Ich habe mich auf eine Dating - Plattform locken lassen und sie vorher nicht genau geprüft. Sofort nach der Registrierung bekam ich einen Haufen Sympathiebekundungen. Nachdem ich ein kostenpflichtiges Angebot abgeschlossen hatte ebbte das stark ab. Ich habe ein normales Profil angelegt und sehe nun auch nicht aus wie der Glöckner von Nortre - Dame aber die ganze Zeit habe ich nicht eine einzige Anwort auf eine persönliche Mail bekommen sondern nur virtuelle Sympathiebekundungen wie Küsschen etc. Mein Verdacht: mit ganz vielen Fake - Profilen sollen Männer zum Abschließen von kostenpflichtigen Abos gebracht werden für Frauen ist das Angebot immer kostenfrei. Oder mir wurde das Mailversenden nicht ermöglicht ohne das ich es merke damit ich länger zahle oder aber als Lockvogel fungiere. Ich habe mich an die Firma gewandt - sie versicherten mir das keine Störung oder technisches Problem vorliegen würde. Nach einiger Zeit kam eine Mail das sich das Abo automatisch um weitere sechs Monate Monate verlängert. Das war mir zu keinem Zeitpunkt aufgefallen und war bei Abschluss des Vertrages im Netz nicht erkennbar. Ich schaute in den AGB's nach da stand es drin. Meine rudimentären rechtlichen Kenntnisse anwendend schrieb ich folgenden Brief:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
schon im letzten Jahr habe ich mich per E-Mail über das Nicht – Funktionieren ihrer Plattform beschwert. Jetzt habe ich Gewissheit. Eine gute Freundin von mir hat sich auch auf der Plattform angemeldet. Von mir geschriebene Nachrichten wurden nicht zugestellt. Sie konnte keine von mir geschriebenen Nachrichten empfangen.
In dem zwischen mir, und der ...GmbH abgeschlossenen Vertrag
heißt es in den Geschäftsbedingungen unter §3 Leistungsumfang unter 3.5 […] „Die Mitglieder können sich in der Datenbank die Profile anderer Mitglieder ansehen und mit diesen in Kontakt treten."
Dieser wesentliche Vertragsbestandteil ist damit nicht erfüllt.
Das ist aus meiner Sicht eine einseitige Nichterfüllung des Vertrages.
Auf meine Beschwerde hin waren Sie zu einer Nachbesserung des Mangels nicht bereit.
Nach § 323 Abs. 1 und 2 Art.1 BGB
trete ich hiermit vom Vertrag zurück.
Ich werde keine weiteren Gebühren an Sie überweisen.
Nach §325 BGB
kann ich trotz Vertragsrücktritt Schadenersatz verlangen.
Darüber hinaus fordere nach § 280 Abs. 1 BGB
Schadenersatz und die bereits gezahlten € zurück. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung besteht nach §281 Abs. 2 BGB
nicht. Ich erwarte eine baldige Überweisung..."
Per Mail wurde mir deutlich gemacht das die Betreiber sich keiner Schuld bewusst ist und den Vertragsrücktritt nicht akzeptiert. Per Mail ging mir auch eine einzige Mahnung der Kosten zu, zu zahlen bis Mitte Mai. Ich habe nicht reagiert.
Ist der Rücktritt vom Vertrag wirksam?
Ein Schreiben vom Inkasso Büro kam vor vier Tagen.
Kann ich Widerspruch einlegen?
Fristsetzung von 5 Tagen - ist das zulässig?
Gebühren von 71,6% der Hauptforderung sodass sich der zu zahlende Betrag fast verdoppelt.
Ist das rechtmässig?
Dem Schreiben liegt ein Formular bei in dem ich ein Schuldanerkenntnis leisten soll. Sie sind sich ihrer Sache also nicht sicher, oder?
Am liebste würde ich gar nicht reagieren und es auf einen Prozess ankommen lassen um die Geschäftspraktiken der Dating Plattform überprüfen zu lassen aber wenn ich das verliere wird es teuer. Deshalb bin ich für kundige Ratschläge sehr dankbar.
Hilft mir eventuell auch BGH Az.: III ZR 124/03
weiter?
Vielen Dank für Antworten im Voraus!
