Datenschutz - Werbung

1. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
GBHajda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz - Werbung

Hallo!
Frage an die Datenschutzspezialisten: wenn eine Agentur im Auftrag einer Firma Veranstaltungen durchführt, für die sich Teilnehmer anmelden müssen um später ein Zertifikat über das dort gelernte zu erhalten, dient die Erfassung und Nutzung der Daten dieser Teilnehmer ja dem Zweck der Durchführung der Veranstaltung und dem Erhalt des Zertifikats. Mal angenommen, die beauftragende Firma möchte nun gerne wissen, welche Teilnehmer denn da waren um ihnen weitere Werbung zukommen zu lassen - darf die Agentur die Teilnehmeradressen weitergeben? Zum ursprünglichen Zweck zu dem die Daten erfasst wurden gehört das sicher nicht. Aber ist das gedeckt durch die erlaubte Weitergabe von listenmäßig zusamengefassten Adressdaten zum Zwecke der Werbung, wobei das eine freie Merkmal eben die Zugehörigkeit zu der Personengruppe ist, die auf der Veranstaltung war (§28 BDSG , Absatz 3)? Was könnten schutzwürdige Interessen der Betroffenen sein, die dagegen sprechen?

Ich würde mich freuen, hier einen Tipp zu bekommen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo

Ich hoffe ich habe das richtig verstanden.
Firma A: Bietet "verkauft" oder bietet Seminare an. Firma B führt diese durch.
Durch Firma B erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Ist das so richtig?

Nun meine Frage: Kostet das Seminar etwas und wenn ja, wer bekommt das Geld? Firma A oder Firma B?
Gemäß dem Falle, Firma A bekommt das Geld:
Dann müssen die Daten von Firma B an Firma A zwecks der Abrechnung übermittelt werden. Das wäre zulässig.

Gemäß dem Falle, Firma B bekommt das Geld:
Dann darf Firma B keine Daten an Firma A übermitteln, da diese keinerlei Daten zu Abrechnungszwecken benötigen. Es sei denn, bei der Seminar- oder Veranstaltungsanmeldung gibt es eine Klausel die besagt, dass Firma B Daten an Firma A übermitteln darf, bzw. Sie sich damit einverstanden erklären.

Gemäß dem Falle, das Seminar ist kostenlos:
Fall 1:
Tritt Firma B in eigener Regie auf, dürfen keine Daten an Firma A übermittelt werden.

Fall 2:
Firma B ist die ausführende Partei und Firma A der Veranstalter. In diesem Falle dürfen Daten weitergeleitet werden.


Es wäre auch interessant zu erfahren, zu welcher Firma Sie als erstes Kontakt aufgenommen haben.

Allgemeines zur Versendung von Werbung:
Bestand in irgendeiner Weise schon mal Kontakt mit einer Firma (das Sie die Firma kontaktiert haben und Ihre Daten hinterlassen haben oder das die Firma sich an Sie, z.B. telefonisch gewandt hat), reicht das schon aus, um den jenigen mit Werbung zu bedienen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

MFG
Schranzi

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