DSL Rechnung von 6 Monaten zahlen...

8. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Freehawk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DSL Rechnung von 6 Monaten zahlen...

Hallo! Ich bin im Okt. letzen Jahres umgezogen, habe meinen T-ISDN/DSL Flat Anschluß umgemeldet (100€ bezahlt) und der Telekom ein Lastschriftverfahren gewährt. Jetzt hat die Telekom seit Okt.2003 keine DSL Flat Gebühr abgebucht, auch nicht auf den Rechnungen auftauchen lassen. Gestern kam die Rechnung über 322€ mit den DSL Gebühren der letzten 6 Monate.
Frage: Hat die Telekom das Recht, diesen Betrag komplett auf einmal Abzubuchen? Oder dürfen diese Beträge überhaupt noch gebucht werden?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Volkerk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,, Sie müssen zahlen. Die deutsche Telekom hat eine Leistung erbracht. Hat es bei Ihnen keine Verwunderung ausgelöst, monatelang nichts zu zahlen? Hier wäre eine Rückfrage an die Telekom angebracht gewesen.

-- Editiert von volkerk am 08.06.2004 21:29:19

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#2
 Von 
Freehawk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, bei der Telekom verwundert mich nix mehr. Ich habe das Lastschriftverfahren gewählt, damit ich weniger Stress mit den Rechnungen habe. Daher habe ich die Rechnungen nur "überflogen", und nix bemerkt.

->> Angenommen! Ich vermiete eine Garage für 20€ im monat und bekomme von dem Mieter das Einverständnis zur Lastschrift, buche aber dann aus einem Grund nicht ab. Dann würde der Mieter mir auch sagen "Pech gehabt!!"

Besonders dreist ist es dann die komplette Summe für 6 Monate abzubuchen. Man könnte ja auch einfach 6 Monate lang die DSL Gebühr doppelt berechnen, oder?

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#3
 Von 
Volkerk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, bei dem Unternehmen ist alles möglich (leider). Trotzdem schützt eine erteilte Lastschriftermächtigung nicht vor der Zahlungspflicht, auch wenn die Beträge nicht eingezogen worden sind. Die Erfahrung zeigt, zahlen und Ärger vermeide. Ansonsten stehen Sie schnell ohne Telefonanschluss dar.

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#4
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

Immerhin gibt es ja gesetzliche Verjährungsfristen, die gelten auch für DSL-Gebühren ;)

Das einzige, was in Gerichtsurteilen zu dem Thema herauskam, war, dass wenn man darum bittet, die Telekom eine Ratenzahlung gewähren muss/sollte/dies auf Nachfrage auch so handhabt...

Grüssle
S.

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#5
 Von 
Jur-Man
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal was von Mitwirkungspflicht gehört?!

Grüße JurMan

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