Datenschutzbestimmungen eines Datingportals

14. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)
Datenschutzbestimmungen eines Datingportals

Hallo,

mich würde interessieren, ob der Absatz

"Neu ist Teil der Match Group Unternehmensfamilie, die zum Zeitpunkt dieser Datenschutzbestimmungen Websites und Anwendungen wie Tinder, OkCupid, Plenty of Fish, Match, Meetic, BlackPeopleMeet, LoveScout24, OurTime, Pairs, ParPerfeito und Twoo umfasst (für weitere Details klicken Sie hier). Wir teilen Ihre Informationen mit anderen Unternehmen der Match Group, um Ihnen in zweifacher Weise zu helfen..."

in den Datenschutzbestimmungen eines Datingportals (neu.de) so rechtens ist, insbesondere wenn man als Mitglied über solche Änderungen nicht informiert wird und dieser Abschnitt quasi ein Freibrief ist, die Daten an Dritte weiterzugeben.

Neu.de gehört zur Meetic Group. Die Meetic Group ist nach deren Angaben der europäische Marktführer im Bereich Dating Services ( auf https://www.meetic-group.com/de/ werden etliche Portale aufgezählt, die aber nicht in den Datenschutzbestimmungen genannt werden). Desweiteren arbeitet die Meetic Group mit der amerikanischen Match Group zusammen, welche mehrere USA/weltweite Datingportale enthält - es gibt quasi keine Kontrolle mehr, was mit den Profildaten passiert.

Ich habe bei neu.de mehrmals um Auskunft gebeten (Auskunftsrecht DSVGO) wo, wie, wann meine Daten überall verwendet und angezeigt werden. Die ignorieren schlichtweg meine Anfrage.

Meine Fragen:
- Sind solche "Freibriefe" in den AGBs zulässig?
- Müsste nicht der Kunde über Änderungen (z.B. Zukauf von anderen Datingportalen und Veröffentlichung der Profildaten dort) dieser informiert werden und ihm das Recht eingeräumt werden den Vertrag vorzeitig zu kündigen?

Neu.de arbeitet in anderen Belangen sehr unseriös. Das wäre aber nochmals ein Thema für sich.

Danke.


-- Editiert von Idelfix125 am 14.09.2018 09:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Idelfix125):
Die ignorieren schlichtweg meine Anfrage.


Dann mal Beschwerde raushauen an den Landes- oder Bundesdatenschutzbeauftragten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Idelfix125):
insbesondere wenn man als Mitglied über solche Änderungen nicht informiert wird

Wenn man nicht informiert wird, wie ist man dann an diesen Abschnitt gelangt? Zufallsfund?



Zitat (von Idelfix125):
Die ignorieren schlichtweg meine Anfrage.

Die Anfragen sind nie angekommen. Wie will man das Gegenteil beweisen?

Das die für Antworten 4 Wochen Zeit haben wurde auch berücksichtigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Idelfix125):
insbesondere wenn man als Mitglied über solche Änderungen nicht informiert wird
Wenn man nicht informiert wird, wie ist man dann an diesen Abschnitt gelangt? Zufallsfund?


Die AGBs und die Datenschutzbestimmungen wurden bei Anmeldung gelesen. Nur sind seitdem gravierende Änderungen an den AGBs ohne Wissen der Mitglieder vorgenommen worden. Also eher Zufall, weil diese zu einem späteren Zeitpunkt nochmals gelesen wurden. Mir geht es auch eher um den "Freibrief" - die könnten ja so auch Profildaten mit irgendwelchen Sexportalen teilen, welche die Meetic Group zukünftig einverleibt (Secret.de gehört den inzwischen auch). Oder, dass Partnerportale von denen man die AGBs nicht kennt oder deren Datenschutzbestimmungen nicht EU konform sind, beliebig die Daten weiterverarbeiten (der Partner Match Group betreibt u.a. USA Portale - vielleicht liest die NSA mit?) . Und es geht darum, dass die einen trotz nachträglicher AGBs Änderungen nicht aus dem Vertrag lassen, wenn man den Vertragsänderungen nicht akzeptieren will (Vertragslaufzeit ist je nachdem 1 oder 2 Jahr(e)). Bei Facebook gibt es einen Riesen-Aufschrei wegen des Datenschutzes... bei der Meetic Group/Match Group nicht.

