DSL 365 statt DSL 16000

18. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Olli86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
DSL 365 statt DSL 16000

Hallo,

ich bin zur Zeit beim Internetanbieter 1&1, nun möchte ich den bestehenden Vertrag "Ausserordentlich" Kündigen.

Folgender Sachverhalt:

Vor ca. 15 Monaten wurde in unserem Dorf das Internet von DSL 365 auf DSL 16000 ausgebaut, somit bestellte ich also bei meinem Internet Anbieter die "1&1 Doppel-FLAT 16000".
(Mein Bruder, 1 Zimmer unter mir, bestellte Zeitgleich bei der Telekom und hatte sein Internet nach 2 Wochen.)

Ich musste 3 Wochen später leider ins Ausland und überlies den rest meiner Familie, also das anschließen der Hardware, die eingabe der Daten in den Router etc.

Leider ist mein Vater nicht der versierteste auf dem Gebiet des Internets, somit hat er nie bemerkt, das die Internetgeschwindigkeit !viel! zu gering ist, für den Vertrag den ich eigentlich abgeschlossen habe.

Als ich nun vor 1 Monat wieder nach hause kam, stellt ich das als erstes fest und rief natürlich sofort bei 1und1 an.
Die sagten mir, das es daran liegt, das nur das DSL ausgebaut wurde und nicht das Telefonnetz, somit bräuchte ich, um DSL 16000 zu erhalten einen 1und1 Komplettanschluss.
Diesen bestellte ich nun also auch vor ca. 3 Wochen bei 1und1, der Vertag hat den Namen "1&1 Doppel-FLAT 16000 Regio R".

Vor einer Woche erhielt ich einen Brief mit folgender Überschrift.: " Ihr 1&1 Komplettanschluss - Umstellung nicht möglich".

Am selben Tag rief ich dann natürlich bei 1und1 an um zu hinterfragen was los sei. Nach ein paar kurzen Gesprächen mit drei verschiedenen Mitarbeitern, kam dann heraus das die Telekom den Port einfach nicht frei geben will.

Ich erklärte dem Mitarbeiter also, das ich einen Internetanschluss mit einer so langsamen Verbindung, erstens nicht gewollt, zweitens nicht bezahlt und drittens, im Jahr 2013 einfach nicht gebrauchen kann.

Der Mitarbeiter zeigte auch gleich Verständnis für den Sachverhalt und sagte er storniere den letzteren Auftrag sodass ich wieder bei meinem anderen also dem "1&1 Doppel-FLAT 16000" lande.

Daraufhin wendete ich natürlich ein, das auch dieser Vertrag, das gleiche in Grün sei... worauf er wiederum sagte ich müsse mich dafür dann schriftlich an 1und1 wenden. Das kam mir relativ komisch vor, denn den einen kann er telefonisch Kündigen, aber um ganz mit 1und1 zu brechen muss es über Schriftverkehr gehen.

Der Mitarbeiter meinte nun er sendet mir die Bestätigung der Kündigung an meine E-Mailadresse. Dennoch ist bis heute natürlich noch nichts angekommen.


Meine Fragen wären nun:

1. Ist es rechtens mir einen neuen Vertrag anzudrehen und wenn das "offensichtlich" nicht klappt, mich einfach wieder in einen alten zurück zu schmeißen?

2. Ist der Vertrag nicht sowieso schon längst nichtig, weil 1und1 mit einer Bereitstellung von max. DSL 365 mir von vornherein keinen DSL 16000 Vertrag hätte anbieten dürfen?

3. Was genau muss ich in einem Schreiben für eine Ausserodentliche Kündigung angeben, -Nachbesserungsfrist? etc.

4. Soll ich mir nicht gleich einen Anwalt nehmen, um Zeit/Geld und Nerven zu sparen, oder soll ich es erst einmal alleine versuchen?


Entschuldigung für den langen Text, ich hoffe jedoch es erbarmt sich jmd. und kann mir in dieser Angelegenheit weiter helfen.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Willkommen in der Welt der Call-Center. Die versprechen und erzählen immer reichlich viel Unsinn, nur um Geld zu verdienen.
Ein Schreiben kann man zunächs selbst aufsetzen. Eine Woche Frist setzen, die Leistung wie vertraglich vereinbart zu liefern. Ankündigen dass man ansonsten fristlos kündigt, sich bei der Bundesnetzagentur beschwert und ggf. zuviel gezahlte Gebühren zurückverlangt. Auf dem Ohr sind sie dann auch nicht taub.

