Datenbank mit Produktpreisen anlegen (lassen)?

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
internet-ted
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Datenbank mit Produktpreisen anlegen (lassen)?

Hi,

ich habe mal eine Frage an die Experten hier .

Ich bin ja kein Rechtsexperte und kann halt nur im persönlichen Rahmen einigermaßen sicher sein nichts Dummes zu tun.
Beim Internetrecht hört es dann halt auf und ich würde nun folgendes wissen:

Ist es gestattet ein Produktpreisdatenbank aufzusetzen in dem man dann zb. eintragen lassen kann, was zb ein Hamburg in einer Fastfoodkette in Hamburg kostet, um diese dann mit einem Produktgleichen in München vergleichen zu können?

Also wenn man wissen möchte, was ein BigMac in Hamburg Innenstadt in einem bestimmten Lokal kostet und dann als Vergleich ein BigMac in München in einem Außenbezirk.

Darf man so etwas verwerten ohne gleich bei jedem einzelnem Lokal die Klinken zu putzen?

Wenn ich einkaufe, dann gebe ich auch den aktuellen Aktionspreis bei Mediamarkt meinem Kumpel weiter und so weiter, bei diesem weiss ich aber, dass es halt für persönliche Zwecke legal ist, bei dem zur Verfügungstellen der Daten an alle im Netz bin ich mir halt nicht sicher.

Und dazu kommt auch, dass die Daten dann zb. nicht immer von mir kommen können, sondern dann von Usern eingestellt werden sollen. Die Daten werden dann zwar geprüft oder halt durch mehrere gleiche Einträge verschiedenen User zum selben Produkt validiert, aber das endergebnis bleibt halt das Zur Verfügung stellen, wo man in der Nähe am günstigsten einen Burger essen kann.

Freue mich auf (hoffentlich positive) Antworten!

Grüße,

Euer Ted

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Preissuchmaschinen gibt es doch zuhauf, das ist per se nicht unzulässig.

Problematisch könnte es werden, wenn Sie wochenlang veröffentlichen "bei MacBlöd in Bonn kostet der PupsMac 2,50 EUR", während er schon lang 1,50 EUR kostet und dem MacBlöd dadurch haufenweise Kunden entgehen.

Deswegen sollte man ein gutes Aktualisierungssystem haben und den Nutzern deutlich mitteilen, auf welchen Tagesstand sich der jeweilige Preis bezieht.

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#2
 Von 
internet-ted
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

bei Geizhals und Co muss man doch als Firma, soweit ich weiss, sich direkt bei denen anmelden und denen die Erlaubnis geben die Daten zu nutzen und denen Zugang zu den Daten geben.

Bei der zweiten Anmekrung hast du natürlich Recht! :)

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#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> - "Am 29. April 2009 kostete ein Hamburger Y Euro" -
Das ist vielleicht keine (wahre) Tatsachenbehauptung: was ist mit "kosten" gemeint? Daß Hamburger zum Preis Y verbindlich angeboten wurden? Dies dürfte wohl nicht der Wahrheit entsprechen.

Und das von demjenigen, der im Supermarkt von verbindlichen Angeboten ausgeht? :-o

Und was sollte mit dem Satz verständigerweise sonst gemeint gewesen sein als die Tatsache, daß am 29.4.2009 ein Hamburger mit Y EUR (unverbindlich?) auf der Karte angeboten wurde?

Wir wollen doch keine Rabulistik betreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
internet-ted
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

danke erstmal für eure Antworten :) .
Ich find es gut, dass man das prinzipiel machen darf. Das man dann auf seine Wortwahl achten muss, wie man das präsentiert ist für mich auch klar, aber das kann man dann im laufe der Erstellung der Datenbank noch ändern und wieder mit euch Fachleuten klären.
Man will ja keine Falschaussage tätigen, dazu muss man nachvollziehen können, wann welcher Preis wo gewesen ist und es muss klar werden, dass dieser vll heute nicht mehr gilt.
Ich denke, dann wäre das in Ordnung.

Für mich war erstmal der erste Schritt wichtig zu wissen, ob man sowas überhaupt darf. Da das nun möglich ist kann ich das Projekt ja wenigstens malanfangen.

Danke sehr!

Ted

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#6
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Man will ja keine Falschaussage tätigen

Das kann man sowieso nur bei der Polizei oder vor Gericht. Sie meinen "man will ja nicht die Unwahrheit verbreiten".

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#8
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Es wäre aber keine subjektive Unwahrheit, die Unterlassungsansprüche von McDoof auslösen würde, nur weil diese in Wahrheit (wesentlich) geringere Preise als die gegenüber jedermann ausgewiesenen Preise verlangt bzw. bekommen hätten.

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