Hallo
gesetzt der Fall jemand eröffnet einen Blog bei einem Bloghoster.
Der Bloghoster verfügt über ein eigenes Impressum und über eine Datenschutzerklärung.
Wenn der Blogger in seinem Blog einen Zusatzdienst nutzt, der in den Datenschutzbestimmungen des Hosters nicht angegeben ist, kann dann der Blogger eine Datenschutzerklärung zusätzlich angeben, als Erweiterung der Datenschutzerklärung des Bloghosters?
Muss er ein eigenes Impressum angegeben? Eigentlich füllt er ja nur das Angebot des Bloghosters mit eigenen Beiträgen (für die er unter Umständen über ein Affiliatprogramm Geld erhält)
Gruß
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Datenschutzerklärung in Erweiterung der bestehende
13. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2014 | 20:47
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 44x hilfreich)
Datenschutzerklärung in Erweiterung der bestehende
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 14. November 2014 | 00:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>kann dann der Blogger eine Datenschutzerklärung zusätzlich angeben, als Erweiterung der Datenschutzerklärung des Bloghosters? <hr size=1 noshade>
Ja
quote:<hr size=1 noshade>Muss er ein eigenes Impressum angegeben? <hr size=1 noshade>
Ja
quote:<hr size=1 noshade>Eigentlich füllt er ja nur das Angebot des Bloghosters mit eigenen Beiträgen (für die er unter Umständen über ein Affiliatprogramm Geld erhält) <hr size=1 noshade>
Das wäre dann eine gewerbliche Tätigkeit, die muss angemeldet werden.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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