Falls doch, telefonierst du mal mit der Bundesnetzagentur. Dann könnte Schwung in die Sache kommen. Ansonsten hilft evtl. wirklich nur ein Anwalt.

Achja. Ich behaupte zwar, versiert zu sein, jedes Detail kenne ich nicht. Dennoch klingt folgendes für mich reichlich schräg:

quote:
Die sagten mir, das es daran liegt, das nur das DSL ausgebaut wurde und nicht das Telefonnetz, somit bräuchte ich, um DSL 16000 zu erhalten einen 1und1 Komplettanschluss.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

Fragt sich nur was berechnet wird. 16k sind sicher umberechtigt. Wird allerdings die kleinste DSL-Stufe berechnet, dann ist das kaufmännisch korrekt. Ist eine Zusage einer 16k-Leitung nachweisbar?

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" "

-- Editiert § § am 18.02.2013 09:19

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sicherlich richtig, diese Frage zu stellen, also ob eine Zusage nachweisbar ist (eine Auftragsbestätigung o.ä. ohne Angabe der Drosselung).
So weit würde ich aber gar nicht gehen. Meiner Meinung nach ist es technisch möglich, den Vertrag einzuhalten, sonst hätten sie doch nicht auf den Komplettanschluss verwiesen. DSL wird auf anderen Bereichen übertragen als Standard-Telefon. Insofern aus meiner Sicht technischer Unfug auf einen Komplettanschluss oder ähnliches zu verweisen.



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-- Editiert mepeisen am 18.02.2013 10:01

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#4
 Von 
Olli86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten erst einmal...

@Mepeisen:

Das war der genaue Wortlaut der 1und1 Techniker...
Im nachhinein, natürlich vollkommener Mumpitz und einfach nur eine weitere Masche gewesen um mich bei der Stange zu halten / Mich als Zahler nicht zu verlieren.

Denn wie beim ersten als auch beim zweiten Vertrag war
es beides mal die Telekom die einfach gesagt hat, "Nein, wir geben keinen Port/Anschluss für euch für diesen Kunden raus".

Die Umstellung des DSL's in unserem Dorf besteht jetzt seit 15 Monaten, vllt. will/hat die Telekom ja das Recht für 24 Monate erstmal den ganzen Kuchen für sich einzustreichen...

@ § §:

Berechnet wird der Vertrag "1&1 Surf & Phone 16.000"
mit nem Bandbreitennachlass von 5 Euro.. womit ich also noch immer 24,99€ zahle. So habe ich das aber nie gewollt/bestätigt.

Zur Frage der Nachweisbarkeit...

Ich habe mit der Dame von der Vertragsabteilung einen Vertrag auf Tonband aufgezeichnet. Die Frau prasselte ca 3 Minuten einen Text herunter... ich denk mal Standartverfahren.

Nachweisbar ist es denke ich schon, denn ich habe ja einen Bestellt... Mit vollem Zugang ohne Einschränkungen.

Technisch gesehen, ist eine Nutzung von DSL 16000 vollkommen möglich... Mein Bruder unter mir surft ja bereits mit der Telekom fast 1 1/2 Jahre damit.

Mich regt einfach nur auf, das 1und1 Sachen verkauft, die sie gar nicht verkaufen können, weil die Telekom dort noch ein Wort mitzureden hat und sich halt einfach querstellt.



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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

einen kleinen "Haken" an der ganzen Sache wird es wohl evtl geben.

Den Vertrag mit dem 16000er DSL solltest du dir nochmals genau ansehen, dort wird sicherlich keine Mindestgeschwindigkeit oder dergleichen angegeben sein, sondern, dass der Anschluss Vertraglich zwar die Möglichkeit gibt bis zu 16000 zu kommen, aber die tatsächliche Geschwindigkeit darunter sein kann...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist soweit richtig, ändert aber nichts daran, dass man für eine Bandbreite von knapp über ISDN mit nur 5 € Ermäßigung ziemlich lächerlich bedient ist. Das sind ja nur gerade mal 1-3% der versprochenen und augenscheinlich technisch möglichen Bandbreite.

Eine Alternative: Man könnte mal die Telekom anrufen, nachfragen, ggf. mit einem Techniker verbinden lassen und schauen, inwieweit sie einem zeitnah eine DSL-Lösung präsentieren können.
Dann fristlos bei 1und1 kündigen wegen Nicht-Erfüllung des Vertrages und zur Konkurrenz. Sollen sich 1und1 und Telekom über die Bundesnetzagentur streiten. Dass solche Streits auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden, da sollte man sich wehren.

