eBay verkauft Käufer moniert defekte Fader

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)
DJ Mixer auf eBay verkauft Käufer moniert defekte Fader

ich habe vor kurzem einen Mixer verkauft auf ebay hier mein Auktionstext:

"Verkaufe hier meine Xone92 in einem Top Zustand.

Der Mixer wurde nur Zuhause benutzt und ist in Signalweiß ( RAL9003 HOCHGLANZ ) lackiert worden ( OHNE SCHRIFTZÜGE ).

Der Mixer befindet sich in einem Top Zustand, alle Fader und Potis bzw. Elemente funktionieren einwandfrei. Oben rechts fehlt eine kleine Schraube wie auf dem Bild zusehen ist, diese nimmt aber keinen Einfluss auf das Gerät.

Keine Garantie oder Rücknahme möglich !!!

Versand inkl. Transportversicherung von DHL bis 2500 Euro !!!!"

der Mixer ist beim Verkäufer angekommen, er hat das Gerät angeschlossen und behauptet nun das 2 Fader kaputt wären und im unteren Bereich kratzen. Bei mir funktionierte alles einwandfrei ich habe alle 4 Kanäle benutzt und das ohne Probleme und OHNE Kratzen das habe ich ihm auch geschrieben.
Dann schrieb er mir, das es vielleicht an der schlechten Verpackung lag, er meinte man sollte einen Mixer nich nur mit 3 lagen Zeitungspapier verschicken. Ich habe den Mixer ordentlich eingepackt dafür einen Karton von DHL geholt und mehrmals in Papier eingewickelt und dann nochmal extra was in die ecken gepackt damit der Mixer gepuffert wird. Er meinte dann das er nicht den Mixer angenommen hat sondern seine Nachbarin, die Verpackung bzw. der Karton ist heile. Er meinte als er den Karton ausgepackt hat der Mixer auf den Fader und Potis gelegen, also auf Kopf.
Ich habe extra Fotos davon gemacht zur Sicherheit auch das habe ich ihm geschrieben, er meinte dann entweder er schickt mir den Mixer zurück und ich soll ihm die 800 Euro erstatten oder er erwartet einen saftigen Nachlass. Ich habe ihm dann geschrieben das ich den Mixer nicht zurücknehme und auch kein Geld erstatten tue. Er schrieb mir dann das er den fall Paypal melden wird und sich darüber dann das Geld von mir holt. Wie ist hier die Rechtslage ? Paypal wird wohl mein Konto einfrieren habe ich die Befürchtung oder ich muss den Betrag zurückzahlen, habe im Internet nichts gutes gelesen. Offensichtlich hat man als Verkäufer keine rechte bei Paypal ? was soll ich nun tun ?

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8 Antworten
Sortierung:

Largo303 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also wenn du dir absolut sicher bist, dass alles in Ordnung war, als du das Gerät versendet hast und auch ordentlich verpackt hast, dann gilt, es ist das Gerät des Käufers und somit sein Problem.

Evtl dem Käufer noch folgendes mitteilen: Egal was PP hier für eine entscheidung treffen würde, PP steht mit deren Entscheidungen nicht über dem Gesetz,
Auch direkt folgendes mitteilen, sollte der K über PP das Geld "einfrieren" lassen, bzw sich das Geld zurückholen, dann wird direkt an dem Tag noch ein Anwalt kontaktiert um das Geld bei ihm zurückzuholen (natürlich auf seine Kosten hin)

Zitat:
Offensichtlich hat man als Verkäufer keine rechte bei Paypal ?
Nein hat man sogesehen nicht. Am besten man löscht so oder so sein Konto dort, ausser Ärger und grossen gefahren hat man dort nichts...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich bin selbst DJ und wage mal sehr zu bezweifeln, dass technisch ein "Kratzen" verursacht wird, wenn der Mixer auf den Fadern und Potis liegt. Dieses Kratzen ist meist auf Verschleiß zurück zu führen und lässt sich im Anfangsstadium durch ein bisschen Kontaktspray beseitigen.

Ansonsten siehe meinen Vorschreiber.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
er meinte man sollte einen Mixer nich nur mit 3 lagen Zeitungspapier verschicken.

Stimmt. Zumindest sollte man das nicht, wenn man nicht wegen unsachgemäßer Verpackung haften möchte.

Der Beschreibung nach hätte das Paket bzw. der Inhalt keinen Sturz aus 1,8m Höhe auf eine Betonplatte überlebt.

Bei unsachgemäßer Verpackung trägt jedoch der Verkäufer das Transportrisiko und müsste auch nachweisen, das der Schaden nicht auf unsachgemäßer Verpackung beruht.


