DSL-Vertrag fristlos kündigen wg. Mängeln

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
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Schüler
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DSL-Vertrag fristlos kündigen wg. Mängeln

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage bezüglich der fristlosen Kündigung eines DSL-Anschlusses inkl. IPTV.
Seit ca. 11/2014 treten Störungen auf, welche insbesondere beim "TV-Genuss" deutlich werden: die Datenübertragungsrate sinkt ab, bis teilweise auf "0", dadurch ruckelt es dann im TV bzw. bei Aufnahmen auf den Festplattenrekorder sind dann Unterbrechungen sichtbar, der Ton ist um mehrere Sekunden unsynchron, teilweise bleibt das Bild komplett schwarz und er lässt sich erst nach einem kompletten Neustart (welcher 2-3 Minuten dauert) wieder dazu bewegen, ein Bild anzuzeigen.
Dieser Umstand wurde zunächst telefonisch der Hotline mitgeteilt - es gab dazu nicht mal eine Reaktion.
Dann wurde Ende Januar per Einschreiben die Kündigung (zunächst die fristgerechte Kündigung zum November 2015) ausgesprochen und die Fehler benannt mit der Forderung, diese bis Ende Februar zu beheben.
Es meldete sich daraufhin ein Service-Mitarbeiter am Telefon. Das Problem konnte aber nach wie vor nicht behoben werden.
Daraufhin wurde erneut versucht, am Telefon eine Lösung herbei zu führen. Aber auch dieser Versuch scheiterte, so dass nun Ende März die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde (per Einschreiben).
Bislang reagiert der Anbieter aber nicht auf das Schreiben. Weder der Eingang wurde bestätigt, noch wurde in irgendeiner Form dazu Stellung genommen.
Nun die Frage: wie geht man weiter vor? Zahlung einstellen? Im letzten Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass man die Lastschrifteinzugsermächtigung entzieht. Was tut man, wenn nun doch etwas eingezogen wird?
Habe ein wenig "Sorge", dass hier der Anbieter am "längeren Hebel" sitzt, indem er bei solchen Angelegenheiten ggfls. dies negativ in der Schufa vermerkt.
Wäre für ein paar Tipps dankbar!

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15 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat:
teilweise bleibt das Bild komplett schwarz und er lässt sich erst nach einem kompletten Neustart (welcher 2-3 Minuten dauert) wieder dazu bewegen, ein Bild anzuzeigen.

Wem gehört die Hardware?

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

"am Telefon eine Lösung herbei zu führen. Aber auch dieser Versuch scheiterte, so dass nun Ende März die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde (per Einschreiben)."
Im Prinzip ist das so alles korrekt. Besser wäre evtl. noch eine vorherige Fristsetzung zur Behebung der Mängel gewesen. Mit Entzug der Einzugsermächtigung darf der Anbieter nicht mehr abbuchen. Trotzdem empfehle ich besonnenes Verhalten, da vermutlich Internet & Telefon noch weiter genutzt werden. Also besteht zumindest teilweise ein Vergütungsanspruch. Ist es wirklich die Leitung, die nicht die vertraglich vereinbarte Leistung bringt? Nicht das ein Fehler in einer privaten Hardware die Ursache ist.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Daher ja auch meine Frage wem die Hardware gehört ;) , denn nach einem Neustart scheint ja alles in Ordnung zu sein.

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#4
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Die Hardware (Router mit integriertem DSL-Modem, IPTV-Empfangsgerät) gehören dem Anbieter und sind mir für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt.
Die Geräte sind alle mit den mitgelieferten Leitungen direkt an der TAE-Dose angeschlossen.
Wenn man div. Speedtests durchführt oder mit kostenfreier Software (z.B. Netspeed Monitor) die Geschwindigkeit beim Streaming (z.B. Youtube) verfolgt, so fällt einem das direkt auf: manchmal läuft es problemlos über mehrere Minuten, und dann bricht plötzlich die Geschwindigkeit ein.
Dies ist sowohl beim IPTV so (mit den dann beschriebenen Fehlern) als auch beim per LAN direkt am Router angeschlossenen PC sowie dem per WLAN verbundenen Laptop.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hört sich soweit gut an.
Insbesondere durch IPTV muss der Anbieter auch eine ausreichende Bandbreite zur Verfügung stellen. Vielleicht mal in Düsseldorf anrufen was mit der Kündigung ist.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Das "Problem" ist halt, dass die Bandbreite im "Durchschnitt" ja eigentlich da ist - nur zwischendurch bricht sie halt ein, und 1Mbit/s ist für IPTV halt zu wenig, dementsprechend dann halt die Störungen.
Wie sieht es juristisch nun aus: hätte ich zwei "Nachbesserungsversuche" schriftlich einfordern müssen? Oder hat die eine Frist gereicht? Und wie geht es jetzt weiter, wenn keine Reaktion erfolgt? Muss ich mich aus dem Vertrag "klagen"?