Meine Meinung. Wir reden heir ja nicht von DSL 6000er oder einer Drosslung wegen Dämpfung der Leitung. Wir reden von einer Drosslung auf sogar noch weit weniger, was bei Verbrauch von auf Volumen begrenzter Tarife möglich sein soll (1000er).

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Olli86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein kleiner "Haken" wäre für mich persönlich eine Leistungsdämpfung, aber ein Komplettes nichtzustandekommen des Vertrags weil er, "von 1und1 bestätigt, technisch nicht möglich ist, ist doch etwas anderes.

Desweiteren hab ich die zugesprochene und im Vertrag vereinbarte Hardware auch nie zugestellt bekommen.

Habe bei 1und1 gerade noch einmal angerufen weil ich noch immer keinen Kündigungsbescheid erhalten habe, der Mitarbeiter hat mich auch schnell abgewimmelt mit "Muss rücksprache mit Kollegen halten, wir rufen sie zurück".

Ich denke ich setze heute Abend mal ein Kündigungsschreibn auf. Was sollte das alles beinhalten?

Fristlose Kündigung wegen nichteinhaltung der Vertragsvereinbarungen? Wie lange Nachbesserungsfrist geben? Einschreiben?

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Olli86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Kleiner Nachtrag:

Ist das Hier nicht genau der gleiche Fall wie bei meinem Problem?

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das kommt darauf an was beweisbar ist. Wurde eine bindende Bestellung einer 6-16k-Leitung vereinbart oder 0-6k ??? Daher würde ich nie im Leben einen telefonischen Vertrag abschliessen. Selbst beim selben Gericht könnten die Unterlagen jeweils anders bewertet werden. Das merkt man auch schon in den Antworten hier. Jedenfalls darf nur 6k berechnet werden. Haben die Westerwälder Räuber jedoch eine 16k-Leitung schriftlich bestätigt, dann hat man wieder was in der Hand :grins:
Ob die aber so dummm waren, die sind eher geschickt und verschlagen.

quote:
Technisch gesehen, ist eine Nutzung von DSL 16000 vollkommen möglich... Mein Bruder unter mir surft ja bereits mit der Telekom fast 1 1/2 Jahre damit

Hat nichts zu sagen, wenn es tatsächlich ein Portproblem ist. Das verschwindet aber bestimmt, wenn man den Telekomikern einen Auftrag erteilt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Mr.Cool. Der zweite Leitsatz ist aber diesbezüglich interessant. Ob man nun schon bei der Hälfte (6000 vs. 3000) von einer Pflichtverletzung sprechen muss, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt... Bei 2% sollte sie meiner Meinung nach aber erreicht sein.
Probleme dürfte nur die 5€ Ermäßigung machen, denn man hat zwar den Vertrag bestätigt bekommen 8sieht man auch anhand der Rechnungen) aber man kriegt ja auch eine Ermäßigung, auch wenn die verglichen mit der tatsächlichen Bandbreite lächerlich gering ist.

Dass das Portproblem verschwinden, wenn man der Telekom einen Auftrag erteilt, das denke ich auch. Das sollen aber 1und1 und Telekom unter sich bzw. über die Bundesnetzagentur ausmachen.
Leider wälzen die Großen hier solche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kunden ab.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#11
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Ja da ist wohl etwas schief gelaufen bei Vertragsabschluß.
Wurde denn schon der alte Anschluß (telekom) selbst gekündigt? Das ist die 1. Voraussetzung um einen Komplettanschluß eines Drittanbieters in vollem Umfang nutzen zu können.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Bei 2% sollte sie meiner Meinung nach aber erreicht sein.
Das nicht überall in D volle 16k gehen, ist aber auch klar. Daher verfälscht die 2%-Angabe. Und ... nicht nur AGB sind entscheidend. Wenn in einem Formular (oder vorgelesener Text) eine explizite Zustimmung im Einzelfall für niedrigere Bandbreite gegeben wird und keine Zusage für eine Mindestbandbreite vorliegt, dann wird es schwer vor Gericht. Ich gehe dabei eher vom worst-case aus, solange der TE keine anderen Fakten liefert.
Hier ist fast von Vorteil, das die 0,365 Mbit eigentlich für alles untauglich sind. Da wird kein VoIP mit 2 Kanälen und Surfen drauf laufen. Also sollte auch 1-1 so schlau sein den Kunden zu entlassen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#13
 Von 
Olli86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Telefonanschluss wurde von 1und1 bei der Telekom gekündigt, nach Ablauf des Vertrags bei der Telekom möchte ich aber einmal wissen wie dann mein Telefon noch gehen soll, denn das VoIP kann ja nicht geschaltet werden.