Die gesetzliche Sachmängelhaftung hat man auch nicht ausgeschlossen, das würde auch eine Haftung von 2 Jahren bedeuten. Da müsste allerdings der Käufer nachweisen, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen käme.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Largo303):
er meinte man sollte einen Mixer nich nur mit 3 lagen Zeitungspapier verschicken.

Stimmt. Zumindest sollte man das nicht, wenn man nicht wegen unsachgemäßer Verpackung haften möchte.

Der Beschreibung nach hätte das Paket bzw. der Inhalt keinen Sturz aus 1,8m Höhe auf eine Betonplatte überlebt.

Bei unsachgemäßer Verpackung trägt jedoch der Verkäufer das Transportrisiko und müsste auch nachweisen, das der Schaden nicht auf unsachgemäßer Verpackung beruht.


Die gesetzliche Sachmängelhaftung hat man auch nicht ausgeschlossen, das würde auch eine Haftung von 2 Jahren bedeuten. Da müsste allerdings der Käufer nachweisen, das die gesetzliche Sachmängelhaftung zum tragen käme.


richtig und mit 3 lagen Zeitungspapier verpacke ich bestimmt keinen Mixer. Ich habe den Mixer so eingepackt das man ihn ohne Karton hätte losschicken können.....dazu kommt dann noch der Karton DHL mit 3,5 cm Stärker. Ich habe am gleichen Tag 2 andere Geräte losgeschickt die noch höherwertiger waren, diese habe ich auch so verpackt und da ist nichts passiert. Zu mal der Käufer auch keinen Transportschaden gemeldet hat, er meinte der Karton war heile. Ich habe den Versand extra nochmal bis zu 2500 Euro abgesichert und wenn nichts am Karton ist und er nichts moniert gehe ich davon aus das alles ok ist. Für mich will er nur handeln, er hat das Gerät auf ebay gekauft mich aber gleichzeitig auch auf eBay Kleinanzeigen angeschrieben und wollte mich enorm mit dem Preis drücken. Ich wusste nicht das er dieselbe Person ist wie auf eBay bzw. eBay Kleinanzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Largo303):
richtig und mit 3 lagen Zeitungspapier verpacke ich bestimmt keinen Mixer. Ich habe den Mixer so eingepackt das man ihn ohne Karton hätte losschicken können

Das kam im Eingangspost anders rüber.

Wenn das so ist und man ja die entsprechenden Beweise hat, würde ich jetzt:
- Kommunikation mit dem Käufer einstellen
- Paypal-Konto leeren und nie wieder nutzen



Zitat (von Largo303):
Zu mal der Käufer auch keinen Transportschaden gemeldet hat

Doch, bei Dir (zumindest einen angeblichen)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Largo303):
richtig und mit 3 lagen Zeitungspapier verpacke ich bestimmt keinen Mixer. Ich habe den Mixer so eingepackt das man ihn ohne Karton hätte losschicken können

Das kam im Eingangspost anders rüber.

Wenn das so ist und man ja die entsprechenden Beweise hat, würde ich jetzt:
- Kommunikation mit dem Käufer einstellen
- Paypal-Konto leeren und nie wieder nutzen



Zitat (von Largo303):
Zu mal der Käufer auch keinen Transportschaden gemeldet hat

Doch, bei Dir (zumindest einen angeblichen)


genau das habe ich bereits getan auf dem Konto sind noch 8 Euro juckt mich aber nicht, ich habe dem Käufer nicht mehr geantwortet. Beweise habe ich Fotos sowohl auch einen Zeugen der beim einpacken dabei war, ich habe vorher das Gerät
auch nochmal getestet und es funktionierte einwandfrei. Ich habe 400 positive Bewertungen bei ebay und es nicht nötig Leute über das Ohr zu hauen !!!

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Largo303
#9

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Sofern Sie hier wie beschrieben belegen können, dass der Mixer ordnungsgemäß verpackt wurde und im zugesicherten Zustand versendet wurde, haben Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten erfüllt und können auf Einhaltung des Kaufvertrages pochen. Der Käufer müsste das Vorliegen eines Mangels bei Kauf nachweisen, dies dürfte nicht gelingen.

Nach Ihren Angaben dürfte es ebenso wenig gelingen, das Vorliegen eines Schadens, welcher durch unsachgemäße Verpackung verursacht wurde, nachzuweisen.

Eine Entscheidung von Paypal steht einer gerichtlichen Entscheidung nicht gleich und hat keine entsprechende rechtlich bindende Wirkung.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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