Demo Firmenwebseite, imaginäre Firma, Probleme?

27. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Buffalo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Demo Firmenwebseite, imaginäre Firma, Probleme?

Hallo.

Wie verhält es sich, wenn man eine/mehrere Demo-Firmenwebseiten ins Internet stellt.

Folgendes Szenario:
-Die Firmenwebseiten wirken auf den ersten Blick so, als ob es eine tatsächlich existierende Firma ist
-Auf jeder Webseite werden Dienstleistungen und Waren angeboten.
-Dass es sich nur um eine Demowebseite handelt, erfährt man nur im "Kleingedruckten"
-Wenn jemand versucht, eine Bestellung aufzugeben, kommt eine entsprechende Mitteilung, dass es nur eine Demowebseite ist.
-Mails und Telefonanrufe sind möglich, die Nummern/Mailadressen sind existent, sie gehören dem Webdesigner.
-Die Seiten machen zwar einen gewerblichen Eindruck, sind aber als private Webseite im Netz (Als Präsentation für potentielle Arbeitgeber)


Nun die Frage:

-Könnte man mit so einer Webseite Probleme bekommen? Insbesonders in Form von Abmahnungen, weil die vermeintlichen AGB's Formfehler aufweisen, oder weil sonst irgendwelche Sachen nicht ganz in Ordnung sind?
Bei gewerblichen Seiten gibts ja sehr viel zu beachten, und kleine Fehler können schnell teuer werden.
Bei Privatwebseiten ist das nicht ganz so kritisch.

-Könnte man Probleme bekommen, weil irgendjemand eins der vermeintlichen Angebote auf dem Rechtsweg durchsetzen will? Die Angebote wären nämlich verlockend und preisgünstig.

-Wenn die Seite wie eine gewerbliche Seite wirkt, ist sie dann auch eine gewerbliche Seite mit allen Folgen, auch wenn die Seite im Kleingedruckten als Private Demohomepage ausgewiesen ist?

-Eine große Hinweismeldung auf der Startseite, dass es eine private "showroom" Demoseite ist, die erstellt wurde, um potentiellen Arbeitgebern etwas präsentieren zu können, würde das optische Bild der Seite stören, aber wäre sie unbedingt zu empfehlen?






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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
-Könnte man mit so einer Webseite Probleme bekommen? Insbesonders in Form von Abmahnungen, weil die vermeintlichen AGB's Formfehler aufweisen, oder weil sonst irgendwelche Sachen nicht ganz in Ordnung sind?

JA, diese Gefahr besteht durchaus.



quote:
Bei gewerblichen Seiten gibts ja sehr viel zu beachten, und kleine Fehler können schnell teuer werden.

Korrekt



quote:
-Könnte man Probleme bekommen, weil irgendjemand eins der vermeintlichen Angebote auf dem Rechtsweg durchsetzen will? Die Angebote wären nämlich verlockend und preisgünstig.

Selbst wenn er vor Gericht scheitern würde, den Stress und die Kosten hat man ...
Natürlich besteht auch die Gefahr das ein Richter entgegen aller Erwartungen dem Kläger den Vertragsgegestand zuspricht.
Also würde ich die Angebote entsprechend preislich unattraktiv gestalten.



quote:
-Wenn die Seite wie eine gewerbliche Seite wirkt, ist sie dann auch eine gewerbliche Seite mit allen Folgen, auch wenn die Seite im Kleingedruckten als Private Demohomepage ausgewiesen ist?

Hier käme es entscheidend auf den Gesamteindruck an.
Grundsätzlich ist der Hinweis im Kleingedruckten jedoch als problematisch anzusehen.



quote:
-Eine große Hinweismeldung auf der Startseite, dass es eine private "showroom" Demoseite ist, die erstellt wurde, um potentiellen Arbeitgebern etwas präsentieren zu können, würde das optische Bild der Seite stören, aber wäre sie unbedingt zu empfehlen?

Auf jeden Fall. Am besten in roter Fettschrift und nicht als Grafik.

