Hallo,
genügt der Pkt. 4 für die Datenschutzerklärung, oder muss man das noch ausführlicher beschreiben, wenn ich z.B. die Daten für Statistiken erhebe?
Gruß und Danke
Datenschutzerklärung - Daten für Statistiken?
3. Juni 2007
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juni 2007 | 11:45
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 6x hilfreich)
Datenschutzerklärung - Daten für Statistiken?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Juni 2007 | 11:52
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Wie meinen?
#2
Antwort vom 3. Juni 2007 | 13:08
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 6x hilfreich)
Sorry, habe den Link vergessen: http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm?farbe=E5E5FF/000088/1111FF/1111FF
Und jetzt?
Schon
266.670
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten