Datenverlust, wer bezahlt Datenrettung?

26. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
KP_Walker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenverlust, wer bezahlt Datenrettung?

Hallo!

Ich habe eine Speicherkarte die Ihren Geist aufgegeben hat wo sich aber noch viele persönliche Bilder drauf befinden. Ein Datenrettungsunternehmen kassiert richtig Geld dafür und der Hersteller der Karte ist zu dieser Datenrettung nicht in der Lage. Kann ich dem Hersteller oder dem Händler wo ich gekauft habe, ihm diese Kosten anlasten?
In den AGB's habe ich keine Informationen darüber gefunden... was sagt das BGB? Hab schon hunderte von Seiten abgegrast :-(

Gruß
Walker

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25 Antworten
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#1
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

da sieht es meiner meinung nach schlecht aus. für datenverlust braucht der hersteller/händler in der regel nicht haften. schon gar nicht, wenn das produkt nicht fehlerhaft ausgeliefert wurde.
lediglich die hardware muß innherhalb der gesetzlichen fristen ersetzt werden. manche händler haben aber darüber hinausgehende fristen garantie.

mfg
chronoton

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Tarantino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

versuch mal dieses programm:

http://www.pcinspector.de/smart_media_recovery/uk/welcome.htm

ansonsten gibts noch diverse andere software, die auch mit defekten speicherkarten läuft. google einfach mal nach verschiedenen schlagworten (ontrack, recovery, usw.)

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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ansonsten weiss jeder Mensch das Hardware kaputt gehen kann und muss insofern wichtige Daten auch auf anderen Datenträgern speichern,hier für das eigene Fehlverhalten den Händler verantwortlich machen zu wollen finde ich,gelinde gesagt,: dreist.

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#5
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

wieso soll das dreißt sein ?
nur die software/hardware industrie genießt dieses vorrecht. alle anderen sind dem produkthaftungsgesetz verpflichtet.

mfg
chronoton

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Ansonsten weiss jeder Mensch das Hardware kaputt gehen kann und muss insofern wichtige Daten auch auf anderen Datenträgern speichern,


Es ist weder praktikabel ein Raidsystem an eine Kamera zu hängen, noch kann nach jedem Foto die Karte getauscht werden.

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#8
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

mit vorecht meinte ich, daß hardware und softwarehersteller eben nicht dem produkthaftungsgesetz unterliegen. habe ich wärend der fahrt einen reifendefekt und verursache einen unfall, so bekomme ich alles (bis auf den kaputten reifen), nach dem produkthaftungsgesetz erstattet. bei einer festplatte bekomme ich den angerichteten schaden nicht erstattet, sondern die hardware wird ersetzt.
mir ist schon klar, daß es gute gründe gibt, diesen bereich auszuklammern, aber mir persönlich sind die ausfallsquten der gerätschaften zu hoch. natürlich ist jeder angehalten backups zu machen, aber was ist mit der verlorenen arbeitszeit und sonstigen kosten, die entstehen wenn so ein teil den geist aufgibt ? die werden nicht ersetzt. da würde ich mir schon eine abgeltung in welcher form auch immer wünschen.

mfg
chronoton

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

mir stellt sich die frage, wie sie auf die annahme kommen, daß meine festplatte dämlich sei. auch betrachte ich meine daten nicht als albern. ansonsten würde ich mir kaum die mühe machen, sie zu generieren. auch bin ich anderer meinung in bezug auf die ausklammerung des privaten bereiches im produkthaftungsgesetz.
http://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/1.html
ich kann da keine differenzierung erkennen, aber ich freue mich über jede neue information, solange sie sachlich vorgetragen wird !!!
daten sind nach dieser definition ausgeklammert, aber wie ich schon voher geschrieben habe, wäre eine niedrigere ausfallsquote wünschenswert.
btw: wäre der computer die ursache für einen physischen defekt der speicherkarte, dann würde das produkthaftungsgesetz hier wohl greifen (zumindest interpretiere ich das so aus dem gesetzestext).

mfg
chronoton

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#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@chronoton: 'Zu Zeiten als,z.b. ein PC noch 5000 DM und mehr kostetete,wurde einfach bessere Qualität verbaut,aber heute wo man meint einen gleichwertigen Pc für 250 € zu bekommen und Hardware "nichts mehr" kostet,ist die Qualität der Ware einfach schlechter.
Ansonsten gibt es sehr wohl Unterschiede und wenn ich wichtige Daten habe,speichere ich Diese auf teurer Hardware und nicht auf der billig Platte von Maxtor,obwohl Diese sehr wohl 5 - 10 € weniger kostet ein vergleichbares Qualitätsprodukt.

Da Ihre Daten wichtig sind, müssen Sie Diese eben extern speichern,so auch wichtige Fotos,z.B. auf CD.