Alternativ könnte man die Seite auch per Passwort schützen und dies dem Potentiellen Arbeitgeber in der Bewerbung mitteilen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Buffalo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Das mit dem Passwort ist keine tolle Idee, die Seite soll ja via Google auffindbar sein.
In der heutigen Zeit wird ja oft soetwas wie Online-Profilig gemacht. Und bei diesem Onlineprofiling sollen die Seiten natürlich auftauchen.
Natürlich sollen auch Zufallsbesucher etwas zu sehen bekommen.

An der Seite gibt es eine weitere Besonderheit:
Die Seite dient nicht nur zur Demonstration der Webdesign- und Programmierkenntnisse.
Die angebotenenen Produkte und Dienstleistungen könnten tatsächlich geliefert werden.
Sie könnten locker verkauft werden.
Sie dürfen aus anderen rechtlichen Gründen aber nicht verkauft werden.
Ich nenne hier mal Stichworte wie WEEE, CE, Meisterzwang, fehlende Qualifikationsnachweise u. a.
Was man kann und was man darf, sind in Deutschland 2 Paar Schuhe. Zumindest wenn man es selbstständig machen will.

Ich beschreibe mal die Situation:
Ein Freak, "offizieller" beruflicher Stand: Mittelmäßiger Schulabschluss. Handlanger, Hilfsarbeiter, keine gescheite Vita. Der hat Zuhause im Bastelkeller ein paar Sachen entwickelt, die einen zu Staunen bringen. Für die es sogar Abnehmer gäbe. Aber er kann/darf sie nicht verkaufen. Auch nicht die Dienstleistung, weil die unter den Meisterzwang fallen würde.

Er kann höchstens versuchen, in irgendwelchen "unkonventionellen" Firmen unter zu kommen. Firmen die Freaks gebrauchen können, die auf Zeugnisse nicht so viel Wert legen.
Wenn schon die Zeugnisse und Papiere nicht stimmen, muss halt ne gute Präsentation her. Die Firma muss sehen, dass man das auch so kann.

Im Grunde ist das Ganze sogar schon so weit, dass derjenige morgen selbstständig sein könnte. Wenn er es in dem Bereich dürfte. Es ist alles vorhanden. Knowhow, Produkte, Dienstleistungen, eine Firmenstruktur bis hin zur Webseite.

Mit einem guten Anwalt und Unternehmensberater, ein paar Dienstleistern (z.B. für WEEE und CE) und einer Partnerfirma mit Meister/Techniker (Für die Abnahme) könnte man die Firma tatsächlich ins Leben rufen. Aber dafür fehlt das nötige Kleingeld.

-- Editiert am 28.12.2010 07:33

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#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Natürlich besteht auch die Gefahr das ein Richter entgegen aller Erwartungen dem Kläger den Vertragsgegestand zuspricht.


Warum sollte ein Richter denn in die Vertragsfreiheit eingreifen und auf welcher gesetzlichen Grundlage? Kontrahierungszwang haben nur marktbeherrschende Unternehmen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Wenn ich mir das mal anschaue ist der Meisterzwang da echt einschränkend.
Es gibt übrigens nur in Deutschland, Österreich und Luxemburg einen solchen Zwang.
In den übrigen Ländern kann jeder Dahergelaufene einen Handwerksbetrieb leiten...

Und was die Seiten angeht:
Du musst gut sichbar hinschreiben, dass es sich nur um Demo-Shops handelt und dich im übrigen klarerweise an die Informationspflichten des TMG halten (Impressum).

-- Editiert am 28.12.2010 12:51

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Warum sollte ein Richter denn in die Vertragsfreiheit eingreifen und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Ich schrib ja entgegen aller Erwartungen ...

Aber mal ehrlich ...
Richter greifen doch tagtäglich in die Vertragsfreiheit ein. Siehe Urteil gegen die Westerwälder Räuber die nun keine Rücklastschriftgebühren mehr verlangen dürfen obwohl dies in den Verträgen so drin steht.

Warum spricht ein Richter plötzlich alle wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Angeklagten frei?


Warum? Weil er es so entscheidet. Weil Richter die vorgelegten Beweismittel in freiem Ermessen würdigen dürfen. Weil sie auch mal ungewöhnliche Entscheidungen treffen dürfen die nicht mehrheitsfähig sind ...


Und wenn man nun das Pech hat als Demo-Shop Betreiber vor so einem Richter zu stehen ...




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