Darf ein Autor seine eigenen Bücher über seine Website verkaufen?

1. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)
Darf ein Autor seine eigenen Bücher über seine Website verkaufen?

Hallo,
ich habe ja schon einige Zeit herumrecherchiert...
möchte ein Autor seine eigenen Bücher (selfpublisher) auf seiner Website verkaufen, muss er ein Gewerbe anmelden. Das lohnt sich ja oftmals nicht, es sei denn er verkauft mehr als ... 50 Bücher im Monat ?

Verkauft er Bücher bei Lesungen, darf er dies auch ohne Gewerbeanmeldung, weil die Lesung ja zeitlich begrenzt ist und der Buchverkauf nach der Lesung nicht weiter erfolgt.

Das würde doch aber auch heißen, wenn der Autor Online und nicht regelmäßig (alle zwei oder drei Monate mal) selbst geschriebenen Bücher zum Verkauf anbietet, müsste das doch in Ordnung sein auch ohne dass er eine Verpackungslizenz o.ä. haben muss!
Da die Bücher ggf signieren würden, wäre er sogar von der Buchpreisbindung enthoben, (ob das Sinn macht ist sicher eine andere Frage ...).
Um die "Nicht Gewerbsmäßigkeit" zu betonen wäre der Shop (Abverkauf meiner Bücher für 14 Tage) also nur temporär freizuschalten, bzw dürfte das Angebot nur per Email eingeblendet werden.
Ist die Einschätzung eher richtig oder eher falsch?
Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

-- Editiert von freier_Autor am 01.05.2020 17:21

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von freier_Autor):
möchte ein Autor seine eigenen Bücher (selfpublisher) auf seiner Website verkaufen, muss er ein Gewerbe anmelden.

Das wäre mir neu, ich kenne es nur so das er das im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit machen darf.



Zitat (von freier_Autor):
Das lohnt sich ja oftmals nicht,

Warum ist man dieser Meinung?



Zitat (von freier_Autor):
Um die "Nicht Gewerbsmäßigkeit" zu betonen wäre der Shop (Abverkauf meiner Bücher für 14 Tage) also nur temporär freizuschalten,

Das temporäre freischalten wäre da aber kein Kriterium.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)

Danke dann darf man das also auf seiner website aber braucht keine verpackungslizenz?

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wenn man die Bücher in einer Verpackung versendet, braucht man eine Verpackungslizenz.

Das hat aber mit dem Gewerbe nichts zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)

ja dann istnur die Frage ob eine Versandttasche schon als Verpackung zählt. Wenn ich dauerhaft auf der Website einen Versand meiner Bücher anbiete und nur ab und an ein Buch verkaufe lohnt eine Lizenznicht. Ab wann brauche ichch diese also?

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#5
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von freier_Autor):
Das würde doch aber auch heißen, wenn der Autor Online und nicht regelmäßig (alle zwei oder drei Monate mal)

alle zwei oder drei Monate ist regelmäßig. Weihnachten kommt auch nur einmal Jahr vor, findet aber ebenfalls nach einer Regel statt (das gilt übrigens auch für Ostern, bevor man nun mal zwei, mal drei Monate machen möchte)

Zitat (von freier_Autor):
ja dann istnur die Frage ob eine Versandttasche schon als Verpackung zählt. Wenn ich dauerhaft auf der Website einen Versand meiner Bücher anbiete und nur ab und an ein Buch verkaufe lohnt eine Lizenznicht. Ab wann brauche ichch diese also?

die Lizenz ist eine der günstigsten Sachen bei dem Vorhaben. Auch gibt es bereits lizenzierte Verpackungen zu kaufen. Ist m.W. rechtlich von manchen als nicht ganz perfekt angesehen, Probleme gab es m.E. aber keine.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von freier_Autor):

ich habe ja schon einige Zeit herumrecherchiert...
möchte ein Autor seine eigenen Bücher (selfpublisher) auf seiner Website verkaufen, muss er ein Gewerbe anmelden.

Nein, das muß er nicht.

Das Verlegen und Vertreiben von Büchern (etc.) im Selbstverlag durch den Autor (Urheber) ist kein Gewerbe.

Dabei ist es egal, ob der Autor seine eigenen Bücher über einen ensprechenden Dienstleister für "Self-Publisher" vertreibt oder direkt selbst vertreibt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von freier_Autor):
Danke dann darf man das also auf seiner website aber braucht keine verpackungslizenz?

Nein, die braucht man nicht, weil ein Briefumschlag keine "Verpackung" im rechtlichen Sinne ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von eh1960):

Nein, die braucht man nicht, weil ein Briefumschlag keine "Verpackung" im rechtlichen Sinne ist.


Wäre mir neu, dass die Registrierungspflicht nach dem VerpackG (seit 1.1.2019) nicht entstünde.
Meiner Kenntnis nach ist der, der an Verbraucher liefert Registrierungspflichtig im Verpackungsregister. Freimengen gibt es keine.
Und Registrieren kann man sich nur mit einem entsprechend bestehenden Entsorgungsvertrag, welche so bei 50€/a (brutto) liegen (als Untergrenze).

Belege für eine andere Auffassung fände ich sehr interessant.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von freier_Autor):
ja dann istnur die Frage ob eine Versandttasche schon als Verpackung zählt.

Tut sie.

Man kauft einfach bereits lizensierte Verpackungen wenn das Aufkommen gering ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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