Zitat (von Idelfix125):
Die ignorieren schlichtweg meine Anfrage.

Die Anfragen sind nie angekommen. Wie will man das Gegenteil beweisen?

Das die für Antworten 4 Wochen Zeit haben wurde auch berücksichtigt?


Die Anfrage wurde per Email und bewusst zusätzlich im Profiltext des Datingportals gestellt (davon auch ein Screenshot gemacht). Letzterer wurde von Neu.de wahrgenommen, denn die haben diesen Text gelöscht d.h. zensiert. Also müssen die diesen gelesen haben. Der 4 Wochen Zeitraum wurde berücksichtigt.

-- Editiert von Idelfix125 am 14.09.2018 15:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Idelfix125):
Nur sind seitdem gravierende Änderungen an den AGBs ohne Wissen der Mitglieder vorgenommen worden.

Dann gelten diese Änderungen nicht für Mitglieder die nicht darüber informiert wurden.
Was den Haufen aber nicht interessieren wird.



Zitat (von Idelfix125):
Und es geht darum, dass die einen trotz nachträglicher AGBs Änderungen nicht aus dem Vertrag lassen, wenn man den Vertragsänderungen nicht akzeptieren will

Da muss man mit gerichtsfestem Zustellnachweis die Kündigung erklären und nofalls durchsetzen.



Zitat (von Idelfix125):
vielleicht liest die NSA mit?

Die liest sowieso mit.



Zitat (von Idelfix125):
Bei Facebook gibt es einen Riesen-Aufschrei wegen des Datenschutzes.

Das ist deren eigene Blödheit.
An denen wird gerade ein Exempel statuiert, da die ja Steilvorlagen in Massen liefern und ignorant sind.



Zitat (von Idelfix125):
Letzterer wurde von Neu.de wahrgenommen,

Strittig, kann auch ein Robot gewesen sein.
Ich würde das noch mal gerichtsfest machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Interessant ist: Unter https://web.archive.org/web/20180324023548/https://www.neu.de/ findet man z.B. eine ältere Version der Webseite vom März 2018 mit einer älteren AGB/Datenschutzklausel. Hier ist noch die Rede, dass die Daten nicht ins außereuropäische Ausland übermittelt werden (Punkt 4). Inzwischen ist dieser Abschnitt völlig anders verfasst (Punkt 6 der neuen AGBs - insbesondere Weitergabe an Partnerportale auch im Ausland).


-- Editiert von Idelfix125 am 14.09.2018 15:55

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

ein kurzes Update:

Inzwischen habe ich die Sache der Datenschutzaufsicht Bayern gemeldet, denen die beiden Versionen der Datenschutzbestimmungen vorgelegt - auch meine Auskunftsanfragen, welche bis heute ignoriert wurden. Die Datenschutzaufsicht geht nun der Sache tatsächlich nach und fordert das Datingportal zur Stellungnahme hierzu auf.

Das Datingportal selbst hat meine fristlose Kündigung (weil ich nicht mit den Änderungen einverstanden war) erst nach 2,5 Monaten ausgeführt. Ich musste den Paypal Käuferschutz einschalten, da inzwischen trotzdem weitere Mitgliedsbeträge abgebucht worden sind. Paypal hat mir tatsächlich die Gelder schon teilweise zurückerstattet.

Apple habe ich übrigens auch eingeschaltet. Die werden sich jetzt mal allgemein einige Dating-Portale ansehen (wegen sehr guter offensichtlicher Fakebewertungen im App Store, Algorithmen die Besuche/Matches vortäuschen, um User zu In-App-Abos zu verleiten etc.)

0x Hilfreiche Antwort

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