Hallo,
ich habe ja schon einige Zeit herumrecherchiert...
möchte ein Autor seine eigenen Bücher (selfpublisher) auf seiner Website verkaufen, muss er ein Gewerbe anmelden. Das lohnt sich ja oftmals nicht, es sei denn er verkauft mehr als ... 50 Bücher im Monat ?
Verkauft er Bücher bei Lesungen, darf er dies auch ohne Gewerbeanmeldung, weil die Lesung ja zeitlich begrenzt ist und der Buchverkauf nach der Lesung nicht weiter erfolgt.
Das würde doch aber auch heißen, wenn der Autor Online und nicht regelmäßig (alle zwei oder drei Monate mal) selbst geschriebenen Bücher zum Verkauf anbietet, müsste das doch in Ordnung sein auch ohne dass er eine Verpackungslizenz o.ä. haben muss!
Da die Bücher ggf signieren würden, wäre er sogar von der Buchpreisbindung enthoben, (ob das Sinn macht ist sicher eine andere Frage ...).
Um die "Nicht Gewerbsmäßigkeit" zu betonen wäre der Shop (Abverkauf meiner Bücher für 14 Tage) also nur temporär freizuschalten, bzw dürfte das Angebot nur per Email eingeblendet werden.
Ist die Einschätzung eher richtig oder eher falsch?
Ich bin auf eure Meinungen gespannt!
-- Editiert von freier_Autor am 01.05.2020 17:21
Darf ein Autor seine eigenen Bücher über seine Website verkaufen?
1. Mai 2020
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Frage vom 1. Mai 2020 | 17:17
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 44x hilfreich)
Darf ein Autor seine eigenen Bücher über seine Website verkaufen?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2020 | 23:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119642 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatmöchte ein Autor seine eigenen Bücher (selfpublisher) auf seiner Website verkaufen, muss er ein Gewerbe anmelden. :
Das wäre mir neu, ich kenne es nur so das er das im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit machen darf.
ZitatDas lohnt sich ja oftmals nicht, :
Warum ist man dieser Meinung?
ZitatUm die "Nicht Gewerbsmäßigkeit" zu betonen wäre der Shop (Abverkauf meiner Bücher für 14 Tage) also nur temporär freizuschalten, :
Das temporäre freischalten wäre da aber kein Kriterium.
#2
Antwort vom 16. Mai 2020 | 06:44
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 44x hilfreich)
Danke dann darf man das also auf seiner website aber braucht keine verpackungslizenz?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Mai 2020 | 09:42
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Wenn man die Bücher in einer Verpackung versendet, braucht man eine Verpackungslizenz.
Das hat aber mit dem Gewerbe nichts zu tun.
#4
Antwort vom 16. Mai 2020 | 11:11
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 44x hilfreich)
ja dann istnur die Frage ob eine Versandttasche schon als Verpackung zählt. Wenn ich dauerhaft auf der Website einen Versand meiner Bücher anbiete und nur ab und an ein Buch verkaufe lohnt eine Lizenznicht. Ab wann brauche ichch diese also?
#5
Antwort vom 16. Mai 2020 | 13:35
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
ZitatDas würde doch aber auch heißen, wenn der Autor Online und nicht regelmäßig (alle zwei oder drei Monate mal) :
alle zwei oder drei Monate ist regelmäßig. Weihnachten kommt auch nur einmal Jahr vor, findet aber ebenfalls nach einer Regel statt (das gilt übrigens auch für Ostern, bevor man nun mal zwei, mal drei Monate machen möchte)
Zitatja dann istnur die Frage ob eine Versandttasche schon als Verpackung zählt. Wenn ich dauerhaft auf der Website einen Versand meiner Bücher anbiete und nur ab und an ein Buch verkaufe lohnt eine Lizenznicht. Ab wann brauche ichch diese also? :
die Lizenz ist eine der günstigsten Sachen bei dem Vorhaben. Auch gibt es bereits lizenzierte Verpackungen zu kaufen. Ist m.W. rechtlich von manchen als nicht ganz perfekt angesehen, Probleme gab es m.E. aber keine.
#6
Antwort vom 16. Mai 2020 | 13:43
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
ich habe ja schon einige Zeit herumrecherchiert...
möchte ein Autor seine eigenen Bücher (selfpublisher) auf seiner Website verkaufen, muss er ein Gewerbe anmelden.
Nein, das muß er nicht.
Das Verlegen und Vertreiben von Büchern (etc.) im Selbstverlag durch den Autor (Urheber) ist kein Gewerbe.
Dabei ist es egal, ob der Autor seine eigenen Bücher über einen ensprechenden Dienstleister für "Self-Publisher" vertreibt oder direkt selbst vertreibt.
#7
Antwort vom 16. Mai 2020 | 13:44
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatDanke dann darf man das also auf seiner website aber braucht keine verpackungslizenz? :
Nein, die braucht man nicht, weil ein Briefumschlag keine "Verpackung" im rechtlichen Sinne ist.
#8
Antwort vom 16. Mai 2020 | 17:13
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Zitat:
Nein, die braucht man nicht, weil ein Briefumschlag keine "Verpackung" im rechtlichen Sinne ist.
Wäre mir neu, dass die Registrierungspflicht nach dem VerpackG (seit 1.1.2019) nicht entstünde.
Meiner Kenntnis nach ist der, der an Verbraucher liefert Registrierungspflichtig im Verpackungsregister. Freimengen gibt es keine.
Und Registrieren kann man sich nur mit einem entsprechend bestehenden Entsorgungsvertrag, welche so bei 50€/a (brutto) liegen (als Untergrenze).
Belege für eine andere Auffassung fände ich sehr interessant.
Grüße
#9
Antwort vom 16. Mai 2020 | 18:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119642 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatja dann istnur die Frage ob eine Versandttasche schon als Verpackung zählt. :
Tut sie.
Man kauft einfach bereits lizensierte Verpackungen wenn das Aufkommen gering ist.
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