Ich dachte derelei Verträge seien "genormt" und nicht von
Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, sodass klare rechtliche Regeln dort herrschen.

Einen Vertrag selber hab ich auch nie bekommen. Ich dachte
es sei gang und gäbe einen Internetvertrag "verbal" aufzusetzen, jetzt weiß ich es wohl besser. Von einer mindest Bandbreite oder niedrigeren Bandbreite war nie die Rede.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Von einer mindest Bandbreite oder niedrigeren Bandbreite war nie die Rede.
Und genau das ist die Schwäche im Vorgang.
quote:
Der Telefonanschluss wurde von 1und1 bei der Telekom gekündigt,
Dürfte eigentlich nicht geschehen sein, da das erst bei Komplettanschluss notwendig wird.

Was ist zu tun? Um mit möglichst wenig nervlichen Schäden aus der Sache rauszukommen ist folgendes Standardvorgehen zu empfehlen: Brief per Einschreiben mit folgenden Punkten
1. Reklamieren im Stil "... Auftrag nur erteilt unter Voraussetzung 16k...". Argument dafür auch die Annahme des Komplettanschlusses! Einer evtl. Kündigung des Festnetzanschlusses widersprechen.
2. Frist setzen von 14 Tagen zur Erfüllung der vollen Leistung oder zumindest >70% von 16k und Kündigung wegen Nichterfüllung ankündigen.

Nach Fristablauf ohne vernünftige Lösung gibt es 2 Möglichkeiten: klein beigeben und ärgern oder
3. Außerordentliche (fristlose) Kündigung aussprechen (Einschreiben!)
In der Zwischenzeit mit dem nächsten Telekomshop reden wegen DSL-Schaltung und 16k, damit das dann schnell geht. Nach fristloser Kündigung kann T..kom nämlich sofort umklemmen, denn der Telefonanschluß ist in deren Hand :grins:
Wenn 1-1 nicht einsichtig ist, meint meine Kristallkugel das es mächtigen Streß gibt mit Rechtsanwalt und Inkasso gibt. Ich wage keine klare Empfehlung, da ich weder die aktuellen Vertragsformulare oder Leistungsbeschreibungen kenne und der Vertragsschluß telefonisch erfolgte. Auch wenn keine versprochene Hardware kam ist das ein Vertragsmangel, der zu beanstanden ist.

Nachtrag: Verfügbarkeitsangaben bei 1&1 im Web prüfen -kann auch helfen


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 19.02.2013 14:22

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#15
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Der Telefonanschluss wurde von 1und1 bei der Telekom gekündigt, nach Ablauf des Vertrags bei der Telekom möchte ich aber einmal wissen wie dann mein Telefon noch gehen soll, denn das VoIP kann ja nicht geschaltet werden.

Da fehlen Ihnen anscheinend ausreichende Informationen vom neuen ( 1&1) Anbieter.;)
Das freischalten des Portes kann einige Woche dauern. Bei mir waren es fast 8 Wochen. Bis dahin können sie natürlich über den Telekomanschluß weiter (nur)telefonieren und die Rechnung mit denen begleichen.
Ab Freischaltung sind Sie endgültig weg von der Telekom.
1&1 bietet für die Überbrückungszeit eine Kostenlose
Karte ( Vertragsbestandteil?!)an mit der Sie Via "Funk" ins Internet können ein Internetstick ist natürlich Voraussetzung. Desweiteren könnten kosten auf Sie zukommen wenn 1&1 (um die 2 Euros im Monat) in Ihrem Gebiet(Ort) die Leitung gar nicht "voll" nutzen kann/darf weil die Telekom einfach "nein nur mit löhnen" sagt.
Internettelefonie VoiP...
hat mit der Festnetztelefonie nix zu tun.





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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da bereits DSL unterirdisch geschaltet ist möchte 1-1 weitere Kosten vermeiden und die Kunden auf der geschalteten Lösung weiter laufen lassen, denn sonst kostet das deren Geld. Daher auch den bösen Brief mit Anmahnung der vollen Leistung, denn sonst passiert definitiv nichts.
Wer als Neukunde ankommt und noch keine Leitung hat, wird etwas besser hofiert.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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