Hallo,
Frage zu Internetdeals mit Erstattung Gutschein.
Also beim Dealanbieter den Deal abgeschlossen und bezahlt 30 €.Wenn man die Bedingungen erfüllt bekommt man Gutschein über 50 € zugesendet.
- man soll sich bei einem anderen Unternehmen anmelden
- dort sein Konto aktivieren
Erfüllt.
Wenn keine Lieferung vom Gutschein erfolgt, wie soll man sich verhalten ?
Wo Gutschein einfordern Dealanbieter oder andere Unternehmen ? Wie ?
Die Dealzahlung Rückgängig machen ? Wie ?
Danke für Antworten.
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Deal Internet keine Gegenleistung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Nun, es gibt so einige schwarze Schafe bei den Schnäppchen-Dienste, siehe zB
Gutscheindienste: Mal Schnäppchen, mal Abzocke
Sollte der Anbieter den Deal auf der "Dealplattform" wie Groupon, Citydeal usw. nicht erfüllen, ist erstmal der Anbieter zu belangen.
Wie du das machen willst? Naja, erst per normaler Aufforderung, dann per Anwalt, wenn dann immer nicht nichts passiert, gerichtlich....was allerdings alles ein Kostenrisiko mich sich bringen kann.
Der Rabattplattform kannst du erstmal nur den Anbieter und sein unseriöses Verhalten melden, damit sie diesen ausschliesst. Der Vertragspartner über den Deal ist aber der eigentliche Anbieter.
Dennoch würde ich die Rabattplattform über den Schaden informieren und hinterfragen, wo man denn denn jetzt bitte zurück erstattet bekommt. Evtl. zeigt sich der Anbieter kulant und zahlt den gezahlten Betrag zurück.
-- Editiert am 25.07.2011 16:59
Ja Kommunikation läuft schon, angeblich Problem Zuordnung zwischen den beiden.
Davon ab wenn ich Rückgabe Lastschrift ankündige bei denen, können die das dann "technisch" verhindern ? Sperren oder so.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Davon ab wenn ich Rückgabe Lastschrift ankündige bei denen, können die das dann "technisch" verhindern ? Sperren oder so.
Wenn es eine Lastschrift war (keine Überweisung) kann man dieses zurück buchen lassen, ausser wenn das Konto bis zum Limit überzoger oder nicht mehr existent ist.
Beim Vertrag mit dem Drittanbieter, wo man sich anmelden soll, um den Gutschein erhalten, darf man aber natürlich nicht einfach zurück buchen. Den Vertrag ist man eigegangen, egal ob der andere bei der Rabattplattform seine Versprechen hält.
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Der Anbieter ist ein Wettbüro aus England.
Wie soll man da den Gutschein einfordern ? stelle ich mir schwer vor.
Es kann doch nicht sein, dass der Dealvermittler das Geld behalten darf auch ohne Gegenleistung.
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Ich habe exakt das gleiche Problem. Ich finde auch, dass es nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist, wenn man auf dem Schaden sitzen bleibt. Im Übrigen gewähren einige Gutscheinanbieter ja auch in den AGBs, dass "der Vertragspartner die Leistung erbringt", und dass der Gutscheinanbieter "eine Lösung findet", wenn es Probleme beim Einlösen des Gutscheins gibt.
Wenn der Verkäufer keine Leistung erbringt wie bei mir - wieso kann ich das zwischengeparkte Geld denn nicht vom Gutscheinanbieter zurückerhalten? Soweit ich weiß, legen die es ja bei sich aufs Konto und überweisen dem Verkäufer die Summe erst, wenn alle Unterlagen (Erbringung der Leistung durch den Verkäufer) vollständig sind. Und was mache ich, wenn der Verkäufer nicht reagiert auf meinen Widerruf? In seinen AGB steht, man könne den Widerruf per Mail schicken, das habe ich getan. Keine Antwort erhalten... Soll ichs nochmal per Post versuchen? Eine Faxadresse hat der Anbieter nicht.
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quote:
Der Anbieter ist ein Wettbüro aus England.
Wie soll man da den Gutschein einfordern ? stelle ich mir schwer vor.
Es kann doch nicht sein, dass der Dealvermittler das Geld behalten darf auch ohne Gegenleistung.
Er darf es ja auch nicht, nur du kannst dei Recht ggf. schlecht durchsetzen.
Du solltest erstmal die Leistung des Anbieters fordern. Wenn diese nicht erbracht wird, dich an den Rabattdienst wenden.
Wenn das Problem nicht gelöst wird, Strafanzeige wegen Betruges ersatten.
Ansprüche gegen den Rabattdienst wären dann ggf. durchsetzbar, wenn dieser von den betrügerischen Aktiivitäten des Anbieters wusste, hätte wissen müssen oder zumindest hätte wissen können und ihn dennoch vorsätzlich oder fahrlässig dort sein Geschäftsgebahren abziehen liess.
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quote:
Wenn der Verkäufer keine Leistung erbringt wie bei mir - wieso kann ich das zwischengeparkte Geld denn nicht vom Gutscheinanbieter zurückerhalten?
Weil dieser seine Leistung - die Übereigung des Gutscheines - erbracht hat und für vertraglichen Problmen mit dem Verkäufer in der Regel nicht haftbar wäre...
quote:
Und was mache ich, wenn der Verkäufer nicht reagiert auf meinen Widerruf? In seinen AGB steht, man könne den Widerruf per Mail schicken, das habe ich getan. Keine Antwort erhalten...
Ein deutliches Indiz dafür, das die Mitteilung schlicht nicht angekommen ist.
Angesichts der Bedeutung sollte man eine gerichtsfeste Art der Zustellung wählen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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In meinen Fall ist es kein richtiger Gutschein, da man mit der Anmeldung beim Businesspartner erst die Gegenleistung (Gutschein) kommen soll.
lt. AGB vom Deal
"Hinsichtlich des Gutscheins, des Angebots und seiner Inanspruchnahme wird ausschließlich der Businesspartner von QypeDeals Vertragspartner des Kunden."
Wenn ich jetzt den bezahlten Betrag wieder einziehe, geht das den Dealanbieter nichts an oder nicht ?
Wenn sich dann der Businesspartner meldet was will der von mir dann einklagen können ?
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quote:
Wenn ich jetzt den bezahlten Betrag wieder einziehe, geht das den Dealanbieter nichts an oder nicht ?
Welchen bezahlten Betrag? Den vom Dealanbieter oder den vom Businesspartner?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Den bezahlten Betrag beim Dealanbieter.
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Da du keinerlei rechtliche Grundlage hast diesen Betrag zurückzuziehen dürfte dir das erhebliche Zusatzkosten (Bank, Anwalt, Gericht) einbringen.
Nicht nur weil dieser (wie bereits oben erwähnt) seine Leistung - die Übereigung des Gutscheines - erbracht hat, sondern genau dieses (das er nicht haftet) auch im Vertrag steht.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Vorab, statt nach 7 Tagen ist der Gutschein nach 7 Wochen jetzt da !
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Der Dealanbieter hatte ja keine Leistung sprich Gutschein erbracht. Das Angebot online gestellt und das Geld kassiert, sonst ja nix.
Außer den link zum Anmelden beim Anbieter.
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