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Dating - Plattform
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
P.S.: nachdem ich im Verzug mit der Zahlung war, wurde mein Profil gesperrt und blieb aber online (ist es auch immer noch) wieder bekam ich eine enorme Welle von Sympathiebekundungen wie vor Abschluss des Abos obwohl ich die Plattform schon seit Monaten nicht mehr genutzt hatte
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quote:<hr size=1 noshade>Von mir geschriebene Nachrichten wurden nicht zugestellt. Sie konnte keine von mir geschriebenen Nachrichten empfangen. <hr size=1 noshade>
Sie war für den Empfang freigeschaltet, Du warst nicht geblockt?
Alles wurde gerichtsfest dokumentiert?
quote:<hr size=1 noshade>Am liebste würde ich gar nicht reagieren und es auf einen Prozess ankommen lassen um die Geschäftspraktiken der Dating Plattform überprüfen zu lassen <hr size=1 noshade>
Es erscheint mir fraglich, das die Plattform dazu motivert ist, eine derartige Kärung herbeizuführen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Wenn das alles gerichtsfest dokumentiert ist, würde ich hier mittels Anwalt Klage erheben, zum einen um aus dem Vertrag rauszubekommen, aber auch um das Geld zurückzubekommen. Zudem dürfte es sich, so wie es geschildert ist, um Betrug handeln.
Der Nachweis fällt sicherlich aber nicht so leicht, wie es auf den ersten Blick aussieht. Habt ihr gute Screenshot-Dokumentationen, dass insbesondere die Nachrichten nicht zustellbar waren?
quote:
Sie war für den Empfang freigeschaltet
Sicherlich eine wichtige Frage, aber Branchenüblich ist, dass nur einer der beiden Gesprächspartner einen Premium-Zugang benötigt, damit zumindest Nachrichten eingehen und gelesen werden können. Das Antworten ist wieder eine andere Geschichte. Die AGB dürften auch nichts anderes hergeben.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Meine Art und Weise vom Vertrag zurück zu treten ist also nicht wirksam wenn ich das richtig verstanden habe?
Ich habe den oben genannten Text per Einschreiben mit Rückschein versendet.
Leider gibt es keine Dokumentation der verunmöglichten Kommunikation.
Ist das Anliegen das ich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben soll Standard bei einem Inkassoverfahren oder ein Zeichen dafür das sie sich sozusagen im rechtsfreien Raum befinden?
Angenommen ich lasse es drauf ankommen und die Firma versucht einen Titel gegen mich zu erwirken.
Es lief alles übers Internet. Prüft der Richter dann auch die Umstände und die Einhaltung des Vertrages oder verlangt er von der Firma nur den Nachweis das der Vertrag abgeschlossen wurde?
Da alles über das Internetlief wie sieht dann so ein Nachweis aus?
Vielen Dank im Voraus!
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quote:<hr size=1 noshade>Leider gibt es keine Dokumentation der verunmöglichten Kommunikation. <hr size=1 noshade>
Das ist grundsätzlich schlecht, wenn man für den Grund der außerordentlichen Kündigung keine Dokumentation hat.
Notfalls müsste dann die Bekannte als Zeugin herhalten.
quote:<hr size=1 noshade>Ist das Anliegen das ich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben soll Standard bei einem Inkassoverfahren <hr size=1 noshade>
Das ist genauso Standard wie drohen und verunsichern.
quote:<hr size=1 noshade>Prüft der Richter dann auch die Umstände und die Einhaltung des Vertrages <hr size=1 noshade>
Nein, der Richter nimmt das ganze nicht auseinander.
Da muss man schon entsprechend vortragen und erwiedern.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Derjenige, der klagt, ist immer etwas im Nachteil, denn er muss seinen Anspruch begründen. Insofern ist es geschickter, einfach stur zu bleiben und sich verklagen zu lassen, dann die Reklamation, die Erlebnisse vorzutragen, sowie die Zeugin zu benennen, sowie den Gegenanspruch zu formulieren. Das Reklamations- Schreiben von oben ist insofern gut, denn wenn die das nicht entkräften, ist man im Vorteil. Aber: Vor Gericht ist man auf hoher See und ohne Beweise ist es schwierig.
Ich denke nur, dass es hier niemals zu Klagen kommen wird. Deine Erlebnisse deuten nämlich auf vorsätzlichen Betrug hin und so Leute wollen vieles, aber sich sicher nicht der Gefahr eines Prozesses aussetzen. Bedeutet: Wenn du das Geld, was bereits gezahlt wurde, abschreibst und stur bleibst, folgt womöglich außer bitterbösen Briefchen nichts mehr. Bestenfalls kommt es noch zu einem Mahnverfahren, dem man widerspricht und dann kommt aber meist nichts mehr.
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