Wenn es sich nur um "alberne" also private Daten handelt,kann man gerne Geld sparen,aber danach bitte nicht nach dem Händler schreien,zwecks der Haftung für Ware für die der Kunde nicht mehr bereit oder in der Lage ist, den angemessenen Preis zu zahlen,so verdient der Händler 10 % an diesem Kauf und kann für die paar Euro leider nicht für Ihre Daten haften.

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#12
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

diese tatsachen sind mir ja auch alle bekannt. ich habe nie nach einem händler geschrien, obwohl mir schon einige male durch fehlerhafte teile arbeitszeit und freizeit abhanden ist. ich persönlich habe fast alle daten 3-fach, da ich in der hinsicht ein gebranntes kind bin. was mich aber stört, ist die tatsache, daß es einfach als selbstverständlich hingenommen wird, daß die hard/software fehlerbehaftet ist. wieso sollte es logisch sein seine daten immer gespiegelt zu halten, um nicht gröbere probleme zu bekommen, obwohl zb. ein hersteller für feuerresistente aktenschränke für seine produkte haften muß. wenns gebrannt hat, dann höre ich keinen sagen. eh klar, daß sie alle akten zu kopieren haben und somit ein backup erstellen müssen. mir ist die problematik schon bewußt, in welche lage so ein gesetz die branche bringen würde, aber wie ich schon vorher einmal gepostet habe, finde ich die tatsache, daß solche probleme mit einem achselzucken hingenommen werden für nicht gerechtfertigt. mir ist keine branche bekannt in der so leichtfertig mit defekten umgegangen wird. mir persönlich wäre ein umdenken recht. wie ich schon vorher gepostet habe verlange ich keinen vollständigen schadensersatz. ein gutschein mit geringem wert als ersatz für hin/rückfahrt und sonstige unannehmlichkieten, eventuell eine kostenlose leihplatte um die zeit bis zur lieferung der neuen zu überbrücken, vorinstallation des betriebssystems etc. würden schon helfen und viele gefrusteten usern könnten die sache dann schneller abhaken.

mfg
chronoton

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#13
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Sie lesen genau das nicht was Sie nicht lesen wollen.
Ja,ich bin ganz Ihrer Meinung: Mehr Service,Leihplatten,Gutscheine
und teilweise kostenlose Datenrettung - bin ich dafür,aber kann es NICHT BEZAHLEN ( ich bin Händler)

WEIL SIE , DER KUNDE, NICHT BEZAHLEN WOLLEN

weil Sie in meine Firma kommen und meinen Kollegen erzählen das Sie die 300 Gb HDD im Internet viel billiger gesehen haben.
Weil Sie mir Mondpreise an den Kopf werfen und nicht bereit sind den angemessenen Preis zu zahlen.
WER ist Schuld an mangelndem Service.
Die Kunden die nicht begreifen wollen das billig IMMER seinen Preis hat.

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#14
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

darum wäre ja der gesetzgeber gefordert. natürlich wollen alle alles für lau haben, aber mit gesetzlichen vorgaben kann dies gesteuert werden. die industrie tut nur das was geld bringt und was vorgeschrieben ist. wenns nach der autoindustrie geht, dann würden wohl noch immer keine gurte eingebaut werden und der katalysator wäre immer noch phantasie ;)
als händler ist man sowieso zwischen den stühlen. da kann nur eine gesetzliche regelung helfen. etwa in der art der neuen bahn/flug- entschädigung. da tat sich auch lange nichts, bis die eu eine rahmenbeschluß gefaßt hat. da waren die argumente auch ähnlich "damit muß man ja rechnen, daß der zug verspätung hat; man ist ja selber schuld wenn man wegen überbuchung keinen platz mehr bekommt; wenns ein wichtiger termin ist, dann muß man sich vorher absichern, ..."


mfg
chronoton

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#15
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Schön das wir bei diesem Meinungsaustausch grundsätzlich auf einen Nenner gekommen sind.

Gruss
lili

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#16
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

wissen das deine kunden, daß du zumindest eine gruppe für spinner hältst ?
willst du lieber diese gruppe verschmähen und newbies bedienen ?
wenn du das wirklich tun willst, dann führe doch eine gesichtskontrolle ein. da die it- freaks ja wie schimmelige penner aussehen wird dir das sicher nicht schwer fallen ;)
btw: ich gehe immer in frack und zylinder zum it-shop, ich hoffe das ist dir genehm ;)

mfg
chronoton

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#18
 Von 
NightLightDevil
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ich glaube das ausehen des kunden tut nichts zur sache und wenn der kunde in zerlumpten klamotten is geschäfft kommt ist das auch egal..... aber im geschäfft zu fragen, ob man ein produkt zu den und dem preis zu erhalten kann, weil man im internet irgendwo zu dem preis gesehen hat finde ich schon dreist..... nen bisschen handeln ist ja okay, aber so???
zum thema: "was will man den erwarten wenn man billig kauft?"!..... wenn ich etwas günstiges kaufe, erwarte ich das es genauso seinen dienst verrichtet, wozu es geschaffen wurde, wie alles andere auch..... wenn ich mir nen billigauto von dacia kaufe erwarte ich das es fährt...... alles andere ist unnötiger tinneff der die sache ein wenig schmückt und atraktiver macht..... wenn ich ein speichermedium kaufe erwarte ich, das es speichert..... mehr nicht.... da spielt es meiner meinung nach keine rolle ob das produkt "günstig" oder eben teuer war..... primär ist es dafür gedacht daten zu speichern. und wenn es aufgrund eines fehlers, welcher beim hersteller liegt eben seine aufgabe nicht erfüllt, so muß der hersteller auch dafür sorge tragen das ich meinen schaden ersetzt bekomme..... egal was sich auf dem medium befindet, seien es fotos vom letzten geburtstag der großmutter oder fotos die einen sachschaden dokumentieren- eben weil das medium seine aufgabe nicht erfüllt, für das es konzepiert ist, nämlich speichern...... alles natürlich im ramen der gewährten garantie.....

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@devil: Eben nicht,für die Daten gibt es keine Haftung.
Das ist ja genau der Punkt dieser sinnlosen Diskussion.

Ansonsten habe ich mein Firma in einem Teil von Berlins wo viele Punks etc. leben,das sind die nettesten und schlausten Kunden.
Die Herren mit Bauch die alle sagen das sie IT Fachleute sind,das sind die Ober DAUS ...

-----------------
"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

lilicat is een Balina ? ;-)
Icke och.....aber andere Ecke als dein Laden.
Prenzelberg/Kreuzberg?
Grüße mal aus Britz rüber.

-----------------
"Gruß
Campa"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@campa:
Die Ecke stimmt,war ja einfach aufgrund meiner Personen Beschreibung.

Gruss
lili:)

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

was mich aber stört, ist die tatsache, daß es einfach als selbstverständlich hingenommen wird, daß die hard/software fehlerbehaftet ist.

Nicht als selbstverständlich. Aber bei jeder Produkthaftungsklage kommt zunächst die Frage, ob eigene Sorgfalt den Schaden hätte minimieren können. Wenn ich meine unersetzliche Ming-Vase in der Garage auf dem Fußboden lagere und sie plattmache, weil die Bremsen meines Autos durch mangelhafte Qualität nicht richtig zugreifen - werde ich dann 100% des Schadens ersetzt bekommen? Kaum.

wieso sollte es logisch sein seine daten immer gespiegelt zu halten, um nicht gröbere probleme zu bekommen, obwohl zb. ein hersteller für feuerresistente aktenschränke für seine produkte haften muß.

Weil 'feuerresistent' eine besondere Zusicherung darstellt. Wird bei Speicherkarten auch die Möglichkeit des Datenverlustes ausdrücklich (!) ausgeschlossen?

Im übrigen wäre ein Datenverlust, der durch Backups nicht sinnvoll zu verhindern wäre (etwa wenn der Verlust unmittelbar nach Erstellen der Daten auftritt), auch zu 100% im Verantwortungsbereich des Herstellers.

Davon abgesehen frage ich mich, welches 'Preisschild' Sie auf Ihre 'unersetzlichen Privataufnahmen' kleben wollen. Das Argument 'Ich müßte noch mal nach Tokio fahren, um diese Fotos zu machen, also 3000 EUR Schaden' dürfte nicht ziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

natürlich kommt es auf auch auf die sorfaltspflicht des benutzers an. ich denke mal es ist unbestritten, daß die meisten leute zumindest die festplatten richtig benutzen. die speicherkarten kann man schon mal überhitzen oder nahe an magnetfeldern lagern. aber das ist eher die ausnahme als die regel. aber fakt ist, daß hardwargeräte oft schon nach lurzem betrieb defekte aufweisen, obwohl sie korrekt betrieben werden ! das argument mit dem ausschluß der gewährleistung/ fehlerfreiheit, muß ja nicht zwingend gesetzlich sein. in meine agbs oder sonst wo kann ich mich von so ziemlich allem freisprechen lassen."ich übernehme keinerlei haftung, wenn nach genuß meines joghurts jemand verstirbt" ;) obs gesetzeskonform ist steht auf einem anderen blatt. tatsache ist auch, daß dies bis jetzt gedeckt ist. ich beziehe meine kritik ja genau darauf, daß die hersteller eben nicht verpflichtet sind ihr produkt nach bestem gewissen fehlerfrei herzustellen. für folgeschäden müssen sie nicht haften.
außerdem habe ich mehrmals gepostet, daß ich nicht darauf abziele vollen schadensersatz zu erhalten. wie schon geschrieben, kann zb. eine leihfestplatte, gutschein für fahrtkostenersatz etc. den ärger zumindest lindern. ich habe mittlerweile (fast) alles 3 fach gesichert und habe gute beziehungen zum shop meines vertrauens. mir kann es also schnuppe sein, wenn mal was in die binsen geht. das kam aber auch erst nach ein paar misslichen momenten. es bleibt halt immer der ärger, wenn man den ersatzcomputer anwerfen muß, ein neues teil besorgen bzw. bestellen und einrichten muß. der normalouser hat halt das nachsehen.
mich würde wirklich interessieren, wie die argumentation für die ausklammerung der hard/software aus dem produkthaftungsgesetz lautet. vielleicht kennt da ja jemand eine gute quelle.

mfg
chronoton

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

So eine Ausklammerung gibt es nicht, wie bereits gesagt wurde. Lies noch mal meine Ausführung zu der Ming-Vase, dann wird das Thema 'Eigenverschulden' bzw. 'Schadensminimierung' vielleicht klarer.

Und es bleibt, wie bereits erwähnt, das Problem der Quantifizierung immaterieller Schäden.
Wenn Dein Fernseher den Geist aufgibt, kannst Du auch nicht auf Schadensersatz klagen, weil Du Deinen Lieblingsfilm nicht sehen konntest oder Dir das entscheidende Tor im Champions League-Finale entgangen ist.

Und als Privatmann kannst Du kein Preisschild auf Deine Urlaubsschnappschüsse kleben - der Profifotograf auf die Fotostrecke mit Heidi Klum hingegen schon.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

hm deine veranschaulichung mit der ming vase verstehe ich nicht ganz. ich stelle noch mal fest: die hardware/software wird genau zu dem zweck verwendet zu dem sie hergestellt wurde. sie wurde auch fachgerecht betrieben. aufgrund von fehlern, die der hersteller zu verantworten hat entsteht ein schaden. obs der server eines onlineshops ist, oder ein privatcomputer will ich hier gar nicht anschneiden. wie ich aus deinem post hoffentlich richtig herausgelesen habe, beziehst du dich auf auf die schadensminimierungspflicht des users. meiner meinung nach ist es nicht jedem user zuzumuten, seine daten komplett zu spiegeln oder ein ersatzsystem zu unterhalten. auch ist es nicht zuzumuten, sämtliche ausgaben der software erenut unabhängig zu prüfen. fehler in der software sind nämlich auch von der produkthaftung ausgenommen. mir ist schon bewußt, daß eine 1:1 übernahme den untergang der hersteller zur folge haben wird, aber mir wären schon ein paar argumente recht, die schlüssig darlegen wieso eben dieser bereich ausgeklammert wird. wie ich schon vor einiger zeit gepostet habe war eine ähnliche praxis der flugfirmen gang und gebe. obwohl man ein gültiges ticket erworben hatte konnte man von der beförderung ausgeschlossen werden, weil der flug überbucht war. die fluggesellschaften verkauften zuviele tickets und nahmen damit einen geringen prozentuellen anteil an realen überbuchungen in kauf. folgeschäden aufgrund des überbuchens hatte der passagier selber zu tragen. ich finde die argumentation von damals und hier ähnlich, aber für mich bis jetzt nicht schlüssig. die eu hat einen rahmenbeschluß gefaßt und die gesellschaften bieten nun entschädigungen an. ich finde, es wäre eine gute idee diese praxis auch hier einzuführen.
in fragen der quantifizierbarkeit von schäden an privaten daten stimme ich mit dir überein. darauf beziehe ich mich auch gar nicht. mir geht es eher um den aufwand den man treiben muß um alles wieder ins lot zu bringen. zum schluß möchte ich meine problematik noch an einem beispiel verdeutlichen. ich kaufe mir einen neuen reifen samt speichen für mein fahrrad und auch eine neue festplatte. nach kurzem aber fachgerechtem gebrauch folgt eine lagerschaden. der lesekopf zerstört mir daraufhin die daten, beim fahrrad sieht es schlimmer aus und der fahrer macht eine unsanfte landung im graben. beim festplattenhersteller bekomme ich daraufhin eine neue platte, aber keinen schadensersatz. beim hersteller der radnabe hingegen bekomme ich nach dem produkthaftungsgesetz zwar kein neues produkt, aber sämtliche kosten für die folgeschäden müssen übernommen werden. das scheint mir nicht logisch zu sein. wie gesagt, ich würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären bzw. berichtigen kann. kann ja sein, daß in meiner argumentation ein fehler verborgen ist.

mfg
chronoton

1x Hilfreiche Antwort

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