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Meine Kristallkugel ist gerade zum magischen Aufpolieren....

Spaß beiseite - das wirst Du aus der Reaktion des Anbieters erkennen wie es weitergeht. Daher mein Tipp telefonisch sondieren was los ist. Die einmalige(!!) Fristsetzung kann man über den Vorlauf und den hoffentlich nachweisbaren Supportkontakt wegdiskutieren. Geschwindigkeitstest würde ich anfertigen und als Beleg speichern. Der Provider wird schon irgendwie reagieren - spätestens nach der Rückbuchung.
Wie soll es eigentlich weitergehen? Besserer Anbieter verfügbar? Portierung gewünscht?

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#8
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Tja, wie es weitergeht wäre dann die nächste Frage: wenn es am Kabel oder der Technik (DSLAM o.ä.) liegt, befürchte ich ja, dass es bei einem Anbieter, welcher auf die gleiche Technik "vertraut", dann ähnliche Probleme gibt.
Alternativ wäre ein Wechsel zu einem Kabelnetzanbieter, welcher aber auch diverse Nachteile (Stichwort "DS-Lite") mit sich bringt.
Der "Vorlauf" ist u.a. durch das Telefonprotokoll (im Router gespeichert) und auch durch E-Mails "belegbar".

Danke aber erstmal für eure Einschätzungen!

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Autsch, bitte keine unerlaubten Mitschnitte als Beweis anführen ...

Wenn Kabel D verfügbar ist, ist doch klar welches Angebot erfolgt. Wie erwähnt - ins Kundenportal schauen, Hotline kontaktieren etc. um einen Eindruck zu bekommen wie der Anbieter reagiert. Aktiv rausklagen muss man sich nicht, es sei denn man will die Rufnr. behalten, denn dann sitzt der Anbieter am längeren Hebel.

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#10
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Nein, natürlich habe ich keine Mitschnitte. Aber Rufnummer, Datum und Anrufdauer gehen ja daraus hervor - man kann also belegen, wann man mit der Hotline gesprochen hat und das Problem geschildert hat. Zudem habe ich noch zahlreiche E-Mails von und an den Support.
Hier ist als Kabelanbieter Unitymedia vertreten, nicht die VF-Tochter.

Die Rufnummer wäre mir egal, da ich diese eh erst seit 16 Monaten "besitze".

Wenn der jetzige Anbieter stur bleibt, und ich zu einem anderen DSL-Anbieter wechseln würde - welche Möglichkeiten hätte ich dann, die Leitung "frei" zu bekommen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anbieter das untereinander klären?!

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn die letzte Meile "schlecht" ist, wird es bei anderen Anbietern auf ADSL2+ nicht viel besser sein. Daher bleibt nur VDSL oder Kabel als Alternative und dann ist der alte Anschluß egal. UM ist nicht übel, da man oft die ersten 12 Monate ohne GG bleibt bei Wechslern.
Aufpassen, das VF nicht schnell auf VDSL umschaltet und damit die Probleme weg sind.

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#12
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Ja, das ist ja eben meine Befürchtung. Bei Unitymedia hätte ich schon längst "unterschrieben" (gerade wegen den Freimonaten, denn regulärer Kündigungstermin für DSL ist im November 2015), aber ich nutze einige Dienste, bei welchen die Geräte aus dem Internet erreichbar sein müssen (z.B. Haussteuerung/-automatisierung), und das ist mit der DS-Lite Technik, welche von UM verwendet wird, leider nicht möglich.

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Doch, dafür gibt es Lösungen ...

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#14
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Aufpassen, das VF nicht schnell auf VDSL umschaltet und damit die Probleme weg sind.


Wenn am Standort des TE kein VDSL verfügbar ist, kann VF auch nicht umstellen. Und eine Umstellung z.B. von ADSL 6000 auf VDSL 6000 wäre sicher auch nicht der Heilsbringer. ;-)

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#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da VDSL meist über Outdoor und nicht über Vst geschaltet wird, sind die Verbindungen stabiler und ein gedrosseltes VDSL6000 in jedem Fall einem ADL6000 überlegen. Ob VF jedoch Zugang zu einem evtl. vorhandenen VDSL (resale) ist aber auch